Rauchen schadet der Mundgesundheit: Neuer Infoflyer für Raucherinnen und Raucher

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) informieren mit einem neuen Flyer gemeinsam zum Thema „Rauchen und Mundgesundheit“. Der Flyer zeigt Raucherinnen und Rauchern die Risiken für ihre Mundgesundheit und die Vorteile des Nichtrauchens auf. Außerdem enthält er hilfreiche Informationen zu einem Rauchstopp. Raucherinnen und Raucher können den Flyer online beim DKFZ und der BZÄK abrufen.

Die Mundhöhle ist ein Tor zum Körper. Der Rauch jeder einzelnen Zigarette – und damit auch die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe – passiert dieses Tor, lagert sich auf Zähnen, Zunge und Mundschleimhaut ab und hat dadurch großen Einfluss auf die Mundgesundheit. Viele Erkrankungen im Mundraum treten bei Rauchenden häufiger auf und zahnärztliche Behandlungen sind deutlich weniger erfolgreich. „So haben Raucherinnen und Raucher ein bis zu sechsfach erhöhtes Erkrankungsrisiko für Krebs im Mundraum und sie leiden wesentlich häufiger unter entzündlichen Veränderungen des Zahnhalteapparates, an sogenannten Parodontalerkrankungen“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Kurz gesagt: Rauchen schadet der Mundgesundheit!“

Nach einem Rauchstopp gehen Zahnverfärbungen deutlich zurück. Geschmacks- und Geruchssinn verbessern sich und bestehender Mundgeruch nimmt ab. Das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnverlust sinkt deutlich. Rauchfrei heilen Wunden im Mund besser und Implantate heilen erfolgreicher in den Kiefer ein. „Wer mit dem Rauchen aufhört, senkt das Risiko, an Mundkrebs zu erkranken“, sagt Prof. Dr. Ute Mons, Leiterin der Abteilung Primäre Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums. „Nach fünf rauchfreien Jahren hat es sich halbiert.“ Rauchstopp lohnt sich!

Mit dem Rauchen aufzuhören, verbessert nicht nur die Mundgesundheit, sondern erhöht die Lebensqualität und senkt das Risiko für verschiedene Krebsarten, vor allem Lungenkrebs, Herz-Kreislauferkrankungen und eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Exrauchende fühlen sich körperlich insgesamt wohler und leistungsfähiger.

Der Infoflyer ist online abrufbar unter „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“:
https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Infografiken_und_Faltblaetter/2024_Faltblatt_Rauchfrei-fuer-Ihre-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf

Ausführliche Informationen zu Rauchen und Mundgesundheit finden Sie unter:
https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/FzR/FzR_2024_Rauchen-und-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/praevention/rauchen-und-mundgesundheit.html

Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
DKFZ: Dr. Katrin Schaller, Telefon: +49 6221 423016, E-Mail: k.schaller@dkfz.de     

Der Verband, die Zahnärztekammer und die KZV fordern ein Ende der Überbürokratisierung

Am Montag, den 20.01.2025 waren Dr. Andreas Hessberger, dem Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin, und Dr. Karsten Heegewaldt  im Abgeordnetenhaus von Berlin zur 48.Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Pflege und haben auf viele, aus unserer Sicht unnötige, Vorschriften aufmerksam gemacht. Den Abgeordneten und auch der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, sollten deutlich gemacht werden, dass die Berliner Zahnarztpraxen an der Belastungsgrenze angekommen sind. Ständig neue Regelungen zu erfüllen, die keinem einzigen Patienten helfen, lässt uns in den Praxen langsam an der Regelungswut verzweifeln.

Zahnärztinnen und Zahnärzte können Hygiene! Das haben alle spätestens zu Corona-Zeiten mitbekommen. Wir haben Patientenschutz schon großgeschrieben, als Corona noch nicht bekannt war – er ist für uns selbstverständlich. Wir sind keine Krankenhäuser, in denen die Aufbereitung von Medizinprodukten weit weg und anonym passiert. Wir sind vor Ort, wir kennen unsere gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und – und das zeichnet uns alle aus – wir haben Vertrauen in unser Können und die Leistungen unserer Fachangestellten.

Wir wünschen uns, dass die Politik im Umgang mit uns Vertrauen statt Misstrauen in den Vordergrund stellt und mit der „Machete“ den “Bürokratie-Dschungel” lichtet. Berlins zahnärztliche Körperschaften, setzen sich dafür ein. Bitte melden Sie mit und teilen Sie uns, Ihrem Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin, mit, wenn Sie konkrete Beispiele unsinniger Bürokratie haben, damit wir Ihre Forderungen mit  dem entsprechendem Nachdruck beim LAGeSo und der Berliner Politik vortragen können: post@derverband.berlin oder direkt an die Zahnärztekammer Berlin:  buerokratieabbau@zaek-berlin.de.

  • Unsere Forderungen sind:
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    Abschaffung der Revalidierung von RDG und Steri oder Verlängerung des Revalidierungsintervalls auf 5 Jahre!
    Abschaffung des unsinnigen Beauftragtenwesens – Weg mit der Leiterbeauftragten, dem Kühlschrankbeauftragten, der QM-Beauftragten!
    Keine Validierung der Wischdesinfektion – Vertrauen in das Können der Fachangestellten!
    Abschaffung der Auffrischungskurse „Röntgen“ alle 5 Jahre!
    Aussetzung der LAGeSo-Kontrollen für mind. 5 Jahre!

Außerdem ist in einer der größten Tageszeitungen Berlins, der B.Z., ein Artikel erschienen, der der Berliner Bevölkerung aufzeigt, wie die Bürokratie uns bei der Berufsausübung behindert: “Völlig verbohrt! Immer mehr Berliner Zahnärzte fliehen vor Bürokratie-Irrsinn!” Teilen Sie diesen Artikel gerne auch mit Ihren Patientinnen und Patienten: Berliner Zahnärzte fliehen vor Bürokratie-Irrsinn!

Europäischer Gerichtshof erlaubt Mitgliedsstaaten Verbot von Fremdinvestoren

Letztes Argument der Betreiber von investorengetriebenen zahnärztlichen MVZ erledigt sich

Berlin, 21. Januar 2025 – Ob Rechtsanwaltskanzlei, Arzt– oder Zahnarztpraxis – Finanzinvestoren haben Freiberuflerpraxen als Renditeobjekte ausgemacht. Dabei steht es außer Frage, dass das erklärte Ziel eines Finanzinvestors – die Gewinnmaximierung – Einfluss auf die Organisation und die Tätigkeit einer Freiberufler-Gesellschaft haben kann. Überzogene Renditeerwartungen führen oft dazu, dass die Interessen der Mandanten, Kunden oder gar Patienten hintenangestellt werden, um die Gewinne zu steigern.

Aus diesem Grund hat sich der deutsche Gesetzgeber entschlossen, Rechtsanwaltsgesellschaften einem Fremdbesitzverbot zu unterwerfen. Dieses untersagt es der Anwaltschaft, reine Kapitalinvestoren in ihre Kanzleien zu holen. Damit soll die anwaltliche Unabhängigkeit gestärkt und die anwaltliche Berufsausübung vor Einflussnahme von Investoren auf die Mandatsführung und -auswahl unter Rentabilitätsgesichts-punkten geschützt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung nun einer kritischen Prüfung unterzogen. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 19.12.2024 (C-295/23) hat das Gericht jetzt festgehalten:
Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben könnten, so das Gericht.

Damit stützt der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen.

Dazu sagte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, sagte: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“

Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun wird es Zeit, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.

Pressekontakt:
KZBV: Vanessa Hönighaus
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de

Die Zahnmedizin ist weiblich

Nach knapp 6 Jahren Studium: Mehr als zwei Drittel der Absolventen in der Zahnmedizin sind Frauen
Statistisches Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer aktualisiert erschienen

Berlin, 04. Dezember 2024 – Im Jahr 2023 konnten insgesamt 1.791 Personen nach durchschnittlich 11,6 Semestern das Staatsexamen in der Zahnmedizin erfolgreich abschließen. Davon waren mehr als zwei Drittel Frauen.

Künftig wird auch diese neue Zahnmedizinergeneration einen Beitrag zur Bruttowertschöpfung Deutschlands (21,2 Mrd. Euro) und Beschäftigungsleistung (424.000 Personen) der deutschen Zahnarztpraxen leisten.

Diese und weitere aktuelle Daten und Zahlen finden sich in der neuen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekammer, die anlässlich des Deutschen Zahnärztetags Mitte November erschienen ist. Auf über 200 Seiten wurden Informationen rund um die Zahnärzteschaft, das Praxisgeschehen, die Mundgesundheit und das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung grafisch, tabellarisch und textlich aufbereitet.
Das Statistische Jahrbuch kann für 10,00 Euro zzgl. Versand über die Bundeszahnärztekammer bestellt werden:
https://www.bzaek.de/ueber-uns/daten-und-zahlen.html

Infografik zum Download

Verwendung honorarfrei.

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Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de

Rezensionsexemplare

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Was kommt nach dem Amalgam?

Anpassung der Bema-Nr. 13                                                                                                                            Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen hat die Bema-Nr. 13 (Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllungsmaterial, einschließlich einer erforderlichen Unterfüllung, dem Anlegen einer Matrize oder der Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung sowie dem Polieren) zum 1. Januar 2025 angepasst.

Die Bema-Nummern 13 a – d werden wie folgt bewertet:

Bema-Nr. Bisherige Punkte Neue Punkte
13 a (einflächig)

32

33

13 b (zweiflächig)

39

41

13 c (dreiflächig)

49

53

13 d (mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante)

58

63

Die bisherige Ausnahmeregelung für Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich nach den Bema-Nummern 13 e – h entfällt, da Amalgam nicht mehr verwendet werden darf.

Füllungsmaterialien

Bei der vertragszahnärztlichen Versorgung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot weiterhin zu beachten. Für Füllungen können grundsätzlich alle anerkannten, erprobten und gemäß der medizinischen Indikation geeigneten plastischen Füllungsmaterialien verwendet werden. Im Rahmen des Sachleistungsprinzips sind das:

Kann im Seitenzahnbereich eine Kavität mit selbstadhäsiven Materialien nicht lege artis versorgt werden, so gehören Bulkfill-Komposite zur Regelversorgung (ohne Zuzahlung des Patienten).Die Entscheidung, welches Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall auszuwählen ist, kann und muss der behandelnde Vertragszahnarzt treffen.

Mehrkosten

Versicherte haben gemäß § 28 Abs. 2 SGB V Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung entsprechend den Richtlinien. Wählen Versicherte eine höherwertige Versorgung, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Die Kassen übernehmen nur die Kosten gemäß den Bema-Nummern 13a – d. Folgende Restaurationen gehen über die vertragszahnärztliche Versorgung hinaus:

Die Bundes-KZV hat die wichtigsten Punkte der ab Januar gültigen Rechtslage in einer Übersicht zusammengefasst:

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Postfach 41 01 69, 50861 Köln Körperschaft des öffentlichen Rechts

Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

Anmerkungen der Redaktion: Die Materialkosten für eine zweiflächige Amalgam-Füllung liegen durchschnittlich bei ca. 1,25€. Die Materialkosten für eine zweiflächige sogenannten selbstadhäsive Füllung liegen bei mindestens 3€. Abgesehen von den wesentlich höheren Materialkosten verbleiben uns, bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 360 € und dem aktuellen Punktwert der AOK von 1,2387, also 8,17 Minuten um kostenneutral eine zweiflächige Füllung zu legen. 

Vertragszahnärztliche Zahl des Monats – November 2024

70 – Gehen gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, erhöht sich ihr Festzuschuss zum Zahnersatz – und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Die wahrgenommenen Termine müssen dabei über fünf Jahre hinweg lückenlos im Bonusheft per Stempel und Unterschrift nachgewiesen werden. Können die Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren belegt werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse sogar auf 75 Prozent erhöht. (Quelle: KZBV)

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin

Tel.:     +49 30 280179-27
Fax:     +49 30 280179-21
Mail:    presse@kzbv.de
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Am 16.10.2024 war viel los in der Berliner Standespolitik

Dr. Andreas Hessberger neuer Vorstandsvorsitzender der KZV Berlin


Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin hat am16.10.2024 in
einer außerordentlichen Sitzung den bisherigen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Dr. Andreas
Hessberger, zum neuen Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin gewählt. Der bisherige Vorstandsvorsit-
zende Karsten Geist wurde mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben im Vorstand entbunden.
Damit werden die Vorstandsgeschäfte nun bis auf Weiteres von zwei Vorstandsmitgliedern, Dr. Andreas
Hessberger als Vorsitzender und Dr. Jana Lo Scalzo als stellvertretende Vorsitzende, geführt.
Wir danken Karsten Geist für seine langjährige Tätigkeit für die KZV Berlin und die Berliner Zahnärzte-
schaft und wünschen ihm alles Gute.

Pressekontakt:
Holger Wannenwetsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin
Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin
Tel. 030 890 04-168
presse@kzv-berlin.de

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Dr. Marion Marschall für ihr publizistisches Engagement geehrt

Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin hat gestern Abend Dr. Marion Marschall im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft den Philipp-Pfaff-Preis verliehen. Die Journalistin wurde für ihr besonderes publizistisches Engagement ausgezeichnet. „In Zeiten der Auseinandersetzungen mit dem Gesetzgeber kommt uns als Kammer, unseren Schwesterorganisationen auf Bundesebene und in den Bundesländern vor allem anderen die Aufgabe zu, Gesundheitspolitik verantwortungsvoll zu gestalten. Dank der Journalistinnen und Journalisten, die uns kritisch begleiten, haben wir eine Stimme über die eigenen Fachkreise hinaus. Dr. Marion Marschall trägt durch ihre differenzierte Auseinandersetzung mit zahnmedizinischen Inhalten und berufspolitischen Themen wesentlich dazu bei“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin, in seiner Laudatio. Er stellte heraus, dass Marschall durch ihre „geschätzte, erfolgreiche Arbeit, die die journalistische Tugend in die Tat umsetzt, die Dinge immer aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten“ hervorsteche und der Vorstand der ZÄK Berlin daher zurecht einstimmig beschlossen habe, sie in diesem Jahr mit dem Philipp-Pfaff-Preis zu ehren.

Zahnärztin Barbara Plaster, Vizepräsidentin der ZÄK Berlin, ging bei der Begrüßung am Festabend auf die Geschichte von Philipp Pfaff und seine Gemeinsamkeit mit der diesjährigen Preisträgerin ein. Der Preis wurde nach Philipp Pfaff benannt, dem königlich-preußischen Hofzahnarzt unter Friedrich II. Neben den fachlich-wissenschaftlichen Meriten, die sich Pfaff erworben habe, und seinem sozialen Engagement rücke an diesem Abend ein weiterer Aspekt seines Lebens in den Vordergrund: seine publizistische Tätigkeit. Plaster betonte, wie wichtig es sei, die Anliegen der Zahnärztinnen und Zahnärzte und die aktuellen Missstände in der Gesundheitspolitik in die Öffentlichkeit zu tragen. „Und das ist nicht nur eine persönliche Sache, sondern ein Topthema für Deutschland. Explodierende Krankenkassenbeiträge, Versorgungsengpässe auf dem Land und Medikamentenmangel sind nur drei Stichworte, die uns alle betreffen und die dringend gelöst werden müssen. Wir lesen es momentan in allen Zeitungen. Benötigt werden zukunftssichere Ideen – die auch in einer älter werdenden Gesellschaft funktionieren. Und dazu brauchen wir innovative und mutige Köpfe, wie Marion Marschall, die ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit für all diese dringlichen Themen schafft.“

Die Preisträgerin
Dr. Marion Marschall wuchs in der DDR auf und erlebte damit zwei unterschiedliche Wertesysteme. Geboren in Dessau, zog sie mit ihrer Familie nach Magdeburg, wo der Vater als Chefarzt in einem evangelischen Krankenhaus tätig war. Ihr Elternhaus war alles andere als systemtreu und legte damit den Grundstein für ihren bereits in der damaligen Zeit wachen und kritischen Blick auf das politische Geschehen und deren Protagonisten. Nach ihrem Abitur und einem langwierigen, belastenden Ausreiseverfahren, siedelte sie 1984 in die Bundesrepublik über. Marschall studiert an der Universität Bonn Musik, Politik und Vergleichende Literaturwissenschaften. Während des Studiums schreibt Marschall für gesellschaftspolitische und kulturelle Einrichtungen; arbeitet mit Agenturen zusammen und organisiert Tagungen unter anderem bei „Bild der Wissenschaft“ oder dem Orchester der Stadt Bonn. Nach ihrer Promotion und einem Volontariat in der Pressestelle der Bundesgeschäftsstelle des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. in Bonn ist sie 2000 bis 2009 Chefin vom Dienst und stellvertretende Chefredakteurin der Zahnarzt Woche, bevor sie von 2009 acht Jahre lang die DZW beim Zahnärztlichen Fach-Verlag Herne als Chefredakteurin leitet. Seit Februar 2018 ist sie beim Quintessenz Verlag, wo sie das Online-Informationsportal aufbaute und als Chefredakteurin die „Quintessence News“ leitet.

Der Philipp-Pfaff-Preis
Der Ehrenpreis der Zahnärztekammer Berlin wird an Persönlichkeiten oder Organisationen verliehen, die sich in herausragender Weise um den zahnärztlichen Berufsstand verdient gemacht haben. Namensgeber des Preises ist der Berliner Mediziner Philipp Pfaff (1713 – 1766). Pfaff widmete sich der zu seiner Zeit völlig unterentwickelten und verrufenen Zahnmedizin und veröffentlichte das erste Lehrbuch über Zahnmedizin in deutscher Sprache: „Abhandlung von den Zähnen des menschlichen Körpers und deren Krankheiten“. Damit legte er Mitte des 18. Jahrhunderts den Grundstein zu einer eigenständigen Zahnheilkunde in Deutschland und gilt als Vordenker der modernen Zahnheilkunde.

Pressekontakt:
Kornelia Kostetzko
Pressereferentin
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Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung

Berlin, 11. Oktober 2024 – Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl ab diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können.
Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine Versorgung entscheiden können.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit der gemeinsam erarbeiteten Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht. Mit der erreichten Neuregelung ist als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden, während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung übernimmt. Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden, ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen fahrlässig geschaffen worden wäre. Das Thema Amalgam ist damit bis auf zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten.“

Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv. Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien verwendet.

Zum Hintergrund:
Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Die geänderte Verordnung beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.

Pressekontakt

GKV-Spitzenverband
Florian Lanz; Telefon: 030 206 288 4201
presse@gkv-spitzenverband.de

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Vanessa Hönighaus; Telefon: 030 280 179 27
presse@kzbv.de

Stammtisch des Südens

Was war denn da in der Osteria los???
Die Osteria Angelini in Steglitz drohte förmlich aus den Nähten zu platzen, als gestern ca. 50 Teilnehmer zum anscheinend sehr nachgefragten Thema „Kenntnisprüfung“ erschienen waren. Als Referenten waren Dr. Bert Eger (als Prüfer) und Mondal Souravbrata (als ehemaliger Prüfling) zugegen und berichteten von ihren Erfahrungen mit dieser Prüfung aus verschiedenen Perspektiven. Viele wertvolle Informationen wurden den Teilnehmern präsentiert und anschließend lebhaft diskutiert. Ich freue mich über diese tolle Resonanz, da es sich hier doch offensichtlich um ein Thema mit großer Relevanz handelt. Sollten im Nachhinein noch Fragen auftauchen, sendet uns gerne eine Email an: post@derverband.berlin. Wir sind offen für alle Fragen (es gibt keine dummen Fragen ;-), Anregungen und Wünsche. Wenn ihr Ideen für andere wichtige Themen habt, teilt diese auch gerne mit uns! Herzliche Grüße, eure Julie Fotiadis-Wentker, 2. Vorsitzende des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin

Kinderzähne

4,0 – Ende 2023 gab es in Deutschland rund 4 Mio. gesetzlich versicherte Kinder unter 6 Jahren. Sie haben Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, mit denen Zahnärztinnen und Zahnärzte rechtzeitig Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten erkennen und behandeln können. Auch – vor allem frühkindliche – Karies kann dadurch vermieden werden. Zusätzlich haben diese Kinder Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung — unabhängig davon, wie hoch das Kariesrisiko eingeschätzt wird. (Quelle: KZBV)

i. A.
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin

Tel.: +49 30 280179-27
Fax: +49 30 280179-21
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