Zeit für Patientinnen und Patienten läuft ab – KZBV drängt Lauterbach mit offenem Brief zum Handeln

Berlin, 27. Februar 2024 – Angesichts der massiven Versorgungsprobleme hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einem offenen Brief Bundesgesundheitsminister Lauterbach dazu aufgefordert, die gegenwärtige Krise in der zahnärztlichen Versorgung endlich zu stoppen. Die Folgen für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten seien ansonsten äußerst ernst.
Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Bereits jetzt ist der Schaden durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unsere Patientinnen und Patienten voll sichtbar. Die aktuellen Rahmenbedingungen sorgen insbesondere dafür, dass die notwendigen Mittel zur Finanzierung der erst im Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Die Auswirkungen sehen wir anhand des dramatischen Einbruchs bei den Neubehandlungen dieser Volkskrankheit, die unter anderem in direkter Wechselwirkungen mit Herzkreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus steht. Hier wird nicht nur die Zahn- und Mundgesundheit der Menschen absolut leichtfertig aufs Spiel gesetzt, sondern auch die Allgemeingesundheit. Herr Minister, stellen Sie sich jetzt Ihrer Verantwortung für die zahnmedizinische Versorgung und handeln Sie! Ihnen, aber erst recht den Patientinnen und Patienten, läuft die Zeit davon.“
Der offene Brief der KZBV kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/par-evaluationsbericht abgerufen werden.

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Vanessa Hönighaus
Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Christian Albaum
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Zahnärztekammer Berlin rettet Zahnmedizinisches Versorgungszentrum für Menschen mit Behinderungen

 

Unser Kammerpräsident Karsten Heegewaldt konnte am Sonntag in der Berliner Abendschau verkünden, dass für das Zahnmedizinische Versorgungszentrum im Klinikum Neukölln, welches geschlossen werden muss, eine Lösung gefunden wurde. In einem Vorbericht der Abendschau wurde berichtet, dass Vivantes dem Versorgungszentrum am Klinikum Neukölln die Räume gekündigt hatte. Mehrere betroffene Angehörige und der ärztliche Leiter Alexander Moegelin bedauerten diesen Schritt von Vivantes und äußerten Unverständnis. Die Gründe für diese Kündigung waren nicht nachvollziehbar.
Karsten Heegewaldt konnte bei seinem souveränen Live-Auftritt in der Abendschau dem sichtlich erstaunten Moderator jedoch eine Lösung präsentieren. Das war auch für die Abendschau ein Novum. In Zusammenarbeit mit den Beteiligten, besonders mit der Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie der Charité am Standort Virchow und Ihrem Leiter Prof. Heiland, konnte der Bestand dieser wichtigen Einrichtung an einem neuen Standort gesichert werden.

Das ist vor allem der Verdienst von Karsten Heegewaldt, der sich für den Erhalt des Versorgungszentrums unermüdlich eingesetzt hat.

Für die Sicherstellung zahnärztlicher Leistungen bei gesetzlich Versicherten ist die KZV verantwortlich. Anscheinend hielt es der amtierende KZV-Vorstand jedoch nicht für notwendig, sich hier mehr zu engagieren. Das verwundert sehr, denn schließlich wurde diese besondere Einrichtung unter Federführung des langjährigen ehemaligen KZV-Vorsitzenden Jörg Husemann mit Unterstützung des Gesundheitssenates in Berlin etabliert.

Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin ist auf jeden Fall dankbar, dass für diese vulnerablen Patienten eine Lösung gefunden wurde und damit deren Versorgung weiterhin sicher gestellt werden kann.

DANKE DAFÜR

Jour fix – Fortbildung an jedem 2. Dienstag im Monat um 20 Uhr

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 13.2.2024 findet unsere nächste Hybrid Fortbildung statt:

Thema: Praxisabgabe – Misserfolge verhindern

Dozent: Svend Neumann

Ihre Praxis ist Ihr Lebenswerk. In ihr steckt Ihr ganzes Herzblut. Drehen Sie am Ende Ihrer beruflichen Laufbahn nicht einfach nur zum letzten Mal den Schlüssel im Schloss um. Geben Sie ihn weiter – in gute Hände und zum bestmöglichen Preis.

In unserem Seminar erhalten Sie Informationen

– über die Entwicklung des Dentalmarktes

– über die Präferenzen junger Zahnmediziner:innen

– zu “sinnvollen” Praxiswertsteigerungsmöglichkeiten

– den allgemeinen Prozess der Praxisabgabe

– die Zusammensetzung einer Praxisbewertung

– zum “Investorenmarkt”

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung zum nächsten zahnmedizinischen Stammtisch unter: zahn-stamm@derverband.berlin

Ihr Berliner Verband

Trotz Inflation: Preise für zahnmedizinische Leistungen kaum gestiegen

Aktuelle Zahlen zu Mundgesundheit und Zahnmedizin im Statistischen Jahrbuch

Berlin, 11. Dezember 2023 – Die hohe Inflation trifft alle Bereiche. Im Jahr 2022 stiegen die Preise aller in Deutschland produzierten Güter gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 9,5 Prozent. Zahnärztliche Leistungen wurden dagegen nur um 1,9 Prozent teurer. Dieses aus Sicht der Patientinnen und Patienten erfreuliche Ergebnis zeigt allerdings, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte die gestiegenen Kosten für Vorleistungen und Löhne bisher weitgehend selbst tragen. Ursächlich hierfür ist auch der seit nunmehr 35 Jahren unveränderte Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Diese und weitere Zahlen zum zahnärztlichen Berufsstand, zur Mundgesundheit und zum Gesundheitsverhalten der Bevölkerung stehen in der aktuell erschienenen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Es kann für 10,00 Euro zzgl. Versand über die BZÄK bestellt werden:

www.bzaek.de/service/broschueren-und-publikationen.html

Pressekontakt

Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte

Telefon: +49 30 40005-150

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Was leistet meine Kasse bei der professionellen Zahnreinigung? KZBV veröffentlicht Umfrageergebnisse für 2023

Zahnpflege gehört für die meisten Menschen zum Alltag wie Essen und Schlafen. Manche betreiben mehr Aufwand bei der Zahnpflege als andere, aber eines gilt für alle Menschen: Sie sollten ihre Zähne regelmäßig in einer Zahnarztpraxis professionell reinigen lassen. Auch die vorbildlichste Zahnpflege kann so bei der Bekämpfung beziehungsweise Vorbeugung von Karies und Parodontitis unterstützt werden. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist dabei keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Krankenkassen beteiligen sich allerdings an den Kosten einer PZR oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig.
Um Versicherten, aber auch Zahnärztinnen und Zahnärzten, hier die Übersicht zu erleichtern, führt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in regelmäßigen Abständen eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen durch. Gefragt wird u. a., in welcher Höhe sich die jeweilige Kasse an der PZR beteiligt und ob es selektivvertragliche Regelungen gibt.
Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2023 können ab sofort unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen auch als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 23/24 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 01.12.2023 erscheint.
Zuschüsse von den meisten Krankenkassen
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die meisten der befragten Kassen Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin gewähren, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Ein Teil der Angebote basiert allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen, sondern nur dort, wo die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Dies sieht die KZBV kritisch, da die freie Zahnarztwahl auf diese Weise eingeschränkt wird und zudem ggf. Vorgaben hinsichtlich der Honorierung und des Leistungsumfangs gemacht werden.
Hintergrund: Die professionelle Zahnreinigung
Eine PZR umfasst in der Regel die gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Die Maßnahme ist auch für Patientinnen und Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente werden bei der PZR Stellen im Mund erreicht, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies kann auch Allgemeinerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen vorbeugen. Zudem gehören Tipps für die richtige Mundhygiene zu Hause dazu, die langfristig entscheidend ist für die Mundgesundheit.

Quelle & Pressekontakt:

Christof Weingärtner
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Vanessa Hönighaus
Stellv. Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Nadine Bicker

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie retten!

Vertreterversammlung der KZBV kritisiert aktuelle Politik scharf
Bonn, 8. November 2023 – Hinsichtlich der derzeitigen politischen Lage im Gesundheitswesen fordert die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ein Umdenken der Bundesregierung, um weiteren Schaden für die Patientenversorgung abzuwenden.
„Die Politik betreibt mit Nachdruck einen Systemwandel, der die Selbstverwaltung außen vorlässt. Welche Folgen eine solche Marschrichtung für die Patientinnen und Patienten in unserem Land hat, wird entweder nicht gesehen oder bewusst ausgeblendet“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV in seiner Rede und kündigte an, einer Politik den Kampf anzusagen, die eine präventionsorientierte Patientenversorgung aus dem Blick verliert.
Dass sich die Mundgesundheit der Bevölkerung in den letzten Jahren erheblich verbessert hat und Deutschland hier eine internationale Vorbildfunktion einnimmt, sind wesentliche Ergebnisse einer seit Jahrzehnten präventionsorientierten Ausrichtung der Zahnheilkunde und der qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung. Die gegenwärtige Stoßrichtung der Bundesregierung setzt diese Erfolge aber zunehmend aufs Spiel und höhlt die bewährten Eckpfeiler des deutschen Gesundheitssystems, nämlich Freiberuflichkeit, Selbstverwaltung und vor allem die bewährten inhabergeführten Praxisstrukturen zur Sicherstellung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung aus. Ein zentrales Beispiel für diese Politik ist die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführte strikte Budgetierung, die allem voran die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie bedroht. Dies hat langfristige negative Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Die verheerenden Auswirkungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes hatte die KZBV erst kürzlich in einem gemeinsamen Bericht mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie herausgestellt. Hendges appellierte noch einmal an die Politik, die Parodontitistherapie noch in diesem Jahr aus der Budgetierung herauszunehmen.
„Eine auf kurzsichtige Kostendämpfung ausgerichtete Gesundheitspolitik ist ein Schlag ins Gesicht derer, die heute Versorgung mit höchstem Engagement sicherstellen. Anders als vom Minister immer wieder vorgetragen, kommt dies zudem unweigerlich Leistungskürzungen gleich und damit zur Verschlechterung der Patientenversorgung“, so Hendges.
In seiner Rede stellte Hendges zudem klar, dass alle bereits verabschiedeten und geplanten Gesetze der Ampel-Koalition deutliche Tendenzen eines Systemwandels in Richtung Zentralisierung und zunehmender Verstaatlichung des Gesundheitssystems erkennen lassen. Unter anderem machte er den dringenden politischen Handlungsbedarf bei der weiter fortschreitenden Ausbreitung versorgungsfremder Investoren, dem notwendigen Abbau von Bürokratie in der vertragszahnärztlichen Versorgung und der praxisorientierten Ausgestaltung der Digitalisierung deutlich.
Hendges rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, Politik und Öffentlichkeit, vor dem Hintergrund der Kampagne „Zähne zeigen“ stärker als je zuvor mit allem möglichen Nachdruck und mit gemeinsamer lauter Stimme die derzeitige Entwicklung klarzumachen und dringend notwendige Änderungen zu erwirken. „Bewährte Strukturen dürfen nicht weiter zerstört werden“, betonte er.
Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der knapp 63.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland. Die VV hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und einer ihrer oder seiner Stellvertreter. Die Reden des Vorstandes und sämtliche Beschlüsse der Vertreterversammlung stehen in Kürze auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de zur Verfügung.
Hintergrund: Kampagne „Zähne zeigen“
Mit der Kampagne „Zähne zeigen“ will die KZBV gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Landeszahnärztekammern und den Verbänden die Patientinnen und Patienten über die fatalen Konsequenzen der Budgetierung für die Patientenversorgung aufklären. Zentrale Plattform ist die Website zaehnezeigen.info, die über die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes informiert und dazu aufruft, sich direkt an politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.

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Christof Weingärtner
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Vanessa Hönighaus
Stellv. Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Zahl des Tages 34.790.000.000

34.790.000.000: Auf 34,79 Mrd. € beziffern Botelho et al. (2022) die Gesamtheit der indirekten Krankheitskosten durch Parodontitis in Deutschland. Diese im internationalen Vergleich deutlich zu hohen Kosten führen die Autoren der Studie auf die bislang fehlende präventive Ausrichtung der Parodontitisbehandlung in Deutschland zurück. Erst mit der seit Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie ist eine Behandlung von GKV-Versicherten nach aktuellem wissenschaftlichen Stand durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausreichend abgedeckt. Dieser Meilenstein für die Zahngesundheit in Deutschland erleidet durch die mit dem zum 1. Jan. 2023 in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bewirkte Budgetierung einen kräftigen Dämpfer. Das neue Gesetz stellt einen deutlichen Rückschritt dar, durch welchen die zu hohen Krankheitskosten zementiert und die Mund- und Allgemeingesundheit der Versicherten verschlechtert werden.

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Christof Weingärtner
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Vanessa Hönighaus
Stellv. Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kostendämpfungsgesetze und HVM – Was ist durch die Praxisinhaber zu beachten?

 

Die Ausgangssituation ist ernüchternd. Nach 2 Jahren Budgetfreiheit (2021 und 2022) greift der Gesetzgeber erneut zum Mittel der strikten Budgetierung mit zusätzlicher Kürzung der auf Landesebene verhandelten Punktwerte.Für 2023 bedeutet das ein Minus von 0,75% und für 2024 gar eines von 1,5%. Die Steigerung der Grundlohnsumme (GLS) ist hierbei das Maß aller Dinge (für 2023 lag sie bei +3,45% und 2024 bei +4,22%).

Wird ein Vertragsabschluss für das Jahr 2023 auf Landesebene über 3,45% erreicht, erfolgt eine Absenkung auf die GLS plus Kürzung um 0,75%, womit eine maximale Erhöhung der höchstzulässigen Obergrenze (Budget) und der Punktwerte im Vergleich zum Vorjahr von 2,7% möglich ist. Bei Vertragsabschlüssen unter der GLS (gab es in Berlin bis jetzt nicht nicht!) bleibt die Kürzung trotzdem in voller Höhe bestehen. Im Jahre 2024 sind maximal ein Plus von 2,72% bei Obergrenze und Punktwertsteigerung möglich (4,22% – 1,5%).Was dies in Zeiten von Inflation – mit deutlich gestiegenen Energie-, Material- und Personalkosten – bedeutet ist wohl allen Kolleginnen und Kollegen klar.

Wie sie auch alle wissen, hat der BEMA-Z in den letzten Jahren eine deutliche Ausweitung erfahren – was die Menge an Leistungen betrifft, die abgebildet werden. Vor allem die Einführung der aktuellen PAR-Richtlinie hat zu neuen Leistungen mit entsprechender Bewertung geführt. Neue und gleichzeitig budgetierte BEMA-Leistungen führen zwangsläufig zu einer Leistungsausweitung und damit zu einer Belastung der begrenzten Mittel. Es besteht also die Gefahr, dass die höchstzulässige Obergrenze (Jahresbetrachtung!) überschritten wird und der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu individuellen Kürzungen in den Praxen führt – vor allem im Jahr 2024!

Die KZVen stellten deshalb bereits zum Ende des Jahres 2022 Ihre HVMs „scharf“. Natürlich auch die KZV Berlin. Wir Berliner Zahnärzte haben einen Grenzwert-HVM getrennt nach Wohnort-Primär- und Ersatzkassen (WOP-PK/EK) für die Gruppe der Zahnärzte, Kieferorthopäden (kons./chir. Begleitleistungen) und die MKG/Oralchirurgen. Überdurchschnittlich hohe Fallwerte (Punkte/Fall), gekoppelt mit hohen Fallzahlen und niedrigen Praxisfaktoren führen zu entsprechenden Einbehalten im HVM die quartalsweise erfolgen. Die Liquidität der Praxis wird im Einzelfall enorm geschwächt. Der Basisgrenzwert für Berlin ist aktuell für die Gruppe der Zahnärzte (nicht für MKG/Oralchir. und KFO!) mit 100 Punkten (für zuvor genannte Kassenarten) festgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass ab 100 Punkten pro Fall HVM-Einbehalte erfolgen.

Die Einbehalte/Kürzungen durch den HVM sind abhängig von:

a) Fallzahl – getrennt für WOP-PK und WOP-EK,

b) Gesamtpunktmenge in Kons/Chir, PAR, KBR (minus Punkte für budgetfreie Leistungen*) – getrennt für WOP-PK und WOP-EK.

–> Aus Gesamtpunktmenge und Fallzahl ergibt sich die praxisindividuelle Punktmenge pro Fall (Fallwert) für WOP-PK/EK. In Abhängigkeit vom:

c) Praxisfaktor (HVM Anlage 1) – führt zu einer deutlichen Reduktion der Fallzahl (Fallzahl : Praxisfaktor) und ist abhängig von der Anzahl und dem Arbeitsumfang (Zeit) der in der Praxis tätigen Inhaber, angestellten ZÄ sowie Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten, welche für die Ermittlung des

d) praxisindividuellen Grenzwertes erforderlich ist.

Die fallzahlabhängigen praxisindividuellen Grenzwerte können Sie aus den auf der KZV-Homepage unter HVM (Webcode: W00156) veröffentlichten Grenzwert-Tabellen, getrennt für Zahnärzte, MKG/Oralchirurgen und Kieferorthopäden, entnehmen. Achtung! Wird ein neuer Basisgrenzwert durch den Vorstand beschlossen (quartalsweise möglich) ändern sich natürlich die Grenzwerte entsprechend. Die aktuell veröffentlichten Tabellen gelten für den festgelegten Basis-Grenzwert.

Auf Basis der Punkte a) – d) unter Einbeziehung des Mischpunktwertes (Mittelwert der Punktwerte) für Primär- und Ersatzkassen, aktuell ca. 1,2 können sie nun mithilfe des HVM-Rechners (KZV-Homepage: Webcode: W00156) ermitteln, ob Sie von HVM-Einbehalten betroffen sind und in welcher Höhe.

85-90% aller Berliner Praxen müssen keine relevanten HVM-Einbehalte fürchten! Umdenken bzw. anders positionieren müssen sich deshalb nur die Praxen, welche auf Basis des vorab Dargestellten von relevanten HVM-Einbehalten betroffen sind. Die übergroße Mehrheit hat, wenn das Leistungs- und Abrechnungsverhalten keine relevanten Änderungen erfährt, nichts zu befürchten und deshalb muss die Mehrheit der Praxisinhaber auch nicht Umdenken. Natürlich müssen sie sich praxisindividuell bewusst werden, das die neuen budgetierten PAR-Leistungen (außerbudgetär bei Pflegebedürftigen und Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, und bei § 22a Fällen mit begrenztem Leistungsumfang) unsere Fallwerte (Punkte/Fall) nach oben treiben. Das führt aber nicht dazu, dass die neue PAR-Strecke dem Untergang geweiht ist. Praxen mit „Luft nach Oben“ beim Fallwert haben hier durchaus weiterhin die Möglichkeit ungekürzt im Interesse ihrer Patienten tätig zu werden.

Für diejenigen, die ihren praxisindividuellen Grenzwert überschreiten gibt es natürlich Möglichkeiten einer sinnvollen Positionierung: Die aufsuchende Betreuung (mit und ohne Kooperationsvertrag) mit den zahlreichen außerbudgetären *Besuchs- und Zuschlagspositionen muss erwähnt werden, ebenso wie natürlich Zahnersatz (oft wird vergessen das es hierfür kein Budget mehr gibt) und *Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen (IP und FU) – alles außerhalb der höchstzulässigen Obergrenze und nicht HVM gefährdet. Auch PAR-Behandlung geht, aber vor allem dann bei *§22a-Patienten in begrenztem Umfang (4, AIT a/b, CPT a/b, UPT c-f, 108, 111) sowie bei Patienten mit Pflegegrad und Eingliederungshilfe. Patienten mit Pflegegrad kommen oft in unsere Praxen und sind nicht immer als solche zu erkennen. Erheben sie den Pflegegrad in der Anamnese oder fragen sie ihre Patienten direkt ob ein solcher vorliegt – wenn ja, dann belastet die PAR-Behandlung auch nicht ihr Budget. Auch Privatleistungen (GOZ) sind natürlich ein guter Ausweg unser Budget nicht zu sehr zu belasten. Beim Steigerungssatz sollte hierbei 2,3 nicht mehr der Durchschnitt bzw. die Regel sein, denn das ist bei vielen GOZ-Leistungen mittlerweile unter vergleichbarem BEMA-GKV-Niveau!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war in aller Kürze einiges zu HVM und möglichen Auswegen aus der Kürzungsfalle. Die „Betroffenen“ werden, wenn sie sich nicht vorab mit der Thematik auseinandersetzen, spätestens mit den quartalsweisen Endabrechnungen von ihrem HVM-Quartals-Einbehalt erfahren. In relevanter Höhe könnte dies dann schon im Einzelfall zu einem bösen Erwachen und Verlust an Liquidität führen. Ob dieser HVM-Einbehalt letztendlich in eine HVM-Kürzung mündet wissen wir erst, wenn mit der Endabrechnung des Jahres 2023 (März 2024!) bzw. 2024 (März 2025!) ersichtlich wird, ob es wirklich zu Budgetüberschreitungen kommt! – Zumindest bei den Ersatzkassen ist dies meines Erachtens für 2023 sehr unwahrscheinlich. Vor unnötigen HVM-Einbehalten oder gar Kürzungen möchten wir sie natürlich bewahren und werden deshalb zu der Thematik: „HVM“ in den Bezirken entsprechende Fortbildungen durchführen, bei denen wir noch mehr ins Detail gehen können. Näheres finden Sie wie immer auf unserer Webseite: www.derverband.berlin unter Aktuelles – Termine.

Bis dahin verbleibe ich mit herzlichen, kollegialen Grüßen

Ihr Jörg Meyer

Das Zahnärzte-Praxis-Panel 2023 – Zähne zeigen mit ZäPP!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im nunmehr sechsten Jahr wird das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – bundesweit durchgeführt. Für die Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur werden alle vertragszahnärztlichen Praxen in Deutschland angeschrieben, die in den erhebungsrelevanten Jahren durchgehend die gleiche Abrechnungsnummer hatten. Viele von Ihnen haben bereits mitgemacht – dafür auch an dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an Sie! Wichtig ist nunmehr, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen Erhebungen auch an der aktuellen Befragung im Jahr 2023 mitwirken. Selbstverständlich bitten wir dabei aber auch diejenigen Praxen, die in den Vorjahren noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme. Der langfristige Erfolg der Untersuchung hängt maßgeblich von einer möglichst breiten und möglichst kontinuierlichen Beteiligung ab. Es kommt also auch wieder auf Sie ganz persönlich an!

Zusätzlich wird in dieser Erhebungswelle das wachsende Problem des Fachkräftemangels in Zahnarztpraxen mit einem Sonderfragebogen adressiert. Die Problematik des Fachkräftemangels zeigt sich deutlich in der Engpassanalyse der Agentur für Arbeit, in welcher die Fachkräftesituation in verschiedensten Berufen anhand von Indikatoren quantifizierbar und vergleichbar gemacht wird. Unter allen Fachberufen ist der Beruf der ZFA auf Platz 22 von 233 analysierten Berufen mit der höchsten Knappheit als so genannter „Engpassberuf“ zu finden. Enger werdende Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, verschärfen die Situation. Die Einsparungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind nicht nur eine betriebswirtschaftliche Belastung für die Praxen, sondern bedrohen mittelfristig die zahnärztliche Versorgung und somit auch die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.

Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen aufgebaut. Dieses gesetzlich vorgesehene Instrument ist für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar, trägt das ZäPP doch maßgeblich dazu bei, adäquate Rahmenbedingungen für Sie zu erreichen. Die Anwendungsbeispiele aus den letzten Jahren sind zahlreich: So konnte das ZäPP von der KZBV u. a. bei der erfolgreichen Neuausrichtung der PAR-Behandlung, der Einführung der Unterkieferprotrusionsschiene in den BEMA, dem für alle Vertragszahnarztpraxen ausgehandelten Pandemiezuschlag von 275 Mio. Euro sowie in zahlreichen Punktwertverhandlungen auf lokaler sowie bundesweiter Ebene eingesetzt werden. Auch für Berechnungen unterschiedlicher Pandemieauswirkungen oder der Betrachtung anderer zahnärztlicher Bereiche (Praxisstrukturen, Versorgungsstrukturforschung, Auswirkungen regulatorischer Neuerungen) ist das ZäPP unerlässlich. Darüber hinaus gibt es mittlerweile für das ZäPP eine Vielzahl praktischer Anwendungen, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten direkt zugutekommen – z.B. die individuelle Praxisbewertungen durch Gutachter oder Steuerberater.

Zahlreichen Kolleginnen und Kollegen ist eine aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs wichtig. Daher war das ZäPP bereits in den Vorjahren ein großer Erfolg: rund 3.000 Erhebungsbögen sind jährlich eingegangen, die bundesweite Rücklaufquote erreichte fast 10 Prozent. Das ist im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr gute Resonanz und erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Auf Ihre Mitwirkung kommt es wieder an…
Grundgedanke und Erfolgsrezept des ZäPPs ist eine hohe sowie kontinuierliche Beteiligung der Vertragszahnärzteschaft. Dabei sollen möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft über die wirtschaftlichen Kennzahlen ihrer Praxis geben. Je höher der Rücklauf bei ZäPP über mehrere Jahre ist, desto höher ist später auch die Validität und Akzeptanz unserer Daten am Verhandlungstisch. Diese stabile Datengrundlage ist aktuell besonders vonnöten angesichts der durch Sparpolitik und Fachkräftemangel gleich von zwei Seiten in Beschuss genommenen Praxen. Nur mit einer wissenschaftlich fundierten und aussagekräftigen Datenbasis können Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Krankenkassen optimal vertreten werden. Das ZäPP leistet also auch einen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgung.

Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung ist das Zi Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und -verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de). Darüber hinaus führt das Zi Befragungen für die Zahnärzte, Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich!

Im ZäPP wird ab der kommenden Erhebung vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2021 und 2022 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Trotzdem können Sie natürlich auch problemlos den Papierfragebogen bei der Treuhandstelle anfordern. Von zentraler Bedeutung bleibt dabei eine kontinuierliche Teilnahme. Erhoben werden Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Jahren 2021 und 2022, die in drei Bereiche gegliedert sind: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zi stellt dafür kostenlose Software-Tools bereit, um zum Beispiel Ihrem Steuerberatungsbüro eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen.

Ein Dankeschön für Ihre Mitwirkung…
Der Vorstand der KZV Berlin ist sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für Sie verbunden ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500,- Euro je Einzelpraxis und 700,- Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert (gesetzl. Umsatzsteuer inklusive). Übrigens: Wer bereits im Jahr 2022 beim ZäPP dabei war, muss natürlich nur die Daten für ein Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung.

Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem einen Online-Zugang zu einem Berichtsportal, in dem die eigenen Daten aufbereitet sind. Das dynamisch nutzbare Tool gibt Ihnen einen vielseitigen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation Ihrer Praxis und dient zugleich als Kontrollund Planungsinstrument. Das Zi arbeitet daran, neben der Bereitstellung interessanter repräsentativer Kennzahlen im Berichtsportal auch die Erstellung von möglichst detaillierten Vergleichsgruppen zu ermöglichen. Kriterien zur Erstellung der Vergleichsgruppen sind z. B. die Organisationsform, der KZVBereich, das Fachgebiet, das Vorhandensein von angestellten Zahnärzten oder der Regionstyp. Ab diesem Jahr enthält das Berichtsportal ein spannendes neues Feature: einen Inflationsrechner. Die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind aktuell durch die deutlich gestiegene Preisinflation und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedroht. Der Inflationsrechner legt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen dar. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Vermissen Sie etwas beim Online-Berichtsportal? Dann können Sie sich im Online-Berichtsportal direkt mit Ihren Anmerkungen an das Zi wenden. Wir wollen den größtmöglichen Nutzen für Sie!

Datenschutz wird großgeschrieben!
Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir Ihnen einmal mehr ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen! Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen.

Weitere aktualisierte Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV Berlin, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie im Rahmen einer kontinuierlichen Berichterstattung in den Zahnärztlichen Mitteilungen (www.zm-online.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen
8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@zi-ths.de. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar.

Bitte unterstützen Sie uns auch in diesem Jahr wieder bei unserem Engagement für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Berlin!

Pressemeldung – Zahnersatz: Lückenloses Bonusheft spart Geld!

Wer regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorge geht, bekommt von den gesetzlichen Krankenkassen mehr Zuschuss zum Zahnersatz. Die Untersuchungen müssen lückenlos und im Bonusheft eingetragen sein. 2023 schon bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt gewesen?

Sind im Bonusheft jährliche Besuche bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, beträgt der Zuschuss sogar 75 Prozent. „Falls doch ein Termin innerhalb der letzten zehn Jahre versäumt wurde, müssen Patientinnen und Patienten dies schlüssig begründen können“, weiß Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Es liegt dann im Ermessen der einzelnen gesetzlichen Krankenkasse, ob sie den Fall als begründet ansieht.“ Ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung nicht mehr. Der Bonus muss dann neu erworben werden.

2023 schon beim Zahnarzt gewesen?

Wem für dieses Jahr noch der Eintrag in seinem Bonusheft fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung bei seiner Zahnärztin oder seinem Zahnarzt vereinbaren. Denn Versicherte sind selbst für das lückenlos geführte Bonusheft verantwortlich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sie das Bonusheft im klassischen Papierformat führen oder als digitales Bonusheft als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). „Regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind zudem wichtig für gesunde Zähne und Mund“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Abhängig vom Erkrankungsrisiko können auch halbjährliche Kontrollen der Mundgesundheit empfehlenswert sein.“

Unsere Pressemeldung inklusive Bildmaterial steht Ihnen unter https://www.prodente.de/presse/pressemitteilung/zahnersatz-lueckenloses-bonusheft-spart-geld.html zur Verfügung.

proDente – Wer wir sind
proDente informiert über gesunde und schöne Zähne. Die Inhalte werden von Fachleuten wissenschaftlich geprüft.
proDente arbeitet für Journalisten, bietet Broschüren an und postet online. Fotos und Filme ergänzen die Informationen.
Zahnärzte, Zahntechniker und Hersteller engagieren sich seit 1998 in der Initiative proDente e. V.

Rückfragen an:
Ricarda Wille

Initiative proDente e.V.
PR-Referentin
Aachener Straße 1053-1055
50858 Köln

E-Mail: ricarda.wille@prodente.de
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