Wahlprogramm

 

Warum noch KZVen?

Die KZVen müssen als Selbstverwaltungsorgane den Zahnärzten erhalten bleiben, solange wir unter den bestehenden gesundheitspolitischen Verhältnissen arbeiten müssen und ein alternatives Modell nicht existiert, das die Honorarverteilung durchführen kann, wie es KZVen heute zuverlässig gewährleisten

Selektivverträge und Einzelverträge führen zu einer Entsolidarisierung der Kollegenschaft und machen den einzelnen Kollegen von der Macht der Kassen abhängig.

721 Mill. € im Jahr 2019 (2020 ist wegen der Pandemie nicht aussagekräftig), davon allein ca. 485 Mio. € für Kons/Chir/Par/Kbr, ca. 61 Mio. € für Kfo und 175 Mio. € Festzuschüsse für ZE, die in Berlin von den Kassen (jährlich steigend) für die zahnärztliche Versorgung bereitgestellt werden, sollten nicht leichtfertig aufgegeben werden, will man nicht die Mehrzahl der Berliner Kolleginnen und Kollegen in große finanzielle Bedrängnis bringen. Von diesen Geldern, welche die KZV zuverlässig Monat für Monat verteilt, werden Mieten, Gehälter, Kredite und meist noch einiges mehr beglichen. Raus aus der GKV bedeutet keine neuen Geldflüsse, sondern im Gegenteil: Die vorhandenen gibt es nicht mehr.

Dabei muss man die Ziele der Krankenkassen im Auge behalten! Diese wollen

  • Die Patientennavigation in die Hand bekommen!
  • Als Wächter der Qualität auftreten können!
  • Sowie in den Besitz von Versorgungsdaten gelangen!

Damit wäre langfristig unsere Therapiefreiheit in Gefahr!

Auch im bestehenden System gibt es für Zahnärzte viel zu gewinnen! In keinem anderen Bereich der Medizin ist es möglich, bis zu 50 % (und oft mehr) des Leistungsvolumens privat abzurechnen! Da die übrigen Anteile der Umsätze „von der Kasse kommen“, bleiben die KZVen für den Zahnarzt auch in der Zukunft wichtig.

Die Versichertenkarte ist die Eintrittskarte zur kompletten zahnmedizinischen Versorgung. Und solange die Kollegenschaft zusammenhält, wird man auch Einkaufsmodellen und Selektivverträgen gelassen entgegensehen können.

Deshalb: Ohne Ihre KZV wird es viel schwerer!

Nehmen Sie also an der Wahl zur VV der KZV Berlin teil,

denn es ist Ihre KZV Berlin!

Die KZV Berlin fordert:

Die Abschaffung hauptamtlicher Vorstände und die Rückkehr zur ehrenamtlichen Tätigkeit in der Selbstverwaltung bleibt eine der Hauptforderungen. Zahnärzte in dieser Funktion – ehrenamtlich oder hauptamtlich – sind allerdings weiter notwendig, denn nur der berufstätige in freier Praxis arbeitende Zahnarzt kann die Folgen möglicher Fehleinschätzungen seiner KZV erkennen!

Doch die Forderungen an die Politik gehen viel weiter:

Zuallererst

  • ist die Abschaffung der Budgetierung zu fordern
  • Budgetierung führt in die Rationierung!
  • Budgetierung wälzt das Morbiditätsrisiko, das Krankheitsrisiko der Patienten, auf die Zahnärzte ab!
  • Budgetierung belastet das Arzt-Patienten-Verhältnis und verschlechtert damit die individuelle Betreuung der Patienten!
  • Budgetierung ist die willkürliche und undifferenzierte Kürzung von Finanzmitteln. Niemand käme auf die Idee, der Feuerwehr nur ein bestimmtes Quantum Löschwasser zur Verfügung zu stellen, um dann, wenn am Ende keines mehr da ist und der Brand tobt, zu sagen: Seht zu, wie ihr zurechtkommt.
  • Auch wenn die Budgetierung heute – nach großen Anstrengungen – schon ein wenig aufgeweicht wurde und mit und durch die Covid-19-Pandemie diese Forderung für die Jahre 2021 und 2022 tatsächlich sogar schon Wirklichkeit geworden ist!
  • Es muss versucht werden, wie beim ZE neue Wege zu gehen, um damit die Budgetierung hinter sich zu lassen, z. B. durch weitere Festzuschüsse (s. u.)!

Ziel der KZVen muss es sein:

  • Für die freie Zahnarztwahl der Patienten zu kämpfen, die mit Selektivverträgen und investorengetragenen MVZ nicht zu gewährleisten ist!
  • Kollektive Vertragsstrukturen und körperschaftlicher Interessenvertretungen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine zahnmedizinische Grundversorgung zu erhalten!
  • Daher wird gefordert: Die Abschaffung von iMVZ:
  • Die Unterscheidung zwischen iMVZ und MVZ ist notwendig! Das „normale“ MVZ ist oft genug aus einer großen Gemeinschaftspraxis (BAG) oder aus einer Praxisgemeinschaft hervorgegangen, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu einem MVZ umgewandelt wurden, aber nicht anders als zuvor agieren.
  • Seit 2015 sind rein zahnärztliche MVZ zulässig, die auch von investorengetragenen Krankenhäusern betrieben werden können.
  • Das iMVZ ist ein Konzern-getragenenes Konstrukt. Hier versuchen Konzerne und große Fondgesellschaften Profitmöglichkeiten im ambulanten Bereich zu schaffen, z. B. indem Krankenhäuser, die kurz vor der Insolvenz stehen, aufgekauft werden, über die dann ein zahnärztliches MVZ (Z-MVZ) gegründet wird.
  • Die Zahl dieser iMVZ, von externen Kapitalgebern – oft aus dem Ausland – steigt beständig an. Im dritten Quartal 2019 hatte sich die Zahl mehr als verdoppelt
  • Fast jedes vierte Z-MVZ ist damit in der Hand von Investoren!
  • Die Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ, die für solche Zwecke von Investoren aufgekauft werden, ist durch die Regelungen im TSVG so gut wie nicht beschränkt worden. Die Investitionsbestrebungen von Joint venture und Private-Equity-Investoren konnten nicht eingedämmt werden. Damit ist von einer fortschreitenden Vergewerblichung in der vertragszahnärztlichen Versorgung auszugehen.
  • Der ungehinderte Zustrom versorgungsfremder Investoren bedroht die freie Zahnarztwahl und bewirkt einen zerstörerischen Systemumbau zulasten von Patienten und einer freiberuflichen Versorgung!
  • Zudem ist zu beobachten, dass die von Investoren getragenen MVZ sich vor allem in Großstädten, Ballungsräumen und einkommensstarken Regionen ansiedeln – die wohnortnahe Versorgung auf dem Lande wird so gefährdet, weil Arbeitskräfte damit in die Ballungsräume abgesaugt werden.
  • Man sollte vielleicht ernsthaft darüber nachdenken, ob die (immer verteufelten) Zulassungssperren bzw. Bedarfsplanungen hier nicht eine wirksamere Handhabung darstellen würden!
  • Das hieße aber auch, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Dennoch muss diese Frage diskutiert und beantwortet werden:
  • Bekanntlich ist das Thema „Zulassungssperren“ standespolitisch betrachtet eine „heilige Kuh“ und heilige Kühe darf man nicht schlachten – zumindest nicht in Indien! Aber wir leben in Deutschland!
  • Auch wenn hier der Aufschrei vorhersehbar ist. Es gilt: Der Weg ist das Ziel! Dieser Weg ist nicht nur zielführend, sondern könnte auch sinnvoll sein.

Weitere Ziele gibt es genug:

  • Der Erhalt und der Ausbau freiberuflicher Strukturen!

Das Leitbild von der Freiberuflichkeit auf der Basis hoher fachlicher Qualifikation, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss erhalten und weitergelebt werden!

  • Die Berücksichtigung der zahnmedizinischen Besonderheiten durch einen eigenständigen Abschnitt im SGB V – „Vertragszahnarztrecht“!
  • Der Erhalt der regionalen Gestaltungskompetenz bei den KZVen auf Landesebene!
  • Der Erhalt des Sozialstaates!

In der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass er keine Belastung für die Volkswirtschaft darstellt, wie oft behauptet wird, sondern gerade die soziale Sicherung Garant ist für Stabilität

Es ist ein Irrglaube anzunehmen, man brauche nur das System abzuschaffen, dann würde das Geld im Bereich der Zahnmedizin nur so fließen. Mit der Abschaffung der GKV entstehen keine neuen finanziellen Ressourcen, die einen Nachfrageboom auslösen! Die heute bestehenden Möglichkeiten privater Zusatzleistungen, die jeder in Anspruch nehmen kann, kommen erst zum Tragen durch die gleichzeitige Übernahme von Restkosten durch die Krankenkassen! Heute ist der beste Privatpatient der Kassenpatient, weil im Rahmen der Mehrkosten z.B. bei Füllungen mehr und einfacher (Privat-)Honorare generiert werden können als bei Privatversicherten, mit denen ständig Gespräche über u. U. nicht erstattete Gebühren geführt werden müssen!

Seit 2005 spiegelt sich das im Festzuschussmodell beim ZE verstärkt wider! Eine ähnliche Systematik wie bei den ZE-Festzuschüssen sollte auch für Kons/Chir, Par und Kbr der richtungsweisende Weg sein, um aus der Budgetierung herauszukommen (s. o.)! An Modellen für die Kfo wird vonseiten der KZBV bereits gearbeitet!

  • Die Kostenerstattung
  • Die Kostenerstattung ist dem Sachleistungssystem nicht nur in Bezug auf die Transparenz des Leistungsgeschehens deutlich überlegen.
  • Der Patient kann nachvollziehen, welche Kosten seine Behandlung verursacht hat und wie hoch sein Anteil an den Gesamtkosten ist
  • Deswegen müssen die heute bestehenden nicht liberalen Zwänge weg!
  • Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird gefördert ebenso wie das Kostenbewusstsein der Patienten!
  • Und auch in der Kostenerstattung ist eine KZV nicht überflüssig, sondern kann als ganz normale Abrechnungsstelle weiter auch für die Vertragsverhandlungen zuständig sein.
  • Man muss es nur wollen!

Zu fordern ist zudem:

  • die Abschaffung der Zwangsfortbildung nach § 95d
  • und die Abschaffung der Bürokratiemonster QM/QS
  • Es muss immer wieder darauf bestanden werden, dass die Weiterentwicklung von Fortbildungsmaßnahmen, Qualitätsförderung, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement eine primäre Aufgabe des Berufsstandes und nicht des Gesetzgebers ist!
  • Immerhin wird gerade im Bewertungsausschuss geprüft, ob für den Aufwand bei der QS eine Gebührenposition eingeführt werden kann.
  • Gesetzliche Regelungen und unsinnige Forderungen zum QM, wie sie in den §§ 135ff SGB V formuliert sind, bedeuten lediglich eine weitere Zunahme von Bürokratie!
  • So wurde aus einem ehemals überschaubaren Fragebogen zum QM ein Fragebogenmonster von vier Seiten mit 28 (!) Fragen!
  • Die Abschaffung von gesetzlichen Restriktionen (z.B. Honorarkürzungen) im Zusammenhang mit zeitlichen Vorgaben bei der Telematikinfrastruktur
  • Die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen ist grundsätzlich zu begrüßen
  • Digitalisierung muss aber mit sinnstiftenden zahnmedizinischen Anwendungen und Bürokratieabbau verbunden sein! Nur so wird eine Adhärenz/Compliance in der Zahnärzteschaft zu erreichen sein.
  • Gesetzliche Terminvorgaben, die bei Nichteinhaltung zu Honorarkürzungen führen, werden auf das Schärfste abgelehnt Sie führen nicht zum Ziel einer umfassenden Digitalisierung, sondern gefährden im Gegenteil die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung.
  • Jahrelang wurde die Abschaffung der Degression gefordert

Diese Forderung ist nun endlich vom Gesetzgeber umgesetzt worden. Seit dem 11. Mai 2020 ist die Degression nun endlich Geschichte.

Der Einsatz der KZV Berlin gilt aber auch, last but not least, 

  • der Verbesserung der Mundgesundheit

Die in der GKV verankerten Prophylaxe-Leistungen IP 1 – 5 sind ein Ansatz des Gesetzgebers, aber zum Erreichen der hochgesteckten Ziele sicher nicht ausreichend. Immerhin sind diese IP-Leistungen unbudgetiert. Deshalb sollte kein Kind unsere Praxen ohne versiegelte Zähne verlassen.   

Wir – die Zahnärzte in Deutschland – haben mit den Mundgesundheitsstudien der Vergangenheit den Nachweis für den Erfolg unserer Bemühungen um die Zahngesundheit unserer Kinder und Jugendlichen erbracht.

Diesen Erfolg haben die Zahnärzte allein, ohne Zuschüsse, ohne Mithilfe von politischer Seite geschafft. Darauf dürfen sie stolz sein!

Wenn aber bei der Bema-Umstrukturierung (seit 1.1.2004) die Vorstellungen von einer Berücksichtigung des Vermeidbarkeitsprinzips beim Leistungsanspruch des Versicherten – sprich: die Subsidiarität, die Eigenverantwortung – umgesetzt werden sollen, muss die (Erwachsenen-) Prophylaxe weitaus stärker forciert werden!

Denn das typische zahnmedizinische Krankheitsbild ist weitgehend von der Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine orale Gesundheit geprägt.

Eigenverantwortung bedeutet nicht nur Mundhygiene, sondern auch eigene finanzielle Leistungen! 

Für die dafür anzusetzenden IP-Punktwerte hat Berlin inzwischen eine Größenordnung erreicht, die den Punktwerten der (alten) West-KZVen entspricht und teilweise sogar übersteigt! Diese Punktwerte sind nicht von der Veränderungsrate des BMG abhängig, sondern unterliegen einzig und allein den Verhandlungsbemühungen und dem Geschick eines Vorstandes! 

Die KZV als Dienstleister:  

Die KZV Berlin ist ein Dienstleister – sie muss deshalb auch den Service einer Dienstleistungsgesellschaft bieten! Deshalb werden diverse Extraleistungen angeboten:

  • Das EDV-Angebot wurde erweitert!
  • Abschlagszahlungen auf Zahnersatz-Abrechnungen, sowie
  • eine vierte Vorauszahlung zur Mitte des Quartals!
  • Fortbildungen
  • Mit der Einführung der Zwangsfortbildung (§ 95d) im Jahre 2004, zum 1. Juli in Kraft getreten, ist die KZV auch auf diesem Gebiet gefordert!
  • Es musste verhindert werden, dass eine „Fortbildungsindustrie“ sich auf Kosten der Kollegen alimentiert.
  • Deshalb bietet die KZV bereits seit 2004 praxisnahe Fortbildungen an! Samstag-Fortbildungen und Herbstsymposium sind in den Preisen seitdem unverändert geblieben!
  • Fortbildungsveranstaltungen gab es von der KZV schon immer
  • Aber: Seit 2005 bis 2018 wurden ca. 22.000 Zahnärzte als Teilnehmer begrüßt, d. h. jede Praxis war durchschnittlich 9,5 Mal in den Fortbildungen!
  • Praxisnähe bedeutet: wissenschaftlich fundiert, auf Themen der täglichen Praxis beschränkt, preiswert, d.h. zu Selbstkosten, also keine Gewinnorientierung, den Praxiszeiten gerecht werdend und durch kompetente Mitarbeiter der KZV oder durch Hochschullehrer durchgeführt.
  • Mit der Corona-Krise sind diese Aktivitäten allerdings zum zwischenzeitlichen Erliegen gekommen oder wurden online oder als Hybridveranstaltungen durchgeführt Sie werden nach der Pandemie fortgesetzt!

 Die KZV als Dienstleister:

  • Covid-19-Pandemie
  • Die Jahre 2020 – 22 standen im Schatten der Covid-19-Pandemie. Diese hat uns von einem auf den anderen Tag vor extreme Herausforderungen im beruflichen wie im privaten Umfeld gestellt. In dieser Zeit war die Verwaltung der KZV Berlin besonders gefordert. Es mussten umfangreiche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Praxen durchgeführt werden:
  • So wurden die monatlichen Abschlagszahlungen nicht gekürzt
  • Für auf diese Weise überzahlte Praxen wurden spezielle zinsfreie Stundungsprogramme entwickelt – Stundungen von bis zu 18 Monaten
  • Ab sofort wird neben den festgesetzten monatlichen Vorauszahlungen eine vierte Vorauszahlung zur Mitte des Quartals gewährt, soweit KZV-seitig ausreichende liquide Mittel zur Verfügung stehen
  • HVM-Einbehalte wurden nicht durchgeführt
  • Konzepte für erweiterte Zahlungsmöglichkeiten durch die Buchhaltung der KZV Berlin wurden der VV vorgelegt und umgesetzt
  • Fragen von Kolleginnen und Kollegen, die per Email eingingen, wurden nach Möglichkeit sofort und persönlich – meist durch den Vorstand – beantwortet
  • Auf politischer Ebene konnte die Systemrelevanz der Zahnärzte in Berlin nach entsprechenden Einsprüchen bei der Senatsgesundheitsverwaltung frühzeitig durchgesetzt werden.
  • 8 Schwerpunktpraxen wurden benannt und mit PSA versorgt
  • Regelmäßig erfolgte die Teilnahme an den Telefonkonferenzen des Senats
  • Daraus ergaben sich vertiefende Gespräche, nach denen es dann möglich wurde, 14.000 Buchungscode für Impfungen nicht nur für die Kollegen in den Schwerpunktpraxen und für diejenigen, die in der aufsuchenden Betreuung aktiv sind, sondern auch für die übrigen Praxen, die sich auf unserem Serviceportal als impfwillig „geoutet“ hatten, zur Verfügung zu stellen. Damit konnten ab Mitte Februar 2021 die ersten Praxen geimpft werden, Monate früher als z. B. in Brandenburg, obwohl die allgemeinen Zahnarztpraxen nicht als erstpriorisiert galten – ein entscheidender Schritt für die Bewältigung der Pandemie in den Berliner Praxen!
  • Zudem ist es den KZVen gemeinsam mit der KZBV gelungen, im Zuge aktueller Gesetzgebungsverfahren die Budgetobergrenzen für die Jahre 2021 und 2022 abzuschaffen! Das bedeutet, dass die zu erwartende steigende Leistungsinanspruchnahme aufgrund von Nachholeffekten dann auch tatsächlich vergütet werden kann. Seit dreißig Jahren die ersten zwei Jahre in Budgetfreiheit!
  • Ebenfalls gemeinsam mit der KZBV konnte man bei den gesetzlichen Krankenkassen für einen Pandemie-Zuschlag sorgen!
  • So konnten in Berlin ca. 12 Mio. Euro an die Praxen verteilt werden


Die KZV als Dienstleister: 

  • Seit 2020 hat uns der G-BA die Pflicht zur Qualitätssicherung
  • Unter der Überschrift „Cp/P vor Endo“ sind die KZVen verpflichtet, jährlich die Zahnarztpraxen auf diesen Sachverhalt hin zu überprüfen.
  • Auch hier war der Vorstand der KZV Berlin gefordert, die Umsetzung so praxisverträglich wie möglich zu gestalten!
  • Der Maßnahmenkatalog ist zwar vom G-BA vorgegeben, aber die Durchführung bleibt in der Hand der Zahnärzte, konkret der Vorstände der KZVen.
  • Wo die Krankenkassen Honorarrückzahlungen forderten, führen wir jetzt Beratungen durch, im „schlimmsten“ Fall mit einer Verpflichtung zur Fortbildung!
  • Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (s.o.).
  • Seit 2011 fordert der Gesetzgeber die schriftliche Fixierung eines QM
  • In den Ausschüssen haben wir uns von Seiten der KZV Berlin immer für eine kollegenfreundliche Auslegung stark gemacht – mit Erfolgt
  • So war der Fragebogen recht übersichtlich und die Zahl der überprüften Kollegen mit 2 % pro Anno auch nicht sehr groß
  • Seit 2021 müssen wir allerdings einen neuen Fragekatalog im G-BA hinnehmen
  • Mit 4 % Kollegenabfragen – aber alle zwei Jahre
  • Seit dem 1.7.2021 gibt es eine neue Par-Richtlinie
  • Mit dieser Richtlinie ist es uns endlich gelungen, die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft zu dieser Volkskrankheit in die GKV einzubringen. Der Antrag an den G-BA stammt immerhin aus dem Jahr 2013 (!). Eckpunkte der neuen Richtlinie sind:
  • Die Patientenindividuelle Mundhygieneberatung.
  • Damit verbunden ist ein Aufklärungs- und Therapiegespräch
  • h. die „sprechende Zahnmedizin“,
  • sowie die unterstützende Parodontitis Therapie (UPT),
  • also künftig für zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge (verlängerungsfähig um 6 Monate)
  • Cave: Für diese Zeit entfällt also die alte PZR! Es war die Aufgabe der KZBV, im Bewertungsausschuss eine Punktmenge zu verhandeln, die dem Honorarvolumen der PZR entspricht!
  • Patientenberatung
  • Seit 2000 gibt es auf Initiative des Vorstandes der KZV Berlin eine Patientenberatungsstelle, die das Ziel hat, zahnärztliche Beratung vor allen Dingen durch Zahnärzte zu gewährleisten. Damit wird eine neutrale, qualitätsgesicherte und fachlich kompetente Beratung gesichert!
  • Damit steht unsere Beratungsstelle in direkter Konkurrenz zur UPD, einer von der Politik initiierten und den Krankenkassen bezahlten Beratungsstelle
  • Mit Einführung der Festzuschüsse wurde das Modell ZE-Zweitmeinung“ in der Patientenberatung zusätzlich eingeführt.

Die KZV Berlin als Vertragspartner 

Die KZV ist der Vertragspartner der Krankenkassen und setzt sich an dieser Stelle für Verbesserungen im Rahmen der Gesamtvergütungen für die Zahnärzteschaft ein. Diese ist durch strenge gesetzliche Rahmenbedingungen nur sehr schwer über die Grundlohnsumme/Veränderungsrate hinaus zu steigern. 

Dennoch ist es immer wieder gelungen, in der Zeit von 2017 bis heute bei der AOK Nordost solche Steigerungen der Vergütungen durch entsprechende Vertragsgestaltung, die die Morbidität unserer Patienten vollumfänglich berücksichtigen, an der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgeschriebenen Veränderungsrate vorbei auszuhandeln: 

Bei der AOK
Seit 2013 haben wir einen Überstellungsvertrag, d.h. sämtliche Unterschreitungen in der Gesamtvergütung werden in voller Höhe ausgezahlt: Das Honorar bleibt bei uns! Parallel dazu gelang es uns, die Kopfpauschalen zu erhöhen! Das führte in der Vergangenheit zu erheblichen Nachzahlungen:

  • 2017 waren es ca. 1 Cent/Punkt
  • 2018 waren es ca.1,7 Cent/Punkt
  • 2020 waren es ca.1,5 Cent/Punkt (pandemiebedingt), und ebenfalls
  • 2021 waren es ca. 1,5 Cent/Punkt, die den Punktwert bei der AOK deutlich erhöhten.
  • Insgesamt ein Volumen von mehr als 6 Mio. Euro

Beim Landesverband der IKK und BKK
Intelligent gestaltete Verträge erlauben die jährliche Betrachtung und Umsetzung des Morbiditätsrisikos (höhere, aber auch niedrigere Punktmengen im Jahr, je nach Abrechnungsvolumen). Damit sind Überschreitungen der Gesamtvergütung sehr selten geworden und wenn doch, so nur im niedrigen Eurobereich.

Beim vdek/AEV
Seit der Einführung des “Wohnort-Prinzips 2008, mit dem die Leistungen für Patienten je nach ihrem Wohnsitz in der “Wohnsitz-KZV” und nicht mehr über die KZV Berlin abgerechnet werden, gibt es keine Budgetüberschreitungen mehr.

Bei der Bundesknappschaft
Nachdem im Jahr 2017 die Budgetobergrenze um ca. 100.000 Euro angehoben wurde, haben wir auch bei der Knappschaft keine Budget-Probleme mehr, die bei den geringen Versichertenzahlen auch unbedeutend wären.

Summa summarum: 

  • In Zahlen und Eurobeträgen sind das seit 2016 bis 2019 bei den Berliner Krankenkassen zusammen gerechnet 60 Mio. Euro = 10 % mehr an Honorar, das heute über die KZV abgerechnet wird! (2020 ist wegen der Covid-19-Pandemie für diese Berechnung nicht aussagekräftig)
  • Zieht man die Punktwertsteigerungen in diese Berechnung mit ein (im Durchschnitt über alle Kassen ca. + 14 %), so hat der Kollege, der im Quartal 2016 100.000 Euro über die KZV abgerechnet hat, im IV. Quartal 2021 bei gleicher Punktmenge ca. 114.000 Euro, also ca. 14.000 Euro mehr an GKV-Honorar erhalten.
  • Denn es ist uns in der KZV Berlin gelungen, alte Strukturen mit den Krankenkassen, insbesondere mit der AOK Nordost, zu ändern. Das dafür notwendige persönliche Vertrauen im Umgang miteinander spielte dabei eine wesentliche, wenn nicht die entscheidende Rolle.
  • Die IP Punktwerte liegen heute in Berlin zum Teil deutlich über denen der meisten KZVen, bringen in der Gesamtbetrachtung aber leider nur relativ wenig finanzielle Substanz mit sich – immerhin waren das seit 2008 jährlich ca. 320.000,- EUR mehr an Honorar.