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Karsten Geist, Vorstandsvorsitzender der KZV-Berlin, möchte seine Kritiker zum Schweigen bringen oder ein Fall von völligem Kontrollverlust?
Karsten Geist ist seit dem 23.01.2023 gewählter Vorsitzender der KZV Berlin. Die Vertreterversammlung (VV) hat ihm zweimal, mit deutlich mehr als dem erforderlichen Quorum und sachlicher Begründung das Vertrauen durch Amtsentbindung entzogen. Die VV hat gleichzeitig den sofortigen Vollzug der Entbindung (Fristlosigkeit) beschlossen. Mit dem Rechtsmittel des Vertrauensschutzes ist Geist dem Willen der VV entgegengetreten und darf durch Beschluss des Landessozialgerichtes nun vorerst wieder Chef sein. Nun geht er mit dem Rechtsmittel des Äußerungsrechts gegen seine Kritiker vor.
Den Artikel des Kollegen Jürgen Brandt haben wir gerne als Gastkommentar auf der Homepage des Verbandes veröffentlicht. In diesem artikuliert er berechtigte Kritik an der Amtsführung von Karsten Geist, Mitglied des Freien Verbandes in Berlin, und er lässt in seinem Artikel deutlich werden, welche schwerwiegenden Vorwürfe zum Entbindungsbeschluss des höchsten Organs der KZV geführt haben.
Herr Geist hat das Vertrauen der Mehrheit der Versammlung verloren. Ob man hier den politischen Vergleich mit der umgangssprachlichen: „Lame Duck“ wählen darf? Ich überlasse es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und der Kommentar des Kollegen Jürgen Brandt ist natürlich vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Geist hat als Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin (K.d.ö.R.) eine herausragende Funktion inne, und er muss sich kritische Bewertungen seiner Arbeit, insbesondere von einem Kollegen aus der Vertreterversammlung, gefallen lassen. Eine ähnliche Veröffentlichung gab es übrigens auch im Tagesspiegel.
Kurze Zeit nach Veröffentlichung des Artikels von Jürgen Brandt, am 08.07.2025, übergab mir während der Arbeit in der Praxis plötzlich meine ZMV ein Fax von Karsten Geists Anwalt mit den Worten: „Was haben Sie denn da verbrochen?“ Es handelte sich um eine an meinen Vertragszahnarztsitz adressierte Unterlassungserklärung – nicht an die im Impressum des Verbandes veröffentlichte Vereinsadresse.
Sie können sich sicherlich vorstellen, wie man sich fühlt, wenn ein solches Schreiben, im Auftrag des Vorsitzenden der KZV, an den Vertragszahnarztsitz zugestellt wird, dann noch zu allem Überfluss als Fax, womit es auch Unbeteiligten zugänglich wurde. Ich fühlte mich durch diese Art der Zustellung eingeschüchtert, genötigt und in meinen Rechten als freiberuflich tätiger Vertragszahnarzt verletzt.
Mir stellt sich die Frage: Nutzt Karsten Geist damit seine herausragende Stellung als Vorsitzender der KZV Berlin aus, um mich als Vertragszahnarzt, VV- und KZV-Mitglied einzuschüchtern bzw. zum Schweigen zu bringen? Ist das kollegiales Verhalten? Mit neutraler Amtsführung hat das, Herr Kollege Geist, meines Erachtens nichts mehr zu tun!
Als 1. Vorsitzender des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin und Mitglied der Vertreterversammlung kann ich Sie nur auffordern endlich die richtigen Konsequenzen aus den Amtsentbindungsbeschlüssen der Vertreterversammlung zu ziehen um weiteren Schaden vom hohen Amt, welches Sie bekleiden, und von der KZV Berlin fernzuhalten.
Mit kollegialen Grüßen
Jörg Meyer