• Sachstandsmitteilung des Aufsichtsausschusses des VZB an die Vertreterversammlung

    Der Aufsichtsausschuss des VZB, hat am 10.03.2026 allen Mitgliedern der Vertreterversammlung folgende Sachstandsmitteilung gesendet:

    Abschrift der Redaktion:

    Diese Mitteilung erfolgt im Anschluss an die Beratungen im Aufsichtsausschuss und dient der Information der Vertreterversammlung über die derzeitige Situation in der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsausschuss und Verwaltungsausschuss.

    Sehr geehrte Mitglieder der Vertreterversammlung,

    der Aufsichtsausschuss sieht sich veranlasst, die Vertreterversammlung über Entwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsausschuss und Verwaltungsausschuss zu informieren, die aus Sicht des Aufsichtsausschusses die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Kontrollaufgaben derzeit erheblich erschweren bzw. unmöglich machen.

    1. Fehlende Berichterstattung aus dem Verwaltungsausschuss

    Satzungsgemäß ist der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses zu den Sitzungen des Aufsichtsausschusses zu laden. Dies erfolgt selbstverständlich regelmäßig. Ein fester Tagesordnungspunkt einer Aufsichtsausschusssitzung ist der Punkt „Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses und des Direktors“.

    In den vergangenen Monaten hat der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses dem Aufsichtsausschuss wiederholt keine Berichte über Sitzungen und Beschlüsse des Verwaltungsausschusses erstattet. Eine kontinuierliche Information des Aufsichtsausschusses über die Tätigkeit des Verwaltungsausschusses, wie sie für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion erforderlich ist, findet derzeit nicht statt.

    2. Beschlussfassungen im Umlaufverfahren

    Nach Kenntnis des Aufsichtsausschusses werden wesentliche Entscheidungen des Verwaltungsausschusses derzeit überwiegend im Umlaufverfahren getroffen. Reguläre Sitzungen des Verwaltungsausschusses, in denen eine inhaltliche Beratung und Diskussion stattfinden könnte, werden nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht durchgeführt.

    Der Aufsichtsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei regulären Sitzungen des Verwaltungsausschusses üblicherweise (satzungsgemäß) auch der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses teilnimmt, um einen unmittelbaren Informationsaustausch zwischen den Gremien zu gewährleisten.

    Wenn Beschlüsse des Verwaltungsausschusses ausschließlich im Umlaufverfahren gefasst werden und keine Sitzungen stattfinden, entfällt diese Möglichkeit der Teilnahme und des unmittelbaren Austauschs. Dadurch wird der Informationsfluss zwischen den Gremien zusätzlich eingeschränkt.

    3. Eingeschränkte Informationslage des Aufsichtsausschusses

    Mehrfach hat der Aufsichtsausschuss um weitergehende Informationen zu einzelnen Vorgängen gebeten. Diese Informationen wurden bislang nicht oder nur teilweise zur Verfügung gestellt. Dadurch ist die Möglichkeit des Aufsichtsausschusses, seine Kontrollfunktion sachgerecht auszuüben, erheblich eingeschränkt.

    4. Vorgang EV Leisure Hotel Fund – Ablösung der „Apollo-Darlehen“

    Der Verwaltungsausschuss beschloss hierzu mit Umlaufbeschluss vom 15.01.2026 unter anderem die Vergabe eines Darlehens an die EV Leisure Hotel MaasterholdCo S.r.l. über maximal 85 Mio. EUR, um damit die bisherige Finanzierung durch die Apollo-Gruppe abzulösen.

    In der Beschlussvorlage war ausdrücklich festgehalten, dass nach einem positiven Mehrheitsvotum der Mitglieder des Verwaltungsausschusses zunächst die Senatsaufsicht um Stellungnahme gebeten werden sollte und eine anschließende Umsetzung nur erfolgen würde, wenn die Aufsicht keine Einwände erhebt.

    Der Verwaltungsausschuss beantragte daraufhin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine entsprechende Gestattung. Dieser Antrag wurde durch Bescheid vom 12.02.2026 abgelehnt.

    In der Sitzung des Aufsichtsausschusses vom 06.03.2026, an der auch der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses teilnahm, wurde auf ausdrückliche Nachfrage des Aufsichtsausschusses berichtet, dass die Ablösung der Darlehen dennoch erfolgt sein soll.

    Der Aufsichtsausschuss hat hierzu um weitere Aufklärung gebeten. Eine abschließende Bewertung des Vorgangs ist dem Aufsichtsausschuss aufgrund der derzeit unvollständigen Informationslage noch nicht möglich.

    5. Umsetzung von Beschlüssen des Aufsichtsausschusses

    Der Aufsichtsausschuss hat mehrere Beschlüsse gefasst, die für seine Kontrollfunktion wesentlich sind, insbesondere zur vertieften Überprüfung des Jahresabschlusses 2023 sowie zur Beauftragung einer neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2024.

    Nach Kenntnis des Aufsichtsausschusses werden diese Beschlüsse derzeit nicht umgesetzt bzw. ihre Umsetzung verzögert.

    6. Externe rechtliche Klärung der Befangenheitsfrage

    Zur Klärung der vom Verwaltungsausschuss aufgeworfenen Frage einer möglichen Befangenheit des Aufsichtsausschusses hat der Aufsichtsausschuss beschlossen, ein externes rechtliches Gutachten einzuholen. Nach Kenntnis des Aufsichtsausschusses ist die Umsetzung dieses Beschlusses bislang ebenfalls nicht erfolgt.

    7. Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsausschusses

    Der Aufsichtsausschuss ist sich seiner Verantwortung gegenüber den Mitgliedern des Versorgungswerks bewusst und bemüht sich weiterhin, seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.

    Die dargestellten Umstände erschweren derzeit eine vollständige Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch den Aufsichtsausschuss erheblich und machen diese in Teilbereichen unmöglich.

    Der Aufsichtsausschuss hält es deshalb für geboten, die Vertreterversammlung über diese Situation zu informieren.

    Mit freundlichen Grüßen für den Aufsichtsausschuss

    Dr. Franz Josef Cwiertnia (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsausschusses)