Es droht eine Verschwendung von Versichertengeldern!

Im Rahmen der Einführung der Telematik-Infrastruktur wird es zu einer Verschwendung von Versichertengeldern in der Deutschen Krankenversicherung kommen! Unter dem sinnfreien Druck der Bundesregierung soll nun im Jahr 2018 die Einführung der TI durchgepeitscht werden. Erst wurde der KZBV ein Einfrieren des Haushalts angedroht, nun wird den „Leistungserbringern“ gedroht, die Honorare zu kürzen.

Wo liegen die Knackpunkte? Es gibt nicht genügend Hardware auf dem Markt. Die Industrie scheut sich, passende Hardware anzubieten, zumal diese an ein aufwendiges und teures Zertifizierungsverfahren geknüpft ist.

Die bisher vorhandene Hardware wird zu völlig überzogenen Preisen angeboten. Dies resultiert auch aus den Vereinbarungen der Gesetzlichen Krankenkassen mit den Ärzten, wo ohne Not bereits Erstattungsbeträge genannt wurden. Um den Druck zu erhöhen, werden diese Erstattungsbeträge in den Verträgen bereits seit dem 3.Quartal 2017(!) abgeschmolzen, so dass der unbedarfte Kollege sich unter Druck gesetzt fühlt.

Der einzige Anbieter mit zertifizierter Hardware bombardiert mit seinem Angebot die Praxen, was die Verunsicherung in der Kollegenschaft nur erhöht

Warum wird hier Geld verschwendet? Es wird in den Vereinbarungen mit der GKV von einem Preis für einen Konnektor von € 2.620,- ausgegangen. Dieser Preis soll bis auf € 720,- sinken. Wer so ein Gerät schon mal gesehen hat, der kann diesen Preis überhaupt nicht nachvollziehen. Auf einschlägigen Portalen wird von einem maximalen Preis von € 300,- ausgegangen.
Schon bei der Einführung der Krankenversicherungskarte und später der elektronischen Gesundheitskarte wurden die Kosten für Kartenterminals von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Auch diese Kartenterminals wurden überteuert abgegeben! In anderen Branchen sind diese Geräte um ein Vielfaches preiswerter! Hierbei handelte es sich um Einmalzahlungen. Jetzt sollen permanente Betriebskosten dazukommen!

Wenn man die maximalen Kosten für die Einrichtung der TI zusammenrechnet, kommt man auf ca. € 4.000,- Einmalzahlung und € 100,- monatliche Kosten pro Station bei einer Praxis, Apotheke, Krankenhaus etc. Diesen Wahnsinn gilt es zu stoppen, weil man auch nicht weiß, ob alles wie geplant funktionieren wird. Dazu gehört nämlich auf alle Fälle ein sogenannter VPN-Zugang zur Übertragung der Daten. Diese schnelle Datenübermittlung ist wohl noch nicht flächendeckend verfügbar. Sollen die betroffenen Leistungserbringer auf Grund der Tatsache, dass sie ohne eigenes Verschulden nicht „angeschlossen“ werden können, mit im Gesetz verordneten Honorareinbußen bestraft werden?

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten. Entweder man bläst das ganze Vorhaben ab oder man startet mit Freiwilligen und versucht die Vorteile herausarbeiten, um immer mehr Teilnehmer zu gewinnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt soll allein das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) durchgeführt werden, Dabei dienen die angeschlossenen Praxen nur der Abstimmung der Patientendaten von Karte und Krankenkassendatenbank! Bei eventuellen Differenzen soll es zu einer Korrektur auf der Karte kommen. Und dazu der ganze, vor allem finanzielle, Aufwand? Von den großspurigen Plänen bezüglich möglicher Hinterlegung von Rezepten oder Röntgenbildern auf der Karte ist man meilenweit entfernt! Daher wird die Akzeptanz eher gering sein.

Ein weiterer Aspekt ist auch noch nicht diskutiert: Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft! Das verunsichert auf Grund einiger Pressemitteilungen die Praxen sowieso schon genug. Bei Androhungen von bis zu
€ 20 Mio Strafe sind Angst und Verunsicherung nachvollziehbar. Die Frage ist nun, ob die TI mit der neuen DSGVO seitens der Datenschützer abgestimmt ist! In Deutschland ist es ja leider nicht unüblich, dass eigentlich sinnvolle Neuerungen seitens der Datenschützer torpediert werden.
Wir erwarten jetzt vom neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schnelle Entscheidungen! Er muss zeigen, ob er bereit ist, weiterhin viel Geld aus dem System zu ziehen oder ob er, wie in seinen ersten Tagen bereits angekündigt hat, mehr Mittel für die Pflege und medizinische Versorgung von Patienten bereitstellen will.

Eine breite Diskussion sollte nun endlich eröffnet sein. Wir sind gespannt!

Der Vorstand des Verbandes der Zahnärzte von Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie sich an der Diskussion beteiligen wollen, dann schreiben Sie uns bitte eine Mail an unsere bekannte Adresse. kontakt@zahnaerzteverband-berlin.de

Bericht von der Vertreterversammlung der KZV Berlin am 19.03.2018

Die erste VV im neuen Jahr fand am Montag, den 19.03., wie immer im Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Im Mittelpunkt sollte die Satzung stehen, die auf Grund einiger gesetzlicher Vorgaben überarbeitet werden musste. Das nutzte der Satzungsausschuss gleich, um weitere sinnvolle Veränderungen und Anpassungen vorzunehmen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde zum Schluss behandelt.

Auf der Agenda standen außerdem die üblichen Tagesordnungspunkte. Im Bericht des Vorstandes standen die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die Datenschutzverordnung (DSGVO) im Mittelpunkt. Die Verunsicherung bei der Kollegenschaft ist hier groß. Wichtig zu wissen ist es deshalb, dass sich das MBZ 04/18 ausführlich mit beiden Themen beschäftigen wird. Im Bereich der TI sind mittlerweile ca. 100 Berliner Praxen angeschlossen. Ob sich bis Ende des Jahres alle Praxen anschließen lassen können, ist nicht zu sagen. Ob tatsächlich eine vollständige Kostendeckung stattfindet, bleibt auch unklar. Hier wurde zu Recht auf die Formulierungen in den Vereinbarungen mit den Kassen verwiesen, wo von vollumfänglicher Kostenerstattung die Rede ist. Ab 1.April soll es neue Festzuschüsse geben, aber keinen neuen Punktwert, da dieser erst im April vor dem Bundesschiedsamt verhandelt wird. Beachten Sie hierfür das nächste Rundschreiben der KZV Berlin.

Dann stand ein wichtiger TOP für die Zukunft der KZV auf der Agenda: Durch die Wahl des Koll. Pochhammer in den Vorstand der Bundes-KZV kam der ursprünglich vorgesehene Plan für die Besetzung des Vorstandes ein wenig durcheinander. Nun aber wurde der Staffelstab des Vorsitzenden des Vorstandes vom Koll. Husemann an den Koll. Meyer übergeben. Musste Koll. Meyer im vorigen Jahr doch schneller als geplant in den Vorstand einsteigen, so ist die jetzige Übergabe nur folgerichtig. Koll. Husemann bleibt dem Vorstand als stellvertretender Vorsitzender erhalten. Koll. Meyer erhielt bei der Wahl zum Vorsitzenden der KZV 24 Stimmen. 10 Vertreter votierten in geheimer Wahl gegen ihn, außerdem gab es 2 Enthaltungen.

Schließlich konnte die neue Satzung aufgerufen werden. Bis auf den §8, der sich mit der Zusammensetzung und Wahl der Ausschüsse beschäftigt, lag ein konsentierter Vorschlag des Satzungsausschusses vor, in dem alle Listen der VV vertreten sind. Leider drohte Koll. Hessberger gleich zu Beginn der Diskussion mit der Blockade der Satzung, wenn sein Vorschlag für §8 keine Zustimmung fände. Da sein Vorschlag diese letztendlich tatsächlich nicht fand, und auch der Vorschlag des Verbandes und des FVDZ nicht die Aussicht auf Zustimmung mit einer 2/3-Mehrheit hatte, bleibt die alte Version des §8 in Kraft.

Mehrere redaktionelle und gesetzliche Änderungen fanden dann in anderen Paragraphen die notwendige 2/3-Mehrheit. Unter anderem der Paragraph 3, der sich mit der Teilnahme an der kassenzahnärztlichen Versorgung befasst, fand nicht die notwendige Mehrheit. Die Opposition machte ihre Blockade wahr und hat uns damit einen Bärendienst erwiesen. Hier sollen ALLE Teilnehmer der kassenzahnärztlichen Versorgung mit einbezogen werden. Es geht um notwendige Pflichten und Rechte gegenüber der KZV Berlin. Auf Grund vieler Gesetzes-Änderungen in den letzten Jahren zählen dazu eben nicht nur Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder andere personengeführte Praxen, sondern auch MVZs, GmbHs und ähnliche Konstrukte. Hier werden durch die Blockade Praxen geschützt, die in der Minderheit sind, aber im Abrechnungsverhalten sicher andere Maßstäbe an den Tag legen als eine „normale“ Praxis. Und das vor dem Hintergrund, dass jede Liste in Wahlkämpfen immer den Erhalt der Einzelpraxis fordert und auch fördern will!!. Und um sich nicht zu outen, wurde auch noch eine geheime Abstimmung dieses Paragraphen beantragt. Dieses Mittel braucht man, wenn man seine Haltung nicht ausreichend argumentativ unterlegen kann. Da hilft dann nur noch die Forderung nach geheimer Wahl.

Damit endete die VV eher unerfreulich. Die Satzung macht den Eindruck eines Flickenteppichs. Mal sehen, was die Aufsicht dazu sagt, wenn sie nun ihr Votum geben muss, bevor die Satzung in Kraft treten kann.

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner