Bericht von der Vertreterversammlung der KZV Berlin am 19.03.2018

Die erste VV im neuen Jahr fand am Montag, den 19.03., wie immer im Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Im Mittelpunkt sollte die Satzung stehen, die auf Grund einiger gesetzlicher Vorgaben überarbeitet werden musste. Das nutzte der Satzungsausschuss gleich, um weitere sinnvolle Veränderungen und Anpassungen vorzunehmen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde zum Schluss behandelt.

Auf der Agenda standen außerdem die üblichen Tagesordnungspunkte. Im Bericht des Vorstandes standen die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die Datenschutzverordnung (DSGVO) im Mittelpunkt. Die Verunsicherung bei der Kollegenschaft ist hier groß. Wichtig zu wissen ist es deshalb, dass sich das MBZ 04/18 ausführlich mit beiden Themen beschäftigen wird. Im Bereich der TI sind mittlerweile ca. 100 Berliner Praxen angeschlossen. Ob sich bis Ende des Jahres alle Praxen anschließen lassen können, ist nicht zu sagen. Ob tatsächlich eine vollständige Kostendeckung stattfindet, bleibt auch unklar. Hier wurde zu Recht auf die Formulierungen in den Vereinbarungen mit den Kassen verwiesen, wo von vollumfänglicher Kostenerstattung die Rede ist. Ab 1.April soll es neue Festzuschüsse geben, aber keinen neuen Punktwert, da dieser erst im April vor dem Bundesschiedsamt verhandelt wird. Beachten Sie hierfür das nächste Rundschreiben der KZV Berlin.

Dann stand ein wichtiger TOP für die Zukunft der KZV auf der Agenda: Durch die Wahl des Koll. Pochhammer in den Vorstand der Bundes-KZV kam der ursprünglich vorgesehene Plan für die Besetzung des Vorstandes ein wenig durcheinander. Nun aber wurde der Staffelstab des Vorsitzenden des Vorstandes vom Koll. Husemann an den Koll. Meyer übergeben. Musste Koll. Meyer im vorigen Jahr doch schneller als geplant in den Vorstand einsteigen, so ist die jetzige Übergabe nur folgerichtig. Koll. Husemann bleibt dem Vorstand als stellvertretender Vorsitzender erhalten. Koll. Meyer erhielt bei der Wahl zum Vorsitzenden der KZV 24 Stimmen. 10 Vertreter votierten in geheimer Wahl gegen ihn, außerdem gab es 2 Enthaltungen.

Schließlich konnte die neue Satzung aufgerufen werden. Bis auf den §8, der sich mit der Zusammensetzung und Wahl der Ausschüsse beschäftigt, lag ein konsentierter Vorschlag des Satzungsausschusses vor, in dem alle Listen der VV vertreten sind. Leider drohte Koll. Hessberger gleich zu Beginn der Diskussion mit der Blockade der Satzung, wenn sein Vorschlag für §8 keine Zustimmung fände. Da sein Vorschlag diese letztendlich tatsächlich nicht fand, und auch der Vorschlag des Verbandes und des FVDZ nicht die Aussicht auf Zustimmung mit einer 2/3-Mehrheit hatte, bleibt die alte Version des §8 in Kraft.

Mehrere redaktionelle und gesetzliche Änderungen fanden dann in anderen Paragraphen die notwendige 2/3-Mehrheit. Unter anderem der Paragraph 3, der sich mit der Teilnahme an der kassenzahnärztlichen Versorgung befasst, fand nicht die notwendige Mehrheit. Die Opposition machte ihre Blockade wahr und hat uns damit einen Bärendienst erwiesen. Hier sollen ALLE Teilnehmer der kassenzahnärztlichen Versorgung mit einbezogen werden. Es geht um notwendige Pflichten und Rechte gegenüber der KZV Berlin. Auf Grund vieler Gesetzes-Änderungen in den letzten Jahren zählen dazu eben nicht nur Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder andere personengeführte Praxen, sondern auch MVZs, GmbHs und ähnliche Konstrukte. Hier werden durch die Blockade Praxen geschützt, die in der Minderheit sind, aber im Abrechnungsverhalten sicher andere Maßstäbe an den Tag legen als eine „normale“ Praxis. Und das vor dem Hintergrund, dass jede Liste in Wahlkämpfen immer den Erhalt der Einzelpraxis fordert und auch fördern will!!. Und um sich nicht zu outen, wurde auch noch eine geheime Abstimmung dieses Paragraphen beantragt. Dieses Mittel braucht man, wenn man seine Haltung nicht ausreichend argumentativ unterlegen kann. Da hilft dann nur noch die Forderung nach geheimer Wahl.

Damit endete die VV eher unerfreulich. Die Satzung macht den Eindruck eines Flickenteppichs. Mal sehen, was die Aufsicht dazu sagt, wenn sie nun ihr Votum geben muss, bevor die Satzung in Kraft treten kann.

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

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