Probleme am Philipp-Pfaff-Institut

Zuerst muss man die IUZB mal loben. Die Anführer aller Listen in der DV der ZÄK wurden bereits Mitte Juli umfangreich über die Vorkommnisse im PPI informiert. Und erst jetzt nach der Delegiertenversammlung in der Zahnärztekammer macht der Vorsitzende der IUZB seinem Unmut über die Vorkommnisse Luft.

Leider sind die Schlüsse, die er daraus zieht, nicht zutreffend. Die Kammer hat in der DV auch auf Verlangen der Aufsicht einen ausführlichen Bericht zu den Vorgängen am PPI angeboten. Hier haben die Kollegen des FVDZ versucht, nachdem die Fragen ins Nebensächliche, mit der Absicht alle zu Schuldigen zu erklären, abgeglitten waren, das Verfahren wieder in das richtige Maß zu lenken. Auch die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaft waren bei Tatausübung nicht zugegen, so dass alle Dinge zum Tathergang nur auf Erfahrungen basieren und man daraus auf Handlungen schließen kann. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass der „Innercircle“ des PPI nur maximal 5 Personen umfasst und die arbeiteten bis Anfang 2018 sicher in großer Harmonie zusammen. Gerade auch deswegen war das PPI in den letzten Jahren geschäftlich („die schwarze Null“) so erfolgreich.

Auch wir sind natürlich sprachlos über das Geschehene. Aber wir begrüßen die Maßnahmen die Vorstand und Geschäftsführung der Kammer in enger Abstimmung mit der Kammer Brandenburg und der Leitung des PPI’s ergriffen hat. Die eigenen Recherchen haben ein klares Bild des Schadens und der Verantwortlichen ergeben. Jetzt ist mit der Strafanzeige die Staatsanwaltschaft am Zuge. Leider wird das dauern. Ein Schaden von € 300.000,- wird immer viele Fragen aufwerfen und zu Konsequenzen führen müssen.

Es gilt jetzt in die Zukunft zu blicken. Die Geschäftsführung im PPI muss wieder mit geeignetem Personal verstärkt werden und die Transparenz der Vorgänge ist mit modernen Hilfsmitteln in den Griff zu bekommen!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner


Hier die Reaktion von Ingo Rellermeier, der als Delegierter in der DV anwesend war:

Herr Gneist,
Mal wieder ließ Ihr populistisches und die Warheit verdrehendes Statement nicht lange auf sich warten. Richtig ist, dass eine Mitarbeiterin im Pfaff mit krimineller Energie Gelder veruntreut hat, richtig ist auch, dass alle anderen Mitarbeiter einen exzellenten Job machen und eine pauschale Mitverurteilung nicht verdient haben. Mit Ihren Phrasen zerstören Sie mutwillig das Ansehen unseres Fortbildungsinstituts und deren Mitarbeiter, das nach vielen Jahren der Unterdeckung endlich zu einer profitablen und renommierten Fortbildungstätte avanciert ist.

Der Kammerpräsident hat frühzeitig die Gesellschafter und alle Listenführer in Kenntnis gesetzt und externe Wirtschafts- und Steuerprüfungsgesellschaften mit der Prüfung beauftragt. Den Delegieirten standen die Herren auf der Kammerversammlung fast drei Stunden für Fragen zur Verfügung. Sie sind selber Schuld, wenn Sie die Zeit mit zum Teil unsinnigen Fragen verplempern, die schon längst im Vorfeld Ihnen beantwortet wurden. Dann müssen Sie damit leben, dass die Kollegen irgendwann keine Lust mehr haben Ihr ´Gegrille`mitzumachen.

Warum haben Sie nicht gleich das Mistrauen der Geschäftsführung ausgesprochen, was nur logisch gewesen wäre ? Aber nein das trauen Sie sich nicht und verlassen lieber wie schmollende Kindergartenkinder die Versammlung und gehen beleidigt nach Hause!

Sehr schwach!
Hochachtungsvoll


Zahnärztekammer Berlin Landeszahnärztekammer Brandenburg

Stellungnahme der Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts zur Meldung auf der Homepage der IUZB vom 21.10.2018 zum Betrugsvorfall im Philipp-Pfaff-Institut

Berlin, 22.10.2018 – Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts, die Landeszahnärztekammer Brandenburg und die Zahnärztekammer Berlin, nehmen zur Meldung, veröffentlicht auf der Homepage und im Infobrief der IUZB vom 21.10.2018, wie folgt Stellung:

Der Newsletter kommentiert Vorfälle in der Buchhaltung des Philipp-Pfaff-Instituts und den Umgang im Rahmen der Aufklärungsarbeit der Gesellschafter in der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 18.10. 2018. Die in der Meldung getätigten Äußerungen sind in weiten Teilen nicht faktenbasiert und in der Art ihrer Darstellung tendenziell. Sie basieren auf Mutmaßungen und schädigen damit in erheblicher Weise das Ansehen des gemeinsamen Fortbildungsinstituts der Landeszahnärztekammern Brandenburg und Berlin.

Richtig an den bisherigen Verlautbarungen ist, dass es in dem Zeitraum von 2007 bis 2018 insgesamt 131 Untreuehandlungen mit einer Veruntreuung von Geldern in einer Gesamthöhe von Euro 330.500,63 durch die ehemalige Buchhalterin gab. Auch richtig ist, dass durch die Geschäftsführung des Philipp-Pfaff-Instituts und die beiden Gesellschafter unverzüglich nach Bekanntwerden der Veruntreuungen unabhängige Wirtschaftsprüfer zur umfassenden Aufklärung des Verdachts eingesetzt wurden. Diese Ermittlungen haben den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts vollumfänglich vom Vorwurf einer eventuellen Involvierung entlastet und die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführungstätigkeit ausdrücklich bestätigt. Alle übrigen Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts und die Gesellschafter entbehren jeder Grundlage. Eine Veruntreuung öffentlicher Mittel oder deren zweckwidrige Verwendung ist entgegen der o.g. Verlautbarung zu keiner Zeit erfolgt.

Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts bedauern die durch ein Höchstmaß an krimineller Energie und Raffinesse entstandenen Schäden, auch wenn diese die wirtschaftliche Situation des Philipp-Pfaff-Instituts in keiner Weise gefährden. Die Gesellschafter distanzieren sich zudem ausdrücklich von der in der o. g. Meldung enthaltenen pauschalen Verurteilung und der in der Meldung enthaltenen Verleumdung des Geschäftsführers des Philipp-Pfaff-Instituts.
Die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung der Veruntreuung von Kurseinnahmen erfolgt zurzeit und wird und wurde seit Bekanntwerden der Veruntreuung durch die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts – anders als in der Verlautbarung unterstellt – vollumfänglich und transparent unterstützt.

Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern, wird von einer weitergehenden Stellungnahme abgesehen.

Jetzt sollten wir alle das Häkchen setzen!

Aus der ZM Nr. 20 vom 16.10.2018

Gemeinsames Rundschreiben von KZBV und VDDS
Statistik-Funktion bei Zahnersatz-Abrechnungen künftig für alle Praxen kostenfrei

Um die Digitalisierung in den Zahnarztpraxen aktiv zu gestalten und deren Chancen für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten erfolgreich zu nutzen, werden die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) in Zukunft noch intensiver zusammenarbeiten.

Zu den ersten konkreten Ergebnissen dieser Gespräche gehört die künftig grundsätzlich kostenfreie Nutzung der Statistik-Funktion bei Zahnersatz Abrechnungen, die Zahnärzten die Teilnahme an der von der KZBV erhobenen Stichprobe zur gleich und andersartigen Versorgung ermöglicht Dieses Modul wurde bereits bisher schon von einem Teil der Hersteller von Praxisverwaltungssoftware ohne Kosten zur. Verfügung gestellt- Die KZBV begrüßt das Entgegenkommen der im VDDS organisierten Unternehmen ausdrücklich. Da die Statistik-Funktion nun kostenfrei flächendeckend zur Verfügung steht, ist auch mit einer deutlich höheren Zahl an der Erhebung teilnehmenden Zahnarztpraxen, die durch VDDS-Mitgliedsunternehmen betreut werden, zu rechnen. Für die KZBV sind die auf dieser Erfassung basieren den Auswertungen von größter versorgungspolitischer Relevanz, da sie nur auf diesem Wege belastbare Informationen über das gesamte mit dem Festzuschusssystem verbundene Leistungsgeschehen gewinnt.

Der VDDS ist die Interessenvertretung der Anbieter von Abrechnungs- und Verwaltungs-Software für Zahnärzte. Seine Mitglieds-Unternehmen repräsentieren rund 90 Prozent des Marktes der dentalen Software.

KZBV und VDDS legen großen Wert auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen zukünftigen gemeinsamen Projekten. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der weiteren Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)   KZBV/VDDS

Um nun allen Zahnärzten die Teilnahme an der von der KZBV erhobenen Stichprobe zur gleich und andersartigen Versorgung zu erleichtern würde die KZBV ein kostenloses Zurverfügungstellen der ZE Statistikfunktion aller PVS Hersteller begrüßen. Der KZBV ist bekannt dass eine Reihe von PVS-Herstellern von Beginn an hierfür keine Kosten erhoben haben. Hierfür möchte sich die KZBV ausdrücklich bedanken.

Damit hat sich unsere Forderung erfüllt, dass es einen freien Zugang zum lange vorhandenen ZE-Statistik-Modul der KZBV gibt. Es ist unsere Pflicht unsere Verhandlungsführer mit Daten zu unterstützen. Wir können nicht nur fordern oder resignieren und unsere Standesvertreter im Regen stehen lassen.

Ich setze auf Euch!
Andreas Müller-Reichenwallner

Resolution der VV zur Degression

Folgende Resolution wurde in der VV der KZV Berlin  vom 17.09.2018 fast einstimmig abgestimmt:

Die VV der KZV Berlin begrüßt die im Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen Änderungen bezüglich der Abschaffung der Degressionsregelung.

Begründung:

Die Degressionsregelung ist versorgungspolitisch kontraproduktiv. Sie ist leistungsfeindlich. Insbesondere in schwächer versorgten ländlichen und strukturschwachen Regionen werden die dort tätigen Zahnrätinnen und Zahnärzte durch die Degression für ihr überdurchschnittliches Engagement infolge des erhöhten Patientenaufkommens bei der Sicherstellung der Versorgung der GKV-Versicherten bestraft.

Auch besonders förderungswürdige Leistungen, wie beispielweise Präventionsleistungen oder Leistungen der aufsuchenden Betreuung, werden von der Degressionsregelung erfasst, Damit werden gesetzgeberische Ziele konterkariert, weil Versorgungsanreize gleich wieder beseitigt werden.

Der RBB holt zu einem Rundumschlag aus!

Am Montag, den 27.08. hat der RBB zu einem Rundumschlag gegen die Zahnärzte in Berlin und Brandenburg ausgeholt. Erst mit einem kurzen Teaser in der Abendschau und nach der Tagesschau in der Sendung Super.Markt.

Schon die Überschrift zeigt wohin der Bericht gehen soll: „Zahnarzt-Abzocke – wer zahnt muss zahlen. Wie die Zahnärzte versuchen, bei den Patienten abzukassieren.“

Der Teaser handelt von einer Patientin, die zu einer PZR als Vorbehandlung zu einer notwendigen PA-Behandlung „gezwungen“ werden soll. Kostenpunkt € 80,- Zu Wort kommt nur eine „Expertin“ der Internetseite www.kostenfalle-zahn.de. Diese Seite wird vom Bundesministerium für Justiz und den Verbraucherberatungen der Länder unterstützt. Hier sollte man mal die tendenziöse Aufmachung durch den Namen der Seite hinterfragen. Reißerisch werben hier angeblich seriöse Organisationen für Verbraucherschutz. Auch unsere Kammer und KZV haben immer wieder beim Thema Patientenberatung mit diesen Verbraucherschützern zusammengearbeitet!

Kein Wort seitens der Kassen, die inzwischen vielfach eine PZR bezuschussen, wurde eingeholt. Wer keine vernünftige Vorbehandlung durchführt, wird spätestens nach Abschluss der PA-Behandlung von den Kassen vorgeführt. Die Expertin nannte das Vorgehen PZR vor PA als Krönung auch noch rechtswidrig! Es wurde natürlich auch kein Zahnarzt zu dem „Sinn oder Unsinn“ der PZR befragt!

Im zweiten Fall, der nur im Super.Markt gesendet wurde kam dann der große Rundumschlag. Es wurden Mehrkostenvereinbarungen (ohne das Wort zu verwenden) mit Wurzelbehandlungen abseits von Kassenleistungen, überzogenen „Kostenvoranschlägen“ und Kunststofffüllungen und Inlays statt Amalgam in einen Fall gepresst. Hierbei kommt selbst ein Fachmann sicher ins Schleudern, wenn alle diese Themen in 5 Minuten abgehandelt werden und dabei noch einem Fachanwalt, die Gelegenheit gegeben wird auszuführen, wie man an Schmerzensgeld kommt!

Sicher sind nicht alle Details gut zu heißen, aber dieses Vorgehen in einem öffentlich-rechtlichen Sender ist seiner nicht würdig. Es fragt sich wer ihn getrieben hat. Wollten sich die Verbraucherzentralen mal wieder ins Gespräch bringen, um eine Daseinsberechtigung nachzuweisen?

Wir dürfen uns so nicht behandeln lassen in der Öffentlichkeit, denn es führt nur zu misstrauischen Nachfragen seitens unserer Patienten und gerade dieses Verhältnis sollte nicht gestört werden.

Hier finden Sie den Beitrage des RBB: https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/

Es ärgert sich mit Ihnen
Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

Offener Brief an Minister Spahn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die KZV Berlin hat uns zum Thema Telematikinfrastruktur aufgefordert dem zuständigen Minister einen Brief zu schreiben, um unsere Bedenken und Anregungen zu dem Thema auf möglichst viele Äußerungen zu stellen. Ich habe diesen Brief auf Grund neuerer Entwicklungen ein wenig erweitert und verändert und gebe Ihnen den Inhalt nachfolgend bekannt.

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

 

Bundesminister für Gesundheit
Herrn Jens Spahn
11055 Berlin

Anbindung an die Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

grundsätzlich ist die Einführung der Telematikinfrastruktur in deutschen Gesundheitswesen zu begrüßen. Schon die Einführung der Krankenversichertenkarte (KVK) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) waren Meikensteine im deutschen Gesundheitswesen. Nun ist der nächste Schritt fällig!

Doch nach wie vor gibt es nur eine von der Gematik zugelassene Produktkette, die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erworben werden kann. Auf die antizipierte Marktvielfalt, die einen ehrlichen (Preis‐)Wettbewerb mit sich bringen würde, warte ich bisher vergebens. Leider glaube ich auch nicht mehr daran, denn erst waren es die immer wieder gemachten Sonderwünsche und jetzt ist es das alte Verfahren. Die Industrie ist bereits einen Schritt weiter, aber die Prüfinstanzen beharren noch auf alter Technik. VW würde ja jetzt auch auf Anfrage keine Käfer mehr produzieren, weil es bereits bessere Modelle gibt! Und ob eine Zahl von hochgerechnet 250.000 Konnektoren die Industrie dazu bringt zu produzieren sei mal dahingestellt. Die Dinger werden auf alle Fälle stark überteuert sein! Sie selbst haben zusammen mit einigen Krankenkassen bereits von App’s gesprochen!

Darüber hinaus besteht mit Beginn des dritten Quartals 2018 eine deutliche Diskrepanz zwischenden Kosten, die ich für die Erstausstattung zur TI-Anbindung aufbringen muss, und den Erstattungspauschalen. Somit sind selbst die Kosten für das günstigste Standard‐Erstausstattungspaket sowie für das Standard-Betriebspaket dann nicht mehr vollständig gedeckt.

Zum einen hat also die Industrie Lieferschwierigkeiten, zum anderen ist nicht klar, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Ausstattung meiner Praxis mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren.

Nicht allein, dass der Gesetzgeber mich verpflichtet hat, im Dienste der gesetzlichen Krankenkassen die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten überprüfen und ggf. aktualisieren zu müssen. Die beschriebenen Umstände erschweren es mir zunehmend, die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zur TI-Anbindung einzuhalten, um nicht in die Misere einer Honorarkürzung zu gelangen. Wohlgemerkt: ohne eigenes Verschulden.

Der Tatsache, dass Zahnärzte für die Fehler anderer bezahlen sollen, ist eine klare Absage zu erteilen. Daher fordere ich Sie auf,

  • die Frist für die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements durch Rechtsverordnung um mindestens weitere zwölf Monate bis zum 12.2019 zu verlängern und
  • zu jeder Zeit für eine vollständige Deckung der Kosten, die mir durch die TI-Anbindung entstehen, Sorge zu

Zum guten Schluss möchte ich noch zwei weitere Aspekte in die Diskussion werden. Ist es überall in Deutschland gewährleistet, dass alle Praxen angeschlossen werden können. Denn die VPN-Konnektor-Technik erfordert einen hohen Standard, der immer und zu jeder Zeit vorhanden sein muss. Und zweitens ist auch die Datensicherheit der TI vo0r dem Hintergrund der am 25.Mai 2018 neu in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung(DSGVO) gegeben.

Sollten Sie interessiert sein zu einem Gespräch mit Kollegen an der Basis würden wir uns auf eine Einladung Ihrerseits freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müller-Reichenwallner
1.Vorsitzender des Verbandes der Zahnärzte von Berlin
Heilbronner Str. 1
10711 Berlin
vorstand@zahnaerzteverband-berlin.de