Antwort des Koll. Radtke

Im Nachgang

Im letzten Heft hatten wir einen Artikel der Koll. Husemann abgedruckt, wo er seine kritische Sicht auf die AFD und dies besonders vor dem Hintergrund, dass zwei Kollegen des FVDZ an exponierten Stellen füt diese Partei arbeiten. Einer von Ihnen hatte uns eine Erwiderung gesandt, die wir hier nicht abdrucken werden. Für Interessenten steht der Brief als Download zur Verfügung.

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Nach dem LSG-Urteil ist vor der VV der KZV

Nun ist das Urteil zu den Vorstandsverträgen bereits seit einiger Zeit bekannt und die Maschinerie zur Neugestaltung der Vorstandsverträge ist in vollem Gang. Zur nächsten VV der KZV Berlin am 09.09. sind nun den Vertretern die Unterlagen zugesandt worden. Darin enthalten sind auch Anträge zur Änderung der Verträge für die  amtierenden Vorstandsmitglieder und für den ausgeschiedenen Kollegen Pochhammer.

Die Opposition hat bereits die Messer geschärft und bringt sich in eine totale Verweigerungshaltung  Einige Kollegen kommentieren bereits relativ destruktiv die veröffentlichten Einzelheiten. Leider tun sie dies anonym, damit man nicht nachvollziehen kann, ob überhaupt mehrere und dazu noch eventuell Nichtmitglieder der VV darunter sind. Schade!

Allerdings müssen wir das Ganze mit der nötigen Ruhe und Rechtmäßigkeit betrachten. Das Urteil des LSG bezog sich nur auf den Vertrag für den Koll. Meyer, der erst seit Ende April 2017 Mitglied des Vorstandes ist. Hier wurde die angestrebte Rentenregelung moniert, weil sie nicht mit einer festen Summe ausgewiesen war. Dies ist nun behoben, in dem in den Verträgen der Passus über einen Rentenzuschuss von € 9.000,- pro Jahr der Vorstandstätigkeit eingearbeitet ist!

Spannend war es nun, wie die bereits erworbenen Anrechte auf ein Übergangsgeld in diese neue Regelung eingearbeitet werden. Im letzten Vertrag (2011-16) wurde dieses Geld auf maximal 12 Jahre zurück gerechnet! Wäre ein Vorständler zum Ende der Legislatur ausgeschieden, hätte ihm dieses Geld zugestanden. Eine Übernahme einer Regelung, wie in 2010, war von der Aufsichtsbehörde verhindert worden! Diese Gelder sind in der letzten beiden Legislatur angespart worden. Diese sollten in die angestrebte Rentenversicherung eingebracht werden. Dies ist nun geändert und das Geld wird in gleichen Monatsraten während der 6jährigen Vertragslaufzeit umgelegt.

Damit ist dem Urteil, alles mit klaren Beträgen zu verabschieden, Genüge getan. Das Volumen an Zuwendungen für die Vorstandsmitglieder ist im Vergleich zu den in der konstituierenden VV von 2017 absolut gleich geblieben. Für die Zukunft ist die Rückstellung der Jahre 2005-2016 am Ende aufgelöst.

Wie wird das ganze ausgehen? Die Koalition kann den eingebrachten Anträgen nur zustimmen, ansonsten wird der Beschluss von 2017 konterkariert. Die Opposition wird dagegen stimmen und spätestens im Anschluss daran abstruse Berichte dazu abgeben. Und dann kommt eine unbekannte Größe dazu, die Aufsicht. Allerdings wird die es schwer haben, sich den Beschlüssen zu verschließen, denn auch sie kam im LSG-Urteil vom April nicht gut weg.

P.S. Es handelt sich mitnichten um eine Rentenregelung von € 700.000,-, wie schon mal kolportiert wurde, sondern dieser Betrag war der von der KZV Berlin angenommene Streitwert im „worst case“! Der Streitwert in dem Verfahren vor dem LSG ist auf € 27.700,- festgelegt worden! Das nur zum Thema „objektive Berichterstattung“!

Was das Mitdiskutieren auf allen Ebenen erleichtern würde, wäre, wenn sich mehr Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit der VV interessieren und mal eine VV besuchen würden. Am Montag, den 9.9. wird die nächste spannende VV stattfinden!

Andreas Müller-Reichenwallner
1. Vorsitzender des Verbandes

Großer Erfolg für die KZV!

Nachdem es bereits gelungen war mit dem VdEK Vertragsverhandlungen für die Jahre 2019 und 2020 mit Erfolg zu führen (s. Rundschreiben!), ist es nun auch zu einem Abschluß mit der IKK für 2 Jahre gekommen! Das Sahnehäuptchen, eine Forderung der KZV, kam noch obendrauf. Beide Kassenverbände ziehen ihre Klagen gegen das Schiedsamt für 2018 vor dem Landessozialgericht zurück! Damit sind die Punktwerte für 2018 fix, auf Grund derer bereits Nachzahlungen erfolgt sind!

Sehr geehrte Frau Kollegin,

jawohl Sie sind gemeint und nicht der Herr Kollege!

Die Diskussion über Quoten für Frauen in der Politik ist nun auch in der Zahnärzteschaft angekommen – speziell seit der letzten VV der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), als der Vorstand der KZBV von der Gründung einer rein weiblich besetzten Arbeitsgruppe mit Namen „AG Frauenförderung“ berichtete.

In Berlin beträgt der Anteil an Frauen in unserem Beruf knapp über 50 % (s. MBZ 4/2019). In der Vertreterversammlung der KZV Berlin sitzen aber nur gerade 12,5 %, also fünf Kolleginnen. Das zu ändern, wäre schön. Doch eine Quote wird meines Erachtens nicht helfen! Denn was soll die Quote bringen bzw. wie soll sie umgesetzt werden, wenn es keine Kolleginnen gibt, die bereit sind, sich in die Niederungen der Berufspolitik zu begeben.

Für mich als „alter, weißer Mann“ (wo kommt nur dieser blöde Begriff her und gibt es auch „alte, weiße Frauen“??) würden mehr Kolleginnen in der Berufspolitik vor allem friedlichere und sachlichere Diskussionen bedeuten. Darauf würde ich jedenfalls voller Optimismus hoffen.

Nun sollte man glauben, dass wenigsten im gerade neu gewählten Vorstand des Bundesverbandes der Alumni (BDZA), in dessen Reihen ja naturgemäß junge Kolleginnen und Kollegen versammelt sind, sich ein paar Frauen wiederfinden. Weit gefehlt! Gerade mal eine Kollegin hat sich in den achtköpfigen Vorstand verirrt.

Doch es gibt auch reine Zahnärztinnenverbände wie z. B: „Dentista“. Da frage ich mich allerdings, warum der Weg in diese besonderen Verbände beschritten wird. Waren die bereits existierenden, von Männern dominierten Verbände tatsächlich so schlimm oder haben die Kolleginnen es dort erst gar nicht versucht sich zu informieren, mitzuarbeiten?

Aber diese Entscheidung muss individuell getroffen werden. Wir als Vorstand der KZV Berlin ebenso wie wir im Verband der Zahnärzte von Berlin und unserem Koalitionspartner FVDZ würden uns jedenfalls über Ihre Mitarbeit freuen. Wir warten auf Sie! Das Knowhow bezüglich der Sozialgesetzgebung dürfte in den „alten“ Verbänden größer sein als in einer neu gegründeten Gruppierung, ganz gleich ob aus Frauen oder Männern bestehend. Die Themensetzung wird allerdings eine andere sein.

Falls Sie jetzt zum Telefon greifen wollen: In der KZV Berlin sind die Prüfgremien, die Schlichtung und die Patientenberatung mit vorzugsweise jüngeren Kolleginnen und Kollegen besetzt und die Gutachter für ZE, Par und Kfo werden erst 2023 neu gewählt. Aber: Die Wahlen für die Zahnärztekammer Berlin finden schon im nächsten Jahr statt, die für die KZV Berlin 2022.

Kommen Sie doch einfach mal zum „Schnuppern“ zu einem Stammtisch unseres Verbandes. Der nächste findet am 13.08. um 20:00h im Tomasa Landhaus (vormals Schollenkrug) Waidmannsluster Damm 77 13469 Berlin statt. In der Woche drauf gibt es einen weiter südlich am 21.08. ebenfalls um 20:00h in der Osteria Angelini in der Schloßstraße 54 in Steglitz statt (s.a. MBZ „Termine“). Ob Sie Mitglied in einem anderen Verband oder in gar keinem sind, spielt dort keine Rolle!

Ihr Jörg-Peter Husemann

Die Barmer zieht ihre eigenen Schlüsse!

Unter der Überschrift „Barmer-Zahngesundheitsatlas: Kosten für Zahnversorgung hängen vom Wohnort ab“ versucht die Barmer die Ausgaben für Zahnersatz in der Bundesrepublik auszuwerten. Haupterkenntnis ist, dass die „Ossis“ insgesamt mehr zum Zahnarzt gehen und dass im Westen mehr für Zahnersatz bzw. pro Versichertem gezahlt wird! Dem könnte man zustimmen, wenn man nicht nachdenkt. Erstens kostet die Kasse jede Arbeit ungeachtet des Aufwandes gleich viel, da sie nur einen befundbezogenen Festzuschuss zahlt. Außerdem wird keine Aussage über die Zahl der Versicherten in den betroffenen Bundesländern gemacht. Eine Schlussfolgerung wäre womöglich, dass im Westen mehr Zahnersatz abgerufen wird, weil der Zustand der Zähne dort schlechter ist. Im Osten wird öfter zum Zahnarzt gegangen (s. .). Oder die Kasse schielt schon wieder auf die (Zusatz-) Kosten für ihre Kunden!

Aber viel wichtiger ist die Tatsache, dass sich eine Kasse hier die Zahlen offenbar so zurechtlegt, um für zukünftige Vertragsverhandlungen gerüstet zu sein! Da sind wir aufgefordert unsere Kollegen in der KZBV und in den KZV`en auf die gleiche Unterlagen-Stufe zu heben. Dazu dienen das Kreuzchen bei der ZE-Abrechnung und die jetzt jährliche ZÄPP-Umfrage. Wer sich verweigert, nimmt unseren Unterhändlern die Argumente in den Vertragsverhandlungen! Das sollte jeder wissen!

Wer sich selber eine Meinung bilden will findet, hier den Weg zur Barmer!

TI – Es läuft doch nicht alles rund!

Von der KZBV Abteilung Vertragsinformatik kam jetzt folgende Mail mit einem wichtigen Link:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die gematik hat heute darüber informiert, dass zu häufig gestellten Fragen zur Ungültigkeit bzw. Sperrung elektronischer Gesundheitskarten eine Internetseite freigeschaltet wurde: www.deine-gesundheitskarte.de.

Da muss es extra eine Internetseite geben, um die verschiedenen Karten, die im Umlauf sind zu erklären! Die Kassen werfen ein Geld raus und beglücken die Versicherten mit immer neuen Karten. Über Kosten wird in dem Zusammenhang gar nicht gesprochen. Wenn es um Gehälter von unseren Vorstände geht, kommt gleich das Argument, dass “das Geld der Versicherten Zweck entfremdet wird.” Dabei ist das gerade hier nicht der Fall, aber bei der Ausgabe-Wut der Kassen in Bezug auf Chipkarten! Da sind ja selbst Banken zurückhaltender! Die lassen sich die Dinger wenigstens bezahlen!

Man sieht hier mal wieder, wie wenig abgestimmt das ganze Thema TI ist. Viele Köche…
Und jetzt kommt Spahn noch mit seiner Patientenakte. Mit App’s ist er schon hausieren gegangen und die gematik hat er auch schon gekapert. Jetzt gibt es wenigstens einen Bestimmer! Ich bin nur gespannt, wann sich die Datenschützer melden. Der “große Lauschangriff” ist schliesslich auch gescheitert!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

„Faire“ Kassenwahl Gesetz

Und schon wieder bereitet Minister Spahn ein neues Gesetz vor. Seine Gesetze sind sogenannte „Busgesetze“, wo er viele verschiedene Dinge mit einem mal erledigen läßt! So war es zuletzt beim TSGVO, wo die Termine beim Arzt im Mittelpunkt standen und durch die Presse gingen. Aber es wurde auch die Degression abgeschafft und der Festzuschuss für Zahnersatz neu geregelt!

Jetzt also das „Faire“ Kassenwahl Gesetz! Spahn plant darin die bundesweite Öffnung regional begrenzter Krankenkassen – hier vor allem der AOKen –  und schießt damit weit über das Ziel hinaus. Zwar verspricht er, mit dem geplanten Gesetz die Versorgung zu verbessern, liefert aber nicht mehr als reinen Preiswettbewerb. Der Versicherte kann sich schon heute für eine bundesweit aufgestellte Kasse entscheiden, wenn er dies will.

Dem Bundesminister scheint es am wichtigsten zu sein, unter Beschneidung der Länderkompetenzen eine einheitliche Kassenaufsicht durch das Bundesversicherungsamt zu installieren. Der gesundheitspolitische Föderalismus wird damit aber außer Kraft gesetzt.

Diesen Aktivitäten des Bundesministeriums für Gesundheit, die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bei der regionalen Versorgung einzuschränken, müssen wir vehement widersprechen. Sie können schnell in die Einheitskasse führen. Für eine faire Gesundheitsversorgung sind starke, regional verwurzelte Krankenkassen unverzichtbar. Nur so sind passgenaue Verträge möglich.

Wohin der geplante Schritt in die Zentralisierung führen kann, hat der Verband der Ersatzkassen (Vdek) als starker Befürworter der Initiative von Bundesminister Spahn schon oft und gerade in letzter Zeit, siehe unsere Schiedsamtsverfahren, immer wieder demonstriert. Regionale Entscheidungen, die nicht genehm sind, wurden in den bundesweiten Zentralen ohne Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten und ohne Kenntnis derselben konterkariert bzw. zurückgewiesen.

Des Weiteren will Minister Spahn, nach der „feindlichen“ Übernahme der Gematik, die elektronische Patientenakte schnellstens an den Markt bringen. Da jetzt schon abzusehen ist, dass eine individuelle Einsichtnahme durch die verschiedenen Fachgruppen nicht so schnell realisiert werden kann, soll dies erstmal beiseite geschoben werden! Wozu brauchen wir dann noch die seit einem Jahr gültige DSGVO?

Hier bringt sich ein Politiker in Stellung, der unter dem Zeitdruck der Legislaturperiode liefern will, um sich als Macher darzustellen und sich für höhere Aufgaben empfehlen will. So etwas kann gefährlich werden!

Irreführende Darstellung der IUZB/ Gegendarstellung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Homepage der IUZB, ist momentan ein Artikel zu lesen, der den Leser betroffen und peinlich berührt angesichts der unfassbaren Unkollegialität des Verfassers zurücklässt. Es wird, wie so oft, versucht, Tatsachen zu verdrehen und sie dem Gusto der IUZB anzupassen. „Unter die Lupe“ sollen Vorgänge in den Körperschaften angeblich genommen werden. Hier aber werden absichtlich und unverfroren Fakten verdreht und ein Kollege auf übelste Art und Weise verunglimpft. Insbesondere sollte genau geschaut werden von WEM hier Einwände artikuliert werden!

Es sind teilweise Kollegen, die in anderen Vertretungen und Ausschüssen nicht immer sparsam mit Kollegengeldern umgehen. Hier werden dann gerne, und ohne mit der Wimper zu zucken, Sitzungsgelder abgerechnet! Franz-Josef Cwiertnia setzt sich mit seinem Antrag stattdessen für eine angemessene und in ALLEN anderen Kammer- und KZV-Bereichen deutschlandweit übliche Entschädigung der Mitglieder der DV bzw. VV ein.

Als Hauptargument führt er an, junge Kolleginnen und Kollegen für die Standespolitik gewinnen zu wollen. Er hat einen entsprechenden Antrag gestellt und stellte diesen zur Diskussion in der DV am 21.2.2019. Dieser Antrag soll explizit nicht der sofortigen Einführung von Entschädigungen dienen, sondern künftigen Generationen von Standespolitikern eine angemessene Entschädigung für den Zeitaufwand bieten, die die Teilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen den Teilnehmern abverlangt.

Die Höhe der eventuellen Entschädigung stellt er ebenso zur Diskussion. Selbstverständlich handelt es sich bei den o.g. Mandaten um Ehrenämter, trotzdem kann und darf über einen angemessenen Ausgleich für die geopferte Zeit gesprochen werden. Diesen Antrag als „Griff in die Taschen der Kollegen“ zu bezeichnen, ist jedoch nur allerbilligste Polemik und erschreckend unkollegial. Eine Denunzierung eines redlichen Kollegen als Dieb ist weit unter der Gürtellinie und widerspricht jeglichem Standesethos. Leider wird hier, wahrscheinlich schon auf den zukünftigen Wahlkampf abzielend, mit unlauteren Mitteln eine gute Absicht unangemessen dargestellt. Das ist nicht akzeptabel und sollte so nicht stehen gelassen werden. Was wir wollen, ist ein kollegiales Miteinander! Wir wollen keinen Missbrauch von wichtigen Anliegen und Themen durch Kollegen! Wir setzen uns für die Nöte ALLER Kolleginnen und Kollegen ein! Lassen Sie sich nicht in die Irre führen!

Das ging ja mal schnell!

Im November 2018 auf der VV der KZBV wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Vertreterversammlung der KZBV befürwortet eine Änderung der bundesmantelvertraglichen Regelungen bezüglich der Anstellungsgrenzen in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften.

Um die Nachteile gegenüber den immer stärker auf den Versorgungsmarkt drängenden Z-MVZ zu reduzieren, soll die Anzahl von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten je Vertragszahnärztin bzw. je Vertragszahnarzt von zwei auf höchstens vier Vollzeitbeschäftigte erhöht werden.“

Und was lesen wir in der ZM-online vom 13.02.2019: „Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften mehr als zwei angestellte Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.“

Nach dem vielleicht etwas unglücklichen Artikel in der letzten BZZ zu dem Thema, hat sich der Verband auf seiner letzten Delegiertenversammlung noch einmal klar zu dem Thema Z-MVZ positioniert.

Es gibt inzwischen auch Neugründungen von Z-MVZ’s. Dagegen ist nichts zu sagen. Es geht natürlich auch nicht darum, die MVZ’s zu ächten, die sich aus großen BAG’s gegründet haben, die auch vernünftige Arbeit leisten.

Es geht aber um etwas ganz Anderes, weil der Verordnungsgeber etwas gemacht hat, was im Prinzip auf die kleine Praxis oder die BAG nicht zutrifft, er hat das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung für MVZ’s außer Kraft gesetzt. Und das verschafft hier einen Wettbewerbsvorteil. Der zweite Vorteil: MVZ‘s können unbegrenzt angestellte Zahnärzte haben. Das können Einzelpraxen nicht. Das führt dazu, dass diese MVZ’s am Ende Leistungen wirtschaftlicher erbringen können als kleine Praxen, also 80% der Niedergelassenen. Auch muss die Leitung eines Z-MVZ’s nicht unbedingt in der Hand einer/s zugelassenen Kollegen/in liegen!

Die Möglichkeit Kolleginnen und Kollegen anzustellen, ist nun durch die Einigung mit dem GKV-Spitzenverband etwas erweitert.

Das Thema bleibt aber weiter spannend, da auch das geplante TSVG von Minister Spahn nicht endgültig verabschiedet ist.

Andreas Müller-Reichenwallner