Wie gehen wir die RDG-Einführung an?

Vieles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Das LaGeSo hat acht Jahre nach der Veröffentlichung der Krinko- und RKI-Empfehlungen jetzt den Schluss der Übergangsfrist für die manuelle Aufbereitung der „kritisch B“ kategorisierten Medzinprodukte festgelegt.

Bedeutet dies, dass wirkliche jede Praxis sich sofort einen Thermodesinfektor mit all den teuren Folgekosten zulegen muss oder gibt es noch andere Möglichkeiten sich aus der Affäre zu ziehen?
Darauf gibt es die typisch juristische Antwort: Das kommt darauf an!

Zuerst einmal sollte jeder Praxisbetreiber Ruhe bewahren und sich einen Überblick verschaffen, wie stark die Praxis überhaupt von der Verpflichtung zur maschinellen Aufbereitung betroffen ist.
Mit der A-B-C-Klassifizierung von Instrumenten hat das RKI dem Zahnarzt ein Stück Risiko genommen und klare Vorgaben für die Aufbereitung definiert. Danach müssen nur die Medizinprodukte der Kategorie „kritisch B“ zwingend maschinell aufbereitet werden.

Die meisten Instrumente in der Zahnarztpraxis sind der Kategorie „unkritisch“ oder „semikritisch“ zuzuordnen.

In der Kategorie „kritisch A“ sind Instrumente und Hilfsmittel für chirurgische, parodontologische und endodontologische (invasive) Maßnahmen aufgeführt. Sie durchdringen die Haut und kommen mit Blut und Gewebe in Berührung und müssen daher steril, also keimfrei, zur Anwendung kommen. „Kritisch A“-Medizinprodukte sollten bevorzugt maschinell, können aber weiterhin auch manuell aufbereitet werden. Nach der gründlichen Reinigung und Desinfektion erfolgt dann immer eine Sterilisation, diese muss grundsätzlich mit feuchter Hitze im B-Sterilisator erfolgen und insgesamt einem validierten Verfahren unterliegen. Anders ist es aber zukünftig mit wiederaufbereitbaren „kritisch B“ Medizinprodukten, die dann nach den Herstellerangaben mit besonderer Anforderung maschinell aufzubereiten sind. Am schwierigsten ist dabei sicherlich die Aufbereitung von Übertragungselementen, also Medizinprodukte mit Hohlräumen zum Beispiel Hand- und Winkelstücke, die in der Chirurgie oder Parodontologie eingesetzt werden.

Folgende „kritisch B“ klassifizierte Medizinprodukte unterliegen ebenfalls diesen besonderen Anforderungen der Aufbereitung:

• Handstücke und Winkelstücke Parodontologie / Chirurgie
• innengekühlte Fräsen (chirurg.) Chirurgische Behandlung + Implantation
• innengekühlter Bohrer (chirurg.) Chirurgische Behandlung + Implantation
• Saugeransatz (chirurg.) Chirurgische Behandlung Implantation kritisch B
• Wiederaufbereitbare Wurzelkanalinstrumente

Daraus folgt:
1. Zahnarztpraxen, die hauptsächlich chirurgisch und parodontologisch arbeiten, sind gut beraten, wenn sie sich einen Thermodesinfektors zulegen.
2. Zahnarztpraxen, die nur gelegentlich chirurgisch oder parodontologisch tätig sind sollten sich eine „kleine“ Thermodesinfektorlösung zulegen oder die entsprechenden Medizinprodukte durch einen Vertragspartner aufbereiten lassen.
3. Zahnarztpraxen, die so gut wie keine chirugischen und praodontologischen Eingriffe ausführen, sollten dafür entweder auf den Einsatz von Einmalmedizinprodukten zurückgreifen oder ebenfalls mit einem Vertragspartner für die Aufbereitung zusammenarbeiten.
4. Für innengekühlte chirurgische Fräsen und Bohrer und Wurzelkanalinstrumente gilt – entweder Sie investieren in eine Lösung zur maschinellen Aufbereitung oder Sie arbeiten zukünftig ausschließlich mit Einmalinstrumenten.

Fazit: Was Sie im Einzelnen für Ihr persönliches Praxiskonzept aus der Aufzählung ableiten, wird in erster Linie eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sein, die jeder wie immer für sich allein durchführen muss. Und noch ein lieb gemeinter Hinweis: Bevor Sie sich in Hektik ihre Praxis umbauen und einen teuren Thermodesinfektor kaufen, lassen Sie sich bitten ausführlich beraten.

Für alle baulichen Fragen steht Ihnen weiterhin Herr Glatzer (bauberatung@zaek-berlin.de ) zur Verfügung.

In diesem Sinne immer an Ihrer Seite – Dr. Kesler (dr.kesler@zaek-berlin.de)

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