Letzter Stand zur PKV-Hygiene-Pauschale

auch, wenn anfangs ganz vereinzelt PKVen Startschwierigkeiten mit der GOZ-Hygiene-Pauschale hatten, zeigt sich nun, dass diese flächendeckend genutzt wurde – und dies in einem immensen kumulierten Volumen:

Knapp 60 Millionen € wurden laut Hochrechnung aus der BZÄK-GOZ-Analyse bis 31. Juli 2020 abgerechnet.

Neben dem Honorar spiegelt sich die Bedeutung der Hygienepauschale insbesondere in den Fallzahlen:

Bereits im Mai wurde die Vereinbarung von BZÄK und PKV-Verband weit über 1.000.000 mal genutzt, im Juni knapp 1.200.000 mal – Tendenz steigend.

Die BZÄK geht davon aus, dass derzeit rd. 20 Millionen € Umsatz pro Monat generiert werden.

Im gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte hatten sich BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern schnell und unbürokratisch darauf verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand pauschal zu erstatten.

Der Beschluss trat am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 30. September 2020.

Insgesamt wird diese unbürokratische Verständigung die Zahnarztpraxen damit voraussichtlich mit etwa 100 Millionen € stützen.

Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.

Die Zahlen sind Zeugnis einer lösungsorientierten Gesprächskultur und eines pragmatischen Ansatzes, um den Praxen schnellstmöglich Unterstützung bieten zu können.
(entnommen einen Info-Schreiben der BZÄK)

Man kann sich ja mit dieser Maßnahme gerne schmücken. Aber man darf auch hinterfragen, wer mit Vehemenz eine Punktwertanhebung in der GOZ seit Jahren mit besonders simplen Argumenten boykottiert!

 

 

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