Trotz Inflation: Preise für zahnmedizinische Leistungen kaum gestiegen

Aktuelle Zahlen zu Mundgesundheit und Zahnmedizin im Statistischen Jahrbuch

Berlin, 11. Dezember 2023 – Die hohe Inflation trifft alle Bereiche. Im Jahr 2022 stiegen die Preise aller in Deutschland produzierten Güter gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 9,5 Prozent. Zahnärztliche Leistungen wurden dagegen nur um 1,9 Prozent teurer. Dieses aus Sicht der Patientinnen und Patienten erfreuliche Ergebnis zeigt allerdings, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte die gestiegenen Kosten für Vorleistungen und Löhne bisher weitgehend selbst tragen. Ursächlich hierfür ist auch der seit nunmehr 35 Jahren unveränderte Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Diese und weitere Zahlen zum zahnärztlichen Berufsstand, zur Mundgesundheit und zum Gesundheitsverhalten der Bevölkerung stehen in der aktuell erschienenen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Es kann für 10,00 Euro zzgl. Versand über die BZÄK bestellt werden:

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Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte

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Was leistet meine Kasse bei der professionellen Zahnreinigung? KZBV veröffentlicht Umfrageergebnisse für 2023

Zahnpflege gehört für die meisten Menschen zum Alltag wie Essen und Schlafen. Manche betreiben mehr Aufwand bei der Zahnpflege als andere, aber eines gilt für alle Menschen: Sie sollten ihre Zähne regelmäßig in einer Zahnarztpraxis professionell reinigen lassen. Auch die vorbildlichste Zahnpflege kann so bei der Bekämpfung beziehungsweise Vorbeugung von Karies und Parodontitis unterstützt werden. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist dabei keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Krankenkassen beteiligen sich allerdings an den Kosten einer PZR oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig.
Um Versicherten, aber auch Zahnärztinnen und Zahnärzten, hier die Übersicht zu erleichtern, führt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in regelmäßigen Abständen eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen durch. Gefragt wird u. a., in welcher Höhe sich die jeweilige Kasse an der PZR beteiligt und ob es selektivvertragliche Regelungen gibt.
Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2023 können ab sofort unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen auch als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 23/24 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 01.12.2023 erscheint.
Zuschüsse von den meisten Krankenkassen
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die meisten der befragten Kassen Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin gewähren, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Ein Teil der Angebote basiert allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen, sondern nur dort, wo die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Dies sieht die KZBV kritisch, da die freie Zahnarztwahl auf diese Weise eingeschränkt wird und zudem ggf. Vorgaben hinsichtlich der Honorierung und des Leistungsumfangs gemacht werden.
Hintergrund: Die professionelle Zahnreinigung
Eine PZR umfasst in der Regel die gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Die Maßnahme ist auch für Patientinnen und Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente werden bei der PZR Stellen im Mund erreicht, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies kann auch Allgemeinerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen vorbeugen. Zudem gehören Tipps für die richtige Mundhygiene zu Hause dazu, die langfristig entscheidend ist für die Mundgesundheit.

Quelle & Pressekontakt:

Christof Weingärtner
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Vanessa Hönighaus
Stellv. Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Nadine Bicker

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
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Neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie retten!

Vertreterversammlung der KZBV kritisiert aktuelle Politik scharf
Bonn, 8. November 2023 – Hinsichtlich der derzeitigen politischen Lage im Gesundheitswesen fordert die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ein Umdenken der Bundesregierung, um weiteren Schaden für die Patientenversorgung abzuwenden.
„Die Politik betreibt mit Nachdruck einen Systemwandel, der die Selbstverwaltung außen vorlässt. Welche Folgen eine solche Marschrichtung für die Patientinnen und Patienten in unserem Land hat, wird entweder nicht gesehen oder bewusst ausgeblendet“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV in seiner Rede und kündigte an, einer Politik den Kampf anzusagen, die eine präventionsorientierte Patientenversorgung aus dem Blick verliert.
Dass sich die Mundgesundheit der Bevölkerung in den letzten Jahren erheblich verbessert hat und Deutschland hier eine internationale Vorbildfunktion einnimmt, sind wesentliche Ergebnisse einer seit Jahrzehnten präventionsorientierten Ausrichtung der Zahnheilkunde und der qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung. Die gegenwärtige Stoßrichtung der Bundesregierung setzt diese Erfolge aber zunehmend aufs Spiel und höhlt die bewährten Eckpfeiler des deutschen Gesundheitssystems, nämlich Freiberuflichkeit, Selbstverwaltung und vor allem die bewährten inhabergeführten Praxisstrukturen zur Sicherstellung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung aus. Ein zentrales Beispiel für diese Politik ist die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wiedereingeführte strikte Budgetierung, die allem voran die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie bedroht. Dies hat langfristige negative Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Die verheerenden Auswirkungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes hatte die KZBV erst kürzlich in einem gemeinsamen Bericht mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie herausgestellt. Hendges appellierte noch einmal an die Politik, die Parodontitistherapie noch in diesem Jahr aus der Budgetierung herauszunehmen.
„Eine auf kurzsichtige Kostendämpfung ausgerichtete Gesundheitspolitik ist ein Schlag ins Gesicht derer, die heute Versorgung mit höchstem Engagement sicherstellen. Anders als vom Minister immer wieder vorgetragen, kommt dies zudem unweigerlich Leistungskürzungen gleich und damit zur Verschlechterung der Patientenversorgung“, so Hendges.
In seiner Rede stellte Hendges zudem klar, dass alle bereits verabschiedeten und geplanten Gesetze der Ampel-Koalition deutliche Tendenzen eines Systemwandels in Richtung Zentralisierung und zunehmender Verstaatlichung des Gesundheitssystems erkennen lassen. Unter anderem machte er den dringenden politischen Handlungsbedarf bei der weiter fortschreitenden Ausbreitung versorgungsfremder Investoren, dem notwendigen Abbau von Bürokratie in der vertragszahnärztlichen Versorgung und der praxisorientierten Ausgestaltung der Digitalisierung deutlich.
Hendges rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, Politik und Öffentlichkeit, vor dem Hintergrund der Kampagne „Zähne zeigen“ stärker als je zuvor mit allem möglichen Nachdruck und mit gemeinsamer lauter Stimme die derzeitige Entwicklung klarzumachen und dringend notwendige Änderungen zu erwirken. „Bewährte Strukturen dürfen nicht weiter zerstört werden“, betonte er.
Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der knapp 63.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland. Die VV hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und einer ihrer oder seiner Stellvertreter. Die Reden des Vorstandes und sämtliche Beschlüsse der Vertreterversammlung stehen in Kürze auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de zur Verfügung.
Hintergrund: Kampagne „Zähne zeigen“
Mit der Kampagne „Zähne zeigen“ will die KZBV gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Landeszahnärztekammern und den Verbänden die Patientinnen und Patienten über die fatalen Konsequenzen der Budgetierung für die Patientenversorgung aufklären. Zentrale Plattform ist die Website zaehnezeigen.info, die über die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes informiert und dazu aufruft, sich direkt an politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.

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Christof Weingärtner
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Zahl des Tages 34.790.000.000

34.790.000.000: Auf 34,79 Mrd. € beziffern Botelho et al. (2022) die Gesamtheit der indirekten Krankheitskosten durch Parodontitis in Deutschland. Diese im internationalen Vergleich deutlich zu hohen Kosten führen die Autoren der Studie auf die bislang fehlende präventive Ausrichtung der Parodontitisbehandlung in Deutschland zurück. Erst mit der seit Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie ist eine Behandlung von GKV-Versicherten nach aktuellem wissenschaftlichen Stand durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausreichend abgedeckt. Dieser Meilenstein für die Zahngesundheit in Deutschland erleidet durch die mit dem zum 1. Jan. 2023 in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bewirkte Budgetierung einen kräftigen Dämpfer. Das neue Gesetz stellt einen deutlichen Rückschritt dar, durch welchen die zu hohen Krankheitskosten zementiert und die Mund- und Allgemeingesundheit der Versicherten verschlechtert werden.

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Christof Weingärtner
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Vanessa Hönighaus
Stellv. Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kostendämpfungsgesetze und HVM – Was ist durch die Praxisinhaber zu beachten?

 

Die Ausgangssituation ist ernüchternd. Nach 2 Jahren Budgetfreiheit (2021 und 2022) greift der Gesetzgeber erneut zum Mittel der strikten Budgetierung mit zusätzlicher Kürzung der auf Landesebene verhandelten Punktwerte.Für 2023 bedeutet das ein Minus von 0,75% und für 2024 gar eines von 1,5%. Die Steigerung der Grundlohnsumme (GLS) ist hierbei das Maß aller Dinge (für 2023 lag sie bei +3,45% und 2024 bei +4,22%).

Wird ein Vertragsabschluss für das Jahr 2023 auf Landesebene über 3,45% erreicht, erfolgt eine Absenkung auf die GLS plus Kürzung um 0,75%, womit eine maximale Erhöhung der höchstzulässigen Obergrenze (Budget) und der Punktwerte im Vergleich zum Vorjahr von 2,7% möglich ist. Bei Vertragsabschlüssen unter der GLS (gab es in Berlin bis jetzt nicht nicht!) bleibt die Kürzung trotzdem in voller Höhe bestehen. Im Jahre 2024 sind maximal ein Plus von 2,72% bei Obergrenze und Punktwertsteigerung möglich (4,22% – 1,5%).Was dies in Zeiten von Inflation – mit deutlich gestiegenen Energie-, Material- und Personalkosten – bedeutet ist wohl allen Kolleginnen und Kollegen klar.

Wie sie auch alle wissen, hat der BEMA-Z in den letzten Jahren eine deutliche Ausweitung erfahren – was die Menge an Leistungen betrifft, die abgebildet werden. Vor allem die Einführung der aktuellen PAR-Richtlinie hat zu neuen Leistungen mit entsprechender Bewertung geführt. Neue und gleichzeitig budgetierte BEMA-Leistungen führen zwangsläufig zu einer Leistungsausweitung und damit zu einer Belastung der begrenzten Mittel. Es besteht also die Gefahr, dass die höchstzulässige Obergrenze (Jahresbetrachtung!) überschritten wird und der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu individuellen Kürzungen in den Praxen führt – vor allem im Jahr 2024!

Die KZVen stellten deshalb bereits zum Ende des Jahres 2022 Ihre HVMs „scharf“. Natürlich auch die KZV Berlin. Wir Berliner Zahnärzte haben einen Grenzwert-HVM getrennt nach Wohnort-Primär- und Ersatzkassen (WOP-PK/EK) für die Gruppe der Zahnärzte, Kieferorthopäden (kons./chir. Begleitleistungen) und die MKG/Oralchirurgen. Überdurchschnittlich hohe Fallwerte (Punkte/Fall), gekoppelt mit hohen Fallzahlen und niedrigen Praxisfaktoren führen zu entsprechenden Einbehalten im HVM die quartalsweise erfolgen. Die Liquidität der Praxis wird im Einzelfall enorm geschwächt. Der Basisgrenzwert für Berlin ist aktuell für die Gruppe der Zahnärzte (nicht für MKG/Oralchir. und KFO!) mit 100 Punkten (für zuvor genannte Kassenarten) festgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass ab 100 Punkten pro Fall HVM-Einbehalte erfolgen.

Die Einbehalte/Kürzungen durch den HVM sind abhängig von:

a) Fallzahl – getrennt für WOP-PK und WOP-EK,

b) Gesamtpunktmenge in Kons/Chir, PAR, KBR (minus Punkte für budgetfreie Leistungen*) – getrennt für WOP-PK und WOP-EK.

–> Aus Gesamtpunktmenge und Fallzahl ergibt sich die praxisindividuelle Punktmenge pro Fall (Fallwert) für WOP-PK/EK. In Abhängigkeit vom:

c) Praxisfaktor (HVM Anlage 1) – führt zu einer deutlichen Reduktion der Fallzahl (Fallzahl : Praxisfaktor) und ist abhängig von der Anzahl und dem Arbeitsumfang (Zeit) der in der Praxis tätigen Inhaber, angestellten ZÄ sowie Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten, welche für die Ermittlung des

d) praxisindividuellen Grenzwertes erforderlich ist.

Die fallzahlabhängigen praxisindividuellen Grenzwerte können Sie aus den auf der KZV-Homepage unter HVM (Webcode: W00156) veröffentlichten Grenzwert-Tabellen, getrennt für Zahnärzte, MKG/Oralchirurgen und Kieferorthopäden, entnehmen. Achtung! Wird ein neuer Basisgrenzwert durch den Vorstand beschlossen (quartalsweise möglich) ändern sich natürlich die Grenzwerte entsprechend. Die aktuell veröffentlichten Tabellen gelten für den festgelegten Basis-Grenzwert.

Auf Basis der Punkte a) – d) unter Einbeziehung des Mischpunktwertes (Mittelwert der Punktwerte) für Primär- und Ersatzkassen, aktuell ca. 1,2 können sie nun mithilfe des HVM-Rechners (KZV-Homepage: Webcode: W00156) ermitteln, ob Sie von HVM-Einbehalten betroffen sind und in welcher Höhe.

85-90% aller Berliner Praxen müssen keine relevanten HVM-Einbehalte fürchten! Umdenken bzw. anders positionieren müssen sich deshalb nur die Praxen, welche auf Basis des vorab Dargestellten von relevanten HVM-Einbehalten betroffen sind. Die übergroße Mehrheit hat, wenn das Leistungs- und Abrechnungsverhalten keine relevanten Änderungen erfährt, nichts zu befürchten und deshalb muss die Mehrheit der Praxisinhaber auch nicht Umdenken. Natürlich müssen sie sich praxisindividuell bewusst werden, das die neuen budgetierten PAR-Leistungen (außerbudgetär bei Pflegebedürftigen und Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, und bei § 22a Fällen mit begrenztem Leistungsumfang) unsere Fallwerte (Punkte/Fall) nach oben treiben. Das führt aber nicht dazu, dass die neue PAR-Strecke dem Untergang geweiht ist. Praxen mit „Luft nach Oben“ beim Fallwert haben hier durchaus weiterhin die Möglichkeit ungekürzt im Interesse ihrer Patienten tätig zu werden.

Für diejenigen, die ihren praxisindividuellen Grenzwert überschreiten gibt es natürlich Möglichkeiten einer sinnvollen Positionierung: Die aufsuchende Betreuung (mit und ohne Kooperationsvertrag) mit den zahlreichen außerbudgetären *Besuchs- und Zuschlagspositionen muss erwähnt werden, ebenso wie natürlich Zahnersatz (oft wird vergessen das es hierfür kein Budget mehr gibt) und *Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen (IP und FU) – alles außerhalb der höchstzulässigen Obergrenze und nicht HVM gefährdet. Auch PAR-Behandlung geht, aber vor allem dann bei *§22a-Patienten in begrenztem Umfang (4, AIT a/b, CPT a/b, UPT c-f, 108, 111) sowie bei Patienten mit Pflegegrad und Eingliederungshilfe. Patienten mit Pflegegrad kommen oft in unsere Praxen und sind nicht immer als solche zu erkennen. Erheben sie den Pflegegrad in der Anamnese oder fragen sie ihre Patienten direkt ob ein solcher vorliegt – wenn ja, dann belastet die PAR-Behandlung auch nicht ihr Budget. Auch Privatleistungen (GOZ) sind natürlich ein guter Ausweg unser Budget nicht zu sehr zu belasten. Beim Steigerungssatz sollte hierbei 2,3 nicht mehr der Durchschnitt bzw. die Regel sein, denn das ist bei vielen GOZ-Leistungen mittlerweile unter vergleichbarem BEMA-GKV-Niveau!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war in aller Kürze einiges zu HVM und möglichen Auswegen aus der Kürzungsfalle. Die „Betroffenen“ werden, wenn sie sich nicht vorab mit der Thematik auseinandersetzen, spätestens mit den quartalsweisen Endabrechnungen von ihrem HVM-Quartals-Einbehalt erfahren. In relevanter Höhe könnte dies dann schon im Einzelfall zu einem bösen Erwachen und Verlust an Liquidität führen. Ob dieser HVM-Einbehalt letztendlich in eine HVM-Kürzung mündet wissen wir erst, wenn mit der Endabrechnung des Jahres 2023 (März 2024!) bzw. 2024 (März 2025!) ersichtlich wird, ob es wirklich zu Budgetüberschreitungen kommt! – Zumindest bei den Ersatzkassen ist dies meines Erachtens für 2023 sehr unwahrscheinlich. Vor unnötigen HVM-Einbehalten oder gar Kürzungen möchten wir sie natürlich bewahren und werden deshalb zu der Thematik: „HVM“ in den Bezirken entsprechende Fortbildungen durchführen, bei denen wir noch mehr ins Detail gehen können. Näheres finden Sie wie immer auf unserer Webseite: www.derverband.berlin unter Aktuelles – Termine.

Bis dahin verbleibe ich mit herzlichen, kollegialen Grüßen

Ihr Jörg Meyer

Das Zahnärzte-Praxis-Panel 2023 – Zähne zeigen mit ZäPP!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im nunmehr sechsten Jahr wird das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – bundesweit durchgeführt. Für die Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur werden alle vertragszahnärztlichen Praxen in Deutschland angeschrieben, die in den erhebungsrelevanten Jahren durchgehend die gleiche Abrechnungsnummer hatten. Viele von Ihnen haben bereits mitgemacht – dafür auch an dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an Sie! Wichtig ist nunmehr, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen Erhebungen auch an der aktuellen Befragung im Jahr 2023 mitwirken. Selbstverständlich bitten wir dabei aber auch diejenigen Praxen, die in den Vorjahren noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme. Der langfristige Erfolg der Untersuchung hängt maßgeblich von einer möglichst breiten und möglichst kontinuierlichen Beteiligung ab. Es kommt also auch wieder auf Sie ganz persönlich an!

Zusätzlich wird in dieser Erhebungswelle das wachsende Problem des Fachkräftemangels in Zahnarztpraxen mit einem Sonderfragebogen adressiert. Die Problematik des Fachkräftemangels zeigt sich deutlich in der Engpassanalyse der Agentur für Arbeit, in welcher die Fachkräftesituation in verschiedensten Berufen anhand von Indikatoren quantifizierbar und vergleichbar gemacht wird. Unter allen Fachberufen ist der Beruf der ZFA auf Platz 22 von 233 analysierten Berufen mit der höchsten Knappheit als so genannter „Engpassberuf“ zu finden. Enger werdende Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, verschärfen die Situation. Die Einsparungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind nicht nur eine betriebswirtschaftliche Belastung für die Praxen, sondern bedrohen mittelfristig die zahnärztliche Versorgung und somit auch die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.

Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen aufgebaut. Dieses gesetzlich vorgesehene Instrument ist für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar, trägt das ZäPP doch maßgeblich dazu bei, adäquate Rahmenbedingungen für Sie zu erreichen. Die Anwendungsbeispiele aus den letzten Jahren sind zahlreich: So konnte das ZäPP von der KZBV u. a. bei der erfolgreichen Neuausrichtung der PAR-Behandlung, der Einführung der Unterkieferprotrusionsschiene in den BEMA, dem für alle Vertragszahnarztpraxen ausgehandelten Pandemiezuschlag von 275 Mio. Euro sowie in zahlreichen Punktwertverhandlungen auf lokaler sowie bundesweiter Ebene eingesetzt werden. Auch für Berechnungen unterschiedlicher Pandemieauswirkungen oder der Betrachtung anderer zahnärztlicher Bereiche (Praxisstrukturen, Versorgungsstrukturforschung, Auswirkungen regulatorischer Neuerungen) ist das ZäPP unerlässlich. Darüber hinaus gibt es mittlerweile für das ZäPP eine Vielzahl praktischer Anwendungen, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten direkt zugutekommen – z.B. die individuelle Praxisbewertungen durch Gutachter oder Steuerberater.

Zahlreichen Kolleginnen und Kollegen ist eine aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs wichtig. Daher war das ZäPP bereits in den Vorjahren ein großer Erfolg: rund 3.000 Erhebungsbögen sind jährlich eingegangen, die bundesweite Rücklaufquote erreichte fast 10 Prozent. Das ist im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr gute Resonanz und erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Auf Ihre Mitwirkung kommt es wieder an…
Grundgedanke und Erfolgsrezept des ZäPPs ist eine hohe sowie kontinuierliche Beteiligung der Vertragszahnärzteschaft. Dabei sollen möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft über die wirtschaftlichen Kennzahlen ihrer Praxis geben. Je höher der Rücklauf bei ZäPP über mehrere Jahre ist, desto höher ist später auch die Validität und Akzeptanz unserer Daten am Verhandlungstisch. Diese stabile Datengrundlage ist aktuell besonders vonnöten angesichts der durch Sparpolitik und Fachkräftemangel gleich von zwei Seiten in Beschuss genommenen Praxen. Nur mit einer wissenschaftlich fundierten und aussagekräftigen Datenbasis können Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Krankenkassen optimal vertreten werden. Das ZäPP leistet also auch einen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgung.

Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung ist das Zi Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und -verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de). Darüber hinaus führt das Zi Befragungen für die Zahnärzte, Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich!

Im ZäPP wird ab der kommenden Erhebung vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2021 und 2022 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Trotzdem können Sie natürlich auch problemlos den Papierfragebogen bei der Treuhandstelle anfordern. Von zentraler Bedeutung bleibt dabei eine kontinuierliche Teilnahme. Erhoben werden Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Jahren 2021 und 2022, die in drei Bereiche gegliedert sind: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zi stellt dafür kostenlose Software-Tools bereit, um zum Beispiel Ihrem Steuerberatungsbüro eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen.

Ein Dankeschön für Ihre Mitwirkung…
Der Vorstand der KZV Berlin ist sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für Sie verbunden ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500,- Euro je Einzelpraxis und 700,- Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert (gesetzl. Umsatzsteuer inklusive). Übrigens: Wer bereits im Jahr 2022 beim ZäPP dabei war, muss natürlich nur die Daten für ein Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung.

Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem einen Online-Zugang zu einem Berichtsportal, in dem die eigenen Daten aufbereitet sind. Das dynamisch nutzbare Tool gibt Ihnen einen vielseitigen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation Ihrer Praxis und dient zugleich als Kontrollund Planungsinstrument. Das Zi arbeitet daran, neben der Bereitstellung interessanter repräsentativer Kennzahlen im Berichtsportal auch die Erstellung von möglichst detaillierten Vergleichsgruppen zu ermöglichen. Kriterien zur Erstellung der Vergleichsgruppen sind z. B. die Organisationsform, der KZVBereich, das Fachgebiet, das Vorhandensein von angestellten Zahnärzten oder der Regionstyp. Ab diesem Jahr enthält das Berichtsportal ein spannendes neues Feature: einen Inflationsrechner. Die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind aktuell durch die deutlich gestiegene Preisinflation und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedroht. Der Inflationsrechner legt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen dar. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Vermissen Sie etwas beim Online-Berichtsportal? Dann können Sie sich im Online-Berichtsportal direkt mit Ihren Anmerkungen an das Zi wenden. Wir wollen den größtmöglichen Nutzen für Sie!

Datenschutz wird großgeschrieben!
Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir Ihnen einmal mehr ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen! Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen.

Weitere aktualisierte Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV Berlin, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie im Rahmen einer kontinuierlichen Berichterstattung in den Zahnärztlichen Mitteilungen (www.zm-online.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen
8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@zi-ths.de. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar.

Bitte unterstützen Sie uns auch in diesem Jahr wieder bei unserem Engagement für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Berlin!

Pressemeldung – Zahnersatz: Lückenloses Bonusheft spart Geld!

Wer regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorge geht, bekommt von den gesetzlichen Krankenkassen mehr Zuschuss zum Zahnersatz. Die Untersuchungen müssen lückenlos und im Bonusheft eingetragen sein. 2023 schon bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt gewesen?

Sind im Bonusheft jährliche Besuche bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, beträgt der Zuschuss sogar 75 Prozent. „Falls doch ein Termin innerhalb der letzten zehn Jahre versäumt wurde, müssen Patientinnen und Patienten dies schlüssig begründen können“, weiß Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Es liegt dann im Ermessen der einzelnen gesetzlichen Krankenkasse, ob sie den Fall als begründet ansieht.“ Ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung nicht mehr. Der Bonus muss dann neu erworben werden.

2023 schon beim Zahnarzt gewesen?

Wem für dieses Jahr noch der Eintrag in seinem Bonusheft fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung bei seiner Zahnärztin oder seinem Zahnarzt vereinbaren. Denn Versicherte sind selbst für das lückenlos geführte Bonusheft verantwortlich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sie das Bonusheft im klassischen Papierformat führen oder als digitales Bonusheft als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). „Regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind zudem wichtig für gesunde Zähne und Mund“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Abhängig vom Erkrankungsrisiko können auch halbjährliche Kontrollen der Mundgesundheit empfehlenswert sein.“

Unsere Pressemeldung inklusive Bildmaterial steht Ihnen unter https://www.prodente.de/presse/pressemitteilung/zahnersatz-lueckenloses-bonusheft-spart-geld.html zur Verfügung.

proDente – Wer wir sind
proDente informiert über gesunde und schöne Zähne. Die Inhalte werden von Fachleuten wissenschaftlich geprüft.
proDente arbeitet für Journalisten, bietet Broschüren an und postet online. Fotos und Filme ergänzen die Informationen.
Zahnärzte, Zahntechniker und Hersteller engagieren sich seit 1998 in der Initiative proDente e. V.

Rückfragen an:
Ricarda Wille

Initiative proDente e.V.
PR-Referentin
Aachener Straße 1053-1055
50858 Köln

E-Mail: ricarda.wille@prodente.de
Telefon: 022117099740
Fax: 022117097742

Web-URL: www.prodente.de
Twitter: www.twitter.com/prodente
Facebook: www.facebook.de/proDente.e.V.

Trauer um Wolfgang Laube

Unser lieber Wolfgang Laube ist Anfang August von uns gegangen. Nach einem langen und erfüllten Leben ist er nun wieder mit seiner geliebten Ehefrau vereint.

Ein paar Stationen seines langen Lebens: Er wurde 1920 in Berlin-Neukölln geboren. Bis zu seinem Tode ist Kollege Laube dieser Stadt und natürlich auch unserem Verband trotz mancher Widrigkeiten treu geblieben.

Ein paar weitere kurze Daten seiner Vita:
Abschluss der Ausbildung zum Dentisten 1948
06.05.1953 die Approbation.
Eintritt in den Verband der Zahnärzte von Berlin am 01.01.1954.
Vorstand der KZV Berlin als Beisitzer von 1962 bis März 1989.
01.10.1958 Gutachter für ZE des VdAK
Von 1979-1990 Mitglied der DV der Zahnärztekammer Berlin.
Prüfungsausschuss-Mitglied seit 1961
1972 Vorsitzender des VDAK-Prüfungsausschusses
1973 Mitglied des Landesausschusses der Krankenkassen
1977 Mitglied im Landesschiedsamt.
Würdigung durch den damaligen Bundesverband Deutscher Zahnärzte (BDZ, heute Bundeszahnärztekammer BZAK) 1980 mit der Verleihung der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft.

Sein persönlicher Einsatz war auch im Ostteil der Stadt nach 1989 gefragt. Er beriet z.B. die Kolleg*Innen bei der Niederlassung und informierte über das Körperschaftswesen. Durch die Beratung bei der Praxisgründung konnte er so manche Kolleg*In vor Fehlentscheidungen bewahren. Daraus entstanden langjährige Freundschaften.
Aufgabe und Abgabe seiner Praxis fand am 31.03.1989 statt.

Von 1989 bis 2000 war Wolfgang Laube stellvertretener Vorsitzender der Zahnärztlichen Stelle.

Persönliche Hobbys waren das Ballonfahren, die Photographie und das Reisen auch in die weite Ferne. Für seine Ehefrau, die Wolfgang seit über 50 Jahren begleitete sowie seine drei Kinder und vier Enkelkinder hat er sich immer Zeit genommen.

Sein unermüdliches, akribisches und erfolgreiches Wirken als Zahnarzt und sein Engagement für die Berliner Zahnärzteschaft mündete im Jahr 2016 in die Verleihung der Ewald-Harndt-Medaille durch die Zahnärztekammer Berlin. Dies geschah zusammen mit seinem langjährigen Freund und Weggefährten Gerhard Albrecht, der leider ebenfalls in der Zwischenzeit verstorben ist.

Wir sind sehr traurig, dass wir unseren lieben Wolfgang nun nicht mehr bei unseren Stammtischen begrüßen können und vermissen jetzt schon seine kollegiale und stets freundliche Art.
Wir werden Wolfgang Laube in dankbarer Erinnerung behalten und sprechen auf diesem Wege seiner Familie unser aufrichtiges Beileid aus!

Der Vorstand

Digitalisierung braucht Anwendertauglichkeit und keine Sanktionen!

Berlin, 1. August 2023 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) vorgelegt. Das seit längerem angekündigte Vorhaben soll die im März 2023 vorgestellte Digitalisierungsstrategie des BMG umsetzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußert sich anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf im BMG kritisch zu dem Entwurf:
„Mit Unverständnis blicken wir auf die Fortsetzung der von uns immer wieder stark kritisierten Sanktions- und Fristenpolitik des BMG, die sich in dem vorgelegten Gesetzesentwurf erneut findet und kontraproduktiv auf die gesetzten Ziele wirkt. Dieser Ansatz hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Qualität der TI-Anwendungen sowie die Stabilität der Dienste gelitten haben und die Zahnarztpraxen einen unnötigen Arbeitsaufwand hatten, um die Anwendungen gangbar zu machen. Sanktionen sind ein verfehlter Weg, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens nach vorne zu bringen! Dem BMG fehlt jedes Augenmaß dafür, wie zielführend und berechtigt die Interessen der Anwenderinnen und Anwender sind. Ebenso sehen wir es kritisch, dass technische Aufgaben sowie Verwaltungslasten von den Kassen, wie zum Beispiel die Identifizierung der Versicherten, erneut in unsere Praxen verlagert werden sollen. Wir warnen davor, die Praxisteams über den bereits enorm hohen Bürokratieaufwand hinaus zusätzlich mit fachfremden Aufgaben zu belasten. Digitale und technische Innovationen müssen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einen erkennbaren Mehrwert entfalten. Dazu müssen vor allem die zahnärztliche Berufswirklichkeit und die Belange der Anwenderinnen und Anwender in den Blick genommen werden! Mit und nicht gegen die Anwenderinnen und Anwender finden sich die besten Lösungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ein Beispiel gelungener Digitalisierung im Gesundheitswesen findet sich beim Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) der Zahnärzte, welches ohne Sanktionen mittels gestuftem Rollout flächendeckend in die Praxen eingezogen ist – inzwischen mit mehr als 5,5 Millionen gestellten Anträgen ein erfolgreicher Taktgeber in der TI. Bezüglich der elektronische Patientenakte (ePA) stellen wir klar, dass diese in erster Linie zu einer tatsächlich verbesserten Patientenversorgung führen muss, dabei aber zwingend praxistauglich und die damit verbundenen Aufwände für die Zahnärztinnen und Zahnärzte händelbar sein und perspektivisch zu einer Entlastung beitragen müssen. Dies erfordert wiederum eine stärkere Berücksichtigung der Anwenderperspektive der Zahnärzte und ihrer Teams. Dabei geht es vor allem darum, dass nur strukturierte und aus dem aktuellen Behandlungskontext hervorgehende und für die Versorgung wichtige Daten erfasst werden und kein unnötiger ‚Datenfriedhof‘ entsteht. Ziel muss ein reibungsloses, funktionales und aufwandarmes Befüllen und Datenmanagement sein“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Positiv sei an dem vorliegenden Referentenentwurf hervorzuheben, dass endlich der Forderung der KZBV entsprochen wurde und die Zahnärzte von der unnötigen und kostenverursachenden Verpflichtung befreit werden sollen, Schnittstellen zum elektronischen Melde- und Informationssystem (DEMIS) vorzuhalten.
Hinsichtlich des elektronischen Rezeptes fordert Hendges, zu dem gestuften Verfahren zur Einführung zurückzukehren: „Insbesondere ist ein ausreichender Vorlauf mit schrittweise steigender Last erforderlich, um die Betriebsstabilität der Dienste zu gewährleisten und damit die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Das EBZ hat vorgemacht, wie es geht!“. Den Zahnarztpraxen in diesem Zusammenhang mit Vergütungskürzungen zu drohen, wenn sie nicht fristgerecht nachweisen, dass sie in der Lage sind, für die Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die elektronische Verordnung zu verwenden, bezeichnet Hendges als Hohn in Anbetracht des überdurchschnittlichen Einsatzes der Vertragszahnärzteschaft zum E-Rezept.
Das Ziel einer stärkeren Interoperabilität im Gesundheitswesen erachtet die KZBV grundsätzlich als sinnvoll und will dieses unterstützen. Allerdings sollte sie nicht als Selbstzweck oder zu Generierung großer Datenmengen zur Sekundärnutzung dienen, sondern primär der Verbesserung der Versorgung zugutekommen. Die Spezifikationen technischer, semantischer und syntaktischer Standards, Profile und Leitfäden müssen unter Einbeziehung der Zahnärzteschaft festgelegt werden. Sanktionsbewehrte Verpflichtungen zur kostenfreien Herausgabe und Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten in einem interoperablen Format lehnt die KZBV nachdrücklich ab.
Die gemeinsame Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Digitalgesetz ist in den kommenden Tagen unter www.kzbv.de und www.bzaek.de abrufbar.
Hintergrund:
Im März hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach seine „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ vorgestellt und in diesem Zusammenhang das Digitalgesetz (DigiG) mit dem Kernstück elektronische Patientenakte (ePA) angekündigt. Inhalte des Strategiepapiers sind neben einer Vision und Zielen für die Digitalisierungsvorhaben auch regulatorische Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strategieumsetzung. So sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen, bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen und bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben unter Nutzung von Gesundheitsdaten aus dem FDZ Gesundheit durchgeführt und initiiert werden.

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Pflege

Die Lebenserwartung und Alterung in Deutschland steigt und damit nimmt das Thema Pflege an Bedeutung zu. Seit Jahren wächst die Zahl der Pflegebedürftigen, also der Menschen, die wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten dauerhafter Hilfe bedürfen.
Die Pflegestatistik ermittelt den Pflegebedarf in Deutschland anhand der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Die Statistischen Landesämter befragen dabei die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich liefern die Bundesverbände der Pflegekassen Angaben über die überwiegend von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen.
Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen ist hochbetagt und der Frauenanteil überwiegt. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst. Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen machen rund ein Fünftel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland aus.
Mit der Zahl der Pflegebedürftigen wächst der Bedarf an Pflegediensten, Pflegeheimen und Pflegeplätzen je nachdem, ob die Versorgung ambulant oder stationär erfolgt. Dies erfordert auch weiteres Pflegepersonal und Pflegefachkräfte wie Altenpflegerinnen und -pfleger. Das Personal in den Pflegeeinrichtungen ist größtenteils weiblich und überwiegend teilzeitbeschäftigt.
Neben dem Pflegepersonal in Pflegeheimen und Pflegediensten gibt es auch viele hauptberuflich Pflegende in Krankenhäusern (z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger) Altenheimen oder Rehabilitationseinrichtungen. Politisch soll durch die konzertierte Aktion Pflege die Ausbildung in einem Pflegeberuf gesteigert, die Bezahlung verbessert und mehr Personal gewonnen werden.
Zahlreiche Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung.

Pflege_ Pflegebedürftige in Deutschland – Statistisches Bundesamt

Quelle: statistisches Bundesamt