Digitalisierung braucht Anwendertauglichkeit und keine Sanktionen!

Berlin, 1. August 2023 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) vorgelegt. Das seit längerem angekündigte Vorhaben soll die im März 2023 vorgestellte Digitalisierungsstrategie des BMG umsetzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußert sich anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf im BMG kritisch zu dem Entwurf:
„Mit Unverständnis blicken wir auf die Fortsetzung der von uns immer wieder stark kritisierten Sanktions- und Fristenpolitik des BMG, die sich in dem vorgelegten Gesetzesentwurf erneut findet und kontraproduktiv auf die gesetzten Ziele wirkt. Dieser Ansatz hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Qualität der TI-Anwendungen sowie die Stabilität der Dienste gelitten haben und die Zahnarztpraxen einen unnötigen Arbeitsaufwand hatten, um die Anwendungen gangbar zu machen. Sanktionen sind ein verfehlter Weg, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens nach vorne zu bringen! Dem BMG fehlt jedes Augenmaß dafür, wie zielführend und berechtigt die Interessen der Anwenderinnen und Anwender sind. Ebenso sehen wir es kritisch, dass technische Aufgaben sowie Verwaltungslasten von den Kassen, wie zum Beispiel die Identifizierung der Versicherten, erneut in unsere Praxen verlagert werden sollen. Wir warnen davor, die Praxisteams über den bereits enorm hohen Bürokratieaufwand hinaus zusätzlich mit fachfremden Aufgaben zu belasten. Digitale und technische Innovationen müssen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einen erkennbaren Mehrwert entfalten. Dazu müssen vor allem die zahnärztliche Berufswirklichkeit und die Belange der Anwenderinnen und Anwender in den Blick genommen werden! Mit und nicht gegen die Anwenderinnen und Anwender finden sich die besten Lösungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ein Beispiel gelungener Digitalisierung im Gesundheitswesen findet sich beim Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) der Zahnärzte, welches ohne Sanktionen mittels gestuftem Rollout flächendeckend in die Praxen eingezogen ist – inzwischen mit mehr als 5,5 Millionen gestellten Anträgen ein erfolgreicher Taktgeber in der TI. Bezüglich der elektronische Patientenakte (ePA) stellen wir klar, dass diese in erster Linie zu einer tatsächlich verbesserten Patientenversorgung führen muss, dabei aber zwingend praxistauglich und die damit verbundenen Aufwände für die Zahnärztinnen und Zahnärzte händelbar sein und perspektivisch zu einer Entlastung beitragen müssen. Dies erfordert wiederum eine stärkere Berücksichtigung der Anwenderperspektive der Zahnärzte und ihrer Teams. Dabei geht es vor allem darum, dass nur strukturierte und aus dem aktuellen Behandlungskontext hervorgehende und für die Versorgung wichtige Daten erfasst werden und kein unnötiger ‚Datenfriedhof‘ entsteht. Ziel muss ein reibungsloses, funktionales und aufwandarmes Befüllen und Datenmanagement sein“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Positiv sei an dem vorliegenden Referentenentwurf hervorzuheben, dass endlich der Forderung der KZBV entsprochen wurde und die Zahnärzte von der unnötigen und kostenverursachenden Verpflichtung befreit werden sollen, Schnittstellen zum elektronischen Melde- und Informationssystem (DEMIS) vorzuhalten.
Hinsichtlich des elektronischen Rezeptes fordert Hendges, zu dem gestuften Verfahren zur Einführung zurückzukehren: „Insbesondere ist ein ausreichender Vorlauf mit schrittweise steigender Last erforderlich, um die Betriebsstabilität der Dienste zu gewährleisten und damit die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Das EBZ hat vorgemacht, wie es geht!“. Den Zahnarztpraxen in diesem Zusammenhang mit Vergütungskürzungen zu drohen, wenn sie nicht fristgerecht nachweisen, dass sie in der Lage sind, für die Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die elektronische Verordnung zu verwenden, bezeichnet Hendges als Hohn in Anbetracht des überdurchschnittlichen Einsatzes der Vertragszahnärzteschaft zum E-Rezept.
Das Ziel einer stärkeren Interoperabilität im Gesundheitswesen erachtet die KZBV grundsätzlich als sinnvoll und will dieses unterstützen. Allerdings sollte sie nicht als Selbstzweck oder zu Generierung großer Datenmengen zur Sekundärnutzung dienen, sondern primär der Verbesserung der Versorgung zugutekommen. Die Spezifikationen technischer, semantischer und syntaktischer Standards, Profile und Leitfäden müssen unter Einbeziehung der Zahnärzteschaft festgelegt werden. Sanktionsbewehrte Verpflichtungen zur kostenfreien Herausgabe und Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten in einem interoperablen Format lehnt die KZBV nachdrücklich ab.
Die gemeinsame Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Digitalgesetz ist in den kommenden Tagen unter www.kzbv.de und www.bzaek.de abrufbar.
Hintergrund:
Im März hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach seine „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ vorgestellt und in diesem Zusammenhang das Digitalgesetz (DigiG) mit dem Kernstück elektronische Patientenakte (ePA) angekündigt. Inhalte des Strategiepapiers sind neben einer Vision und Zielen für die Digitalisierungsvorhaben auch regulatorische Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strategieumsetzung. So sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen, bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen und bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben unter Nutzung von Gesundheitsdaten aus dem FDZ Gesundheit durchgeführt und initiiert werden.

Quelle und Pressekontakt:
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Pflege

Die Lebenserwartung und Alterung in Deutschland steigt und damit nimmt das Thema Pflege an Bedeutung zu. Seit Jahren wächst die Zahl der Pflegebedürftigen, also der Menschen, die wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten dauerhafter Hilfe bedürfen.
Die Pflegestatistik ermittelt den Pflegebedarf in Deutschland anhand der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Die Statistischen Landesämter befragen dabei die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich liefern die Bundesverbände der Pflegekassen Angaben über die überwiegend von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen.
Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen ist hochbetagt und der Frauenanteil überwiegt. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst. Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen machen rund ein Fünftel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland aus.
Mit der Zahl der Pflegebedürftigen wächst der Bedarf an Pflegediensten, Pflegeheimen und Pflegeplätzen je nachdem, ob die Versorgung ambulant oder stationär erfolgt. Dies erfordert auch weiteres Pflegepersonal und Pflegefachkräfte wie Altenpflegerinnen und -pfleger. Das Personal in den Pflegeeinrichtungen ist größtenteils weiblich und überwiegend teilzeitbeschäftigt.
Neben dem Pflegepersonal in Pflegeheimen und Pflegediensten gibt es auch viele hauptberuflich Pflegende in Krankenhäusern (z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger) Altenheimen oder Rehabilitationseinrichtungen. Politisch soll durch die konzertierte Aktion Pflege die Ausbildung in einem Pflegeberuf gesteigert, die Bezahlung verbessert und mehr Personal gewonnen werden.
Zahlreiche Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung.

Pflege_ Pflegebedürftige in Deutschland – Statistisches Bundesamt

Quelle: statistisches Bundesamt

Faktencheck i-MVZ

These der Investoren:

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Renditestreben der Kapitalgeber für das Versorgungsergebnis in Bezug auf „Überbehandlung“ relevant sei.

Fakt:

Falsch.

Viele Abrechnungszahlen zeigen, dass i-MVZ in den finanziell bedeutsamsten Leistungsbereichen (konservierend-chirurgische Leistungen und Zahnersatz) im Vergleich zu Einzelpraxen deutlich höhere Pro-Kopf-Umsätze generieren.

Beratungsintensive Leistungen wie die Versorgung vulnerabler Gruppen werden dagegen vernachlässigt. Aufsuchende Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung erbringen i-MVZ nachweislich seltener als herkömmliche Praxen.

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Verbindliches Zähneputzen in Kita und Schule

Fest etabliertes Zähneputzen in Kitas und Grundschulen ist ein wesentlicher Beitrag zur Mundgesundheit und vor allem gesundheitlichen Chancengleichheit bei Kindern. Zahn- und Mundgesundheit ist zudem Voraussetzung für störungsfreies Sprechen und Spracherwerb und prägt Bildungsbiografien. Daher unterstützt die Bundeszahnärztekammer ausdrücklich die aktuellen Bestrebungen, das verbindliche Zähneputzen in die Bildungspläne aller Bundesländer zu integrieren.

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Aktualisiert: Kommentar der Musterberufsordnung

Der juristische Kommentar der Musterberufsordnung für Zahnärzte (MBO) der Bundeszahnärztekammer liegt überarbeitet vor. Die Kommentierung soll die Auslegungen breit verankern. Unter Zahnärzteschaft, Kammern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwaltskanzleien ist der Kommentar ein anerkanntes Werkzeug der Rechtsanwendung.

MBO-Kommentar

Quelle:BZÄK Klartext: presse@bzaek.de.

Umfrage

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Rahmenbedingungen unserer täglichen Arbeit werden zunehmend komplexer und umfangreicher. Wir alle wünschen uns, unseren Beruf engagiert ausüben zu können und weniger mit Reglementierungen, Budgetierungen und anderen Einschränkungen konfrontiert zu sein. Um erfolgreich als Einheit agieren zu können, ist eine starke Lobby, aktive Standespolitiker*innen und eine effektive Kommunikation innerhalb der Zahnärzteschaft von großer Bedeutung, um Missstände anzugehen. Allerdings haben wir bemerkt, dass viele Informationen von unseren KollegInnen nicht ausreichend wahrgenommen werden und weiterhin wie bisher verfahren wird.

Um die Anliegen unserer Mitglieder und KollegInnen zukünftig noch besser berücksichtigen zu können, möchten wir Sie daher herzlich dazu einladen, an einer Umfrage teilzunehmen. Das Ziel dieser Befragung ist es, von Ihnen zu erfahren, wie zufrieden Sie mit unserer Verbandsarbeit sind, um unser Engagement und unsere Leistungen besser auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mitglieder ausrichten zu können. Die Umfrage ist online und erfordert einen Zeitaufwand von fünf bis zehn Minuten.

Es ist von großer Bedeutung für den Erfolg der Umfrage, dass der Fragebogen vollständig ausgefüllt und alle Fragen beantwortet werden. Alle erhobenen Daten sind anonym und können nicht Ihrer Person zugeordnet werden. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Teilnahme an dieser Umfrage und freuen uns auf Ihre wertvollen Rückmeldungen.

Mittels des QR-Codes kommen Sie direkt zum Online-Fragebogen! Auch stellen wir Ihnen den Link zur Verfügung:

https://survey.lamapoll.de/Verband-Mitgliederbefragung-24/

Erster Fortbildungskongress Dental Berlin übertrifft alle Erwartungen Forderungen der Berliner Zahnärzteschaft an die Politik

Berlin, 10.06.2023 – Über 450 Teilnehmende begeisterten sich in der Classic Remise Berlin für die  hochkarätigen Referentinnen und Referenten der Dental Berlin am 9. und 10. Juni 2023.  Damit hatte der neue Fortbildungskongress der Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin mit Vorträgen aus verschiedenen zahnmedizinischen Bereichen zum Thema „Zukunft Zahnmedizin – Aus der Wissenschaft für die Praxis“ seine erfolgreiche Premiere. Über die medizinischen Aspekte hinaus konnten die Teilnehmenden hilfreiche Tipps zur wirtschaftlichen Optimierung von Praxen sowie für eine smarte Kommunikation mit dem Patienten für ihren Praxisalltag mitnehmen. „Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass oft Zeit und Muße fehlen, sich neben dem Alltag auch noch auf den neuesten Stand der Wissenschaft zu bringen. Daher haben wir nicht nur einen wissenschaftlichen Blick in die Zukunft der Zahnmedizin geworfen, sondern haben das Kongressprogramm so effizient und praxisnah wie möglich gestaltet und um den wirtschaftlichen Aspekt erweitert“, so ZÄ Barbara Plaster, Vizepräsidentin der ZÄK Berlin, zum neuen Kongress-Konzept. „Denn viele von uns spüren tagtäglich, wie schwierige wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen den Praxisbetrieb immer mehr belasten.“

Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin, erläuterte in seinem Grußwort die Forderungen der Berliner Zahnärzteschaft an die Politik: „Die aktuelle politische Situation lässt unseren Kongress-Titel leider noch in einem anderen Licht erscheinen. Eine gute Zahnmedizin, eine exzellente zahnmedizinische Versorgung ist nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz alles andere als zukunftssicher. Die vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingeführte Budgetierung greift unsere Praxen und die Versorgung der Patienten frontal an. Uns werden die wirtschaftlichen Grundlagen unserer Praxen schrittweise entzogen.“ In Zeiten massiv steigender Preise, einer bedrohlich hohen Inflation, Lohnsteigerungen und immer weiter ausufernden, kostenintensiven Hygienevorschriften könne man nur feststellen, dass diese Politik die Gesundheit der Patienten gefährde und die Existenz von Zahnärztinnen und Zahnärzten aufs Spiel setze. „Damit muss Schluss sein. Denn wir sind es, die unseren Patientinnen und Patienten ein gesundes Leben ermöglichen. Wir sorgen dafür, dass die Menschen in Deutschland bis ins hohe Alter ihre gesunden Zähne behalten“, betonte Heegewaldt.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin, bedankte sich in ihrem digitalen Grußwort bei den Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzten und der ZÄK Berlin für die Bereitschaft, sich im Rahmen des neuen Fortbildungskongresses auszutauschen und für den so wichtigen Wissenstransfer zu sorgen: “In diesem Jahr zeigt sich die traditionelle Veranstaltung in einem neuen Gesicht. Aber nicht nur äußerlich, auch inhaltlich steht der Blick nach vorne im Fokus. Die Auseinandersetzung mit neuen Wegen der Zahnmedizin wie zum Beispiel KI oder 3D-Druck ist elementar: für den wissenschaftlichen Diskurs, für Ihre tagtägliche Arbeit und natürlich für die gesundheitliche Versorgung der Berlinerinnen und Berliner. Durch Ihren engagierten Einsatz der vergangenen Jahre und Jahrzehnte haben wir die Versorgungssituation im Land Berlin inzwischen auf einen guten Weg gebracht. Diesen Weg gehen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen weiter.”

Auch  Prof. Dr. med. dent. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, und ZA Karsten Geist, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, gingen in ihren Grußworten auf die aktuell schwierigen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenen Herausforderungen für die Zahnarztpraxen ein.

Prof. Dr. med. dent. Sebastian Paris, Wissenschaftlicher Leiter des CharitéCentrums 3, Leiter der Abteilung für Zahnerhaltungskunde und Präventivzahnmedizin der Charité Berlin, inspirierte und begeisterte die Teilnehmenden ebenso wie Prof. Dr. Roland Frankenberger, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung der Philipps-Universität Marburg und Universitätsklinikum Gießen und Marburg, mit ihren Impulsen zur Zukunft der Zahnmedizin.

Referierende, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Aussteller der ausgebuchten Ausstellung lobten das außergewöhnliche Ambiente des ehemaligen Straßenbahndepots, das mit seinen kultigen Automobilen den Rahmen für den Kongress der ZÄK Berlin bildete.

Die nächste Dental Berlin findet am 7. und 8. Juni 2024 statt: www.dentalberlin.de

Die Zahnärztekammer Berlin
ist die Vertretung aller rund 6.050 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Berlin in berufsrechtlichen und berufsethischen Anliegen sowie allen Fragen der Berufsausübung. Sie sorgt für die Fortbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie für die Ausbildung des Fachpersonals und sichert damit eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Die Zahnärztekammer Berlin setzt sich aktiv für die Mundgesundheit der Bevölkerung ein und ist Ansprechpartnerin sowohl für die zahnärztliche Kollegenschaft als auch für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Zahnärztekammer Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. www.zaek-berlin.de

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Kornelia Kostetzko
Pressereferentin
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„Zähne zeigen“ für einepräventionsorientierte Patientenversorgung

Sparen auf Biegen und Brechen: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die wachsenden Finanzlöcher in der gesetzlichen Krankenversicherung stopfen. Dies droht jedoch auf Kosten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu gehen. Durch das Gesetz stehen weniger Mittel für zahnärztliche Leistungen zur Verfügung. Besonders betroffen ist die im Juli 2021 nach langjähriger Vorarbeit eingeführte präventionsorientierte und wissenschaftlich basierte Therapie der Parodontitis.

Bei der Volkskrankheit „Parodontitis“ handelt es sich um eine schwerwiegende Erkrankung des Zahnhalteapparates, der die Kieferknochen mit den Zähnen verbindet. Doch die Parodontitis ist nicht nur die Hauptursache für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen. Vielmehr steht sie gemäß internationaler Forschungsergebnisse in Verbindung mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden. Allein in Deutschland sind aktuell rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten von dieser Volkskrankheit betroffen.

Der Rotstift von Gesundheitsminister Lauterbach bedroht aber auch auf andere Weise die zahnärztliche Patientenversorgung: Die durch das Gesetz geschaffene Beschränkung der Mittel im Rahmen der wieder eingeführten versorgungsfeindlichen Budgetierung zahnärztlicher Leistungen wird die aufgrund von zunehmender Inflation und steigender Betriebskosten bereits schwierige Lage vieler Zahnarztpraxen vor allem auf dem Land deutlich verschärfen. Drohende Folgen sind zunehmende Praxisschließungen, gleichzeitig werden Neugründungen erschwert.

Mit einem Klick zum Protest

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) rufen deshalb zum Protest auf und machen mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ in den nächsten Monaten auf diese Problematik aufmerksam.

Zentrale Anlaufstelle der Kampagne „Zähne zeigen!“ ist dabei die Website zaehnezeigen.info, auf der sich Patientinnen und Patienten ebenso wie Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter über die drohenden Folgen für die Patientenversorgung informieren können. Zudem ruft die Webseite Patientinnen und Patienten dazu auf, sich in den nächsten Wochen und Monaten direkt an ihre regionalen Abgeordneten und politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden. So soll darauf hingewiesen werden, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.

Wer in den nächsten Wochen einen Termin bei seiner Zahnärztin oder seinem Zahnarzt hat, wird viele Poster, Infokarten, Praxisaufsteller und Buttons bemerken, die mit Slogans wie „Diagnose Sparodontose“, „Versorgung örtlich betäubt“ oder „Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“ auf die aktuellen Versorgungsprobleme hinweisen. Und wer dann sein Handy zückt und auf einen der zahlreichen QR-Codes klickt, landet direkt auf der Kampagnenwebsite und kann mit wenigen Klicks den Protest gegen diese Einsparungen ausdrücken.

Flankiert werden diese Maßnahmen zusätzlich von Social-Media-Aktionen auf Twitter und Instagram: Mit dem Hashtag #zähnezeigen kann jeder mit Bildern von Gebissen auf die Aktion hinweisen.

Weitere Informationen insbesondere begleitende Medien finden Sie unter dem folgenden Link: „Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung

Mit freundlichen Grüßen
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Frühjahrsfest: Zahnärzteschaft kritisiert Gesundheitspolitik zu Lasten der Patientinnen und Patienten

Berlin, 10. Mai 2023 – Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollte mit dem GKV-FinStG kurzfristig das vorhandene 17-Milliarden-Minus in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden. Martin Hendges verwies in seinem Statement vor rund 350 geladenen Gästen aus Politik und Selbstverwaltung darauf, dass der Gesundheitsminister mit diesem Gesetz „einen Bereich der zahnärztlichen Versorgung getroffen hat, der die Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis zum Inhalt hat. Kostendämpfung, die sich gegen Prävention und notwendige Versorgung richtet und damit zu Lasten der Gesundheit der Versicherten geht, darf nicht Inhalt verantwortungsvoller und patientenorientierter Gesundheitspolitik sein.“
Die Zahnärzteschaft habe in den letzten Jahrzehnten durch eine konsequente Präventionsorientierung nicht nur die Mundgesundheit in Deutschland nachhaltig verbessert, sondern auch einen großen Beitrag zur Stabilität der Kassenfinanzen geleistet, sagte Hendges. Während in anderen Versorgungsbereichen die Ausgabenanteile stetig gewachsen seien, habe die Zahnärzteschaft seit dem Jahr 2000 die anteiligen Kassenausgaben um ein Drittel gesenkt.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende verwies darauf, dass dieses Gesetz nicht nur dramatische Folgen für die Versorgungsstrukturen gerade im ländlichen und strukturschwachen Raum zur Folge haben werde. Besonders fatal seien die Auswirkungen der Budgetierung für die erst kürzlich eingeführte, moderne und präventionsorientierte Parodontitis-Therapie, so Hendges. „Die Leidtragenden dieser Politik werden die Patientinnen und Patienten sein, denn ohne die nötigen finanziellen Mittel werden wir sie mit der neuen Therapie nicht flächendeckend versorgen können. Das ist Sparen auf Kosten von Prävention und Sparen auf Kosten der Gesundheit unserer Patienten und konterkariert den einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der nicht nur in großem Konsens aller Beteiligten, sondern auch mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit getroffen wurde“, sagte Hendges. Er forderte die Gesundheitspolitiker der Koalition daher auf, die Budgetierung schnellstmöglich wieder abzuschaffen und die erfolgreichen Bemühungen der KZBV für eine präventionsorientierte, moderne Zahnmedizin zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Hendges kündigte an, dass sich die Zahnärzteschaft für diese Ziele in den nächsten Monaten mit Nachdruck und öffentlich wahrnehmbar einsetzen wird.
Zugleich warnte er in seinem Statement erneut vor den Gefahren von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) für die Patientenversorgung. Das von der KZBV in Auftrag gegebene IGES-Gutachten ebenso wie die aktuelle Datenanalyse der KZBV belegen, dass sich iMVZ vornehmlich in wirtschaftlich starken, städtischen Ballungsgebieten niederlassen – und damit die Versorgung auf dem Land den Kürzeren zieht. Hendges: „Niemand darf bei diesem Thema weiter die Augen verschließen. Es ist höchste Zeit, den unverkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Ausbreitung investorengetragener MVZ wirksam einzudämmen.“ iMVZ sollten im zahnärztlichen Bereich nur innerhalb eines sehr begrenzten Einzugsbereiches des Trägerkrankenhauses gegründet werden dürfen, und nur dann, wenn diese Krankenhäuser auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Somit forderte Hendges neben einer räumlichen vor allem eine fachliche Begrenzung für iMVZ. „Um es ganz klar zu sagen: Renditedruck und Profitgier haben dort, wo es um die Gesundheit von Menschen geht, keinen Platz. Das, was hier aktuell passiert, muss dringend enden!“, appellierte er.
Beim Thema Digitalisierung wünschte sich Hendges, dass man hier weiter vorankomme, „und zwar so, wie uns das beim Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren‘ gelungen ist.“ Dieses Leuchtturmprojekt der Zahnärzteschaft sehe er als „Blaupause für alles, was wir auch von den neuen Digitalisierungsgesetzen der Regierung erwarten: Versorgung spürbar voranbringen, Praxisalltag verbessern, Bürokratie reduzieren.“
Insgesamt sei sich die Zahnärzteschaft der hohen Verantwortung für die Patientinnen und Patienten „absolut bewusst“, betonte Hendges, gleiches gelte für die Gemeinwohlorientierung. „Wer uns kennt, der weiß, dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte dieses Selbstverständnis auch in der Selbstverwaltung leben.“ Aus diesem Grund stehe für den gesamten KZBV-Vorstand an erster Stelle, die Mundgesundheit in Deutschland kontinuierlich zu verbessern, sei es bei der Prävention im Bereich Kinderkaries, bei der Versorgung von Pflegebedürftigen oder bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis.

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Dental Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Dental Berlin – Der Hauptstadtkongress der Zahnärztekammer Berlin ist unser neuer Fortbildungskongress. Nach vielen Jahrzehnten der Zahnärztetage wollen wir mit „Dental Berlin“ ein neues, praxisrelevantes Format schaffen – aus der Wissenschaft für die Praxis. – https://www.dentalberlin.de/

Zentral in Berlin-Charlottenburg, an einem faszinierenden und spannenden Ort zugleich, planen wir, gemeinsam im Frühsommer 2023 „ Zukunft Zahnmedizin – Aus der Wissenschaft für die Praxis“ zu beleuchten. Und natürlich möchten wir miteinander aktuelle Entwicklungen in der Zahnmedizin kennenlernen und diskutieren.

Wir treffen uns hoffentlich am 9. und 10. Juni 2023 zum Hauptstadtkongress der Zahnärztekammer Berlin. die Zahnärztekammer Berlin freut sich auf Sie!

ANMELDUNG UNTER: https://congressandmore.regasus.de/online/personal;jsessionid=NK1XATyNUTcFajNWknU3J_07ytqN4xG4CpTJJ6Po.e07313b80941

Sie möchten Ihr Unternehmen den Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmern in der Dentalausstellung präsentieren? Für nähere Informationen schreiben Sie bitte an: info@congressandmore.de

Der gläserne Patient beim gläsernen ZahnArzt

 

“Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin”. Im Interview mit der FAZ gibt Bundesgesundheitminister Prof. Karl Lauterbach einen Ausblick auf Digitalisierungsvorhaben für das Gesundheitswesen.

03. März 2023

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS): Herr Lauterbach, auf der Kabinettsklausur in Meseberg wollen Sie an diesem Wochenende die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. Haben Sie denn schon selbst eine elektronische Patientenakte?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Nein. Erstens bin ich als Beamter privat versichert, die elektronische Patientenakte steht bei meiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Und bisher kann man mit der Akte auch in der Praxis noch wenig anfangen, auch deshalb nutzen das derzeit weniger als ein Prozent der Patienten. Das wollen wir ändern. Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.

Was versprechen Sie sich davon?

Zunächst geht es um den Patienten. Mit der elektronischen Patientenakte wird er endlich Herr seiner Daten – er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente. Und dann hilft die Akte auch bei seiner Behandlung. Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat. Nehmen wir ein Beispiel. Ich werde oft von Patienten nach einer zweiten Meinung gefragt und leite das an einen Spezialisten weiter. Zuletzt ging es um eine junge Frau mit beginnender Multipler Sklerose nicht im Gehirn, sondern im Rückenmark. Ein seltener Fall. Aber auch hier war es wieder so: In der Papierakte fehlten wichtige Befunde – von Untersuchungen, die bereits durchgeführt waren.

Die Idee zur Digitalisierung der Befunde hatten Sie vor mehr als zwanzig Jahren, mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Warum soll es auf einmal klappen?

Weil jetzt einfach etwas passieren muss. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin. Als Minister muss ich dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Dafür gehe ich die Frage von der pragmatischen Seite an. Das deutsche Problem mit der Digitalisierung ist: Wir machen viele Dinge zu kompliziert. Das will ich vermeiden. Deshalb soll die „elektronische Patientenakte für Alle“ Wirklichkeit werden.

Was heißt das?

Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das Opt-Out-Prinzip. Auch bei den Patienten, die sich selbst nicht mit der Einrichtung der elektronischen Akte beschäftigen möchten, steht sie zur Verfügung, sie kann und soll von den Ärzten zum Austausch von Informationen  genutzt werden. Und wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt. Für den Anfang wird es möglich sein, ganz einfach pdf- oder Word-Dateien einzuspeisen. Bereits das ist schon ein riesiger Fortschritt. Und bei den Arzneimitteln wird es von Anfang an systematisierte Einträge geben, damit Ärzte und Apotheker einen schnellen Überblick haben – und auf das elektronische Rezept zugreifen können.

Schaffen Sie es, die nötige Infrastruktur so schnell zu installieren?

Die Infrastruktur für die elektronische Patientenakte gibt es ja bereits. Auch die Patientendaten liegen schon in elektronischer Form vor – in der IT beim Arzt. Neu ist der erleichterte Zugang. Das muss für Ärzte, Krankenhäuser oder Patienten total unbürokratisch sein. Das heißt: Künftig wird jeder meiner behandelnden Ärzte Zugang zu meiner Akte bekommen, solange ich nicht widerspreche. Er erhält dort den Überblick über meine Patientenhistorie erhalten und stellt selbst relevante Daten und Dokumente ein. Als Patient wiederum habe ich auch die Möglichkeit, mir einen Zugang zu meiner Akte per Smartphone einzurichten, muss es aber nicht zwingend tun.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat schon Bedenken geäußert.

Wir sind in regelmäßigem Austausch. Herr Kelber weiß, dass wir Patientendaten schützen, aber gleichzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen wollen. Aber das geht nicht über Systeme, in denen der Zugang zur elektronischen Patientenakte so kompliziert ist, dass er nie begangen wird. Was wäre denn dann die Konsequenz? Dann verschicken Ärzte und Patienten weiter Befunde per E-Mail, Fax oder Post. Das ist viel unsicherer. Ich möchte, dass jeder eine Patientenakte bekommt und jeder die Chance bekommt, sie auch zu nutzen, ohne vorher zum IT-Experten zu werden.

Sie wollen medizinische Informationen auch für die Forschung leichter zugänglich machen. Ist das nicht auch ein Datenschutzproblem?

Das geschieht nur in pseudonymisierter Form. Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können: in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister, in Genom-Datenbanken, künftig aus der digitalen Patientenakte. Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können. Das können wir bisher nicht machen, dadurch fallen wir im Vergleich zu anderen Ländern zurück. Das ist der Grund, warum Biontech für die Studien Deutschland verlassen hat. Wenn wir da nicht wirklich etwas bewegen, spielen wir in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr.

Bisher waren die Ärzte an Transparenz nicht sonderlich interessiert: In einer Stichprobe der Stiftung Warentest wollten nur 2 von 12 Ärzten ihren Patienten freiwillig Einblick in die analoge Patientenakte gewährt.

Das geht nicht. Die Gesetzeslage ist schon jetzt eindeutig: Die Befunde gehören dem Patienten. In Zukunft können sie in ihrer Patientenakte – über eine App oder am Computer – jederzeit mitlesen. Der Arzt kann nicht sagen: Es gibt zwar die elektronische Patientenakte, aber meine Befunde stelle ich da nicht rein.

Wie wollen Sie das kontrollieren?

Dokumentationspflichten gibt es heute schon. Aber die Patienten akzeptieren es nicht länger, dass sie keinen Zugang zu ihren Daten haben. Wenn sie jetzt mit der elektronischen Patientenakte ein sehr einfach zugängliches Instrument bekommen, werden sie sich nicht mehr damit abfinden, dass Ärzte dort nichts einstellen. Außerdem werden wir es auch den Ärzten sehr leicht machen, die Akte zu befüllen, indem wir das weitestgehend automatisieren. Aber es sind nur ganz wenige Ärzte, die damit ein Problem haben. Ein paar lautstarke Kritiker wird es immer geben. Wir arbeiten mit den vielen, die hoch qualifiziert sind, gutwillig sind, den Patienten helfen wollen – und die auch Teil eines Verbunds sein wollen.

Wenn ich wegen einer harmlosen Erkältung zum Arzt gehe: Muss ich ihm dann wirklich meine ganze Krankengeschichte offenlegen?

Das müssen Sie nicht. Sie können dem Arzt auch die Möglichkeit geben, dass er in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist – auch wenn der behandelnde Kollege vielleicht ein Misstrauen spürt. Für die Akzeptanz ist das enorm wichtig.

Das deutsche Gesundheitssystem verlangt ungewöhnlich viel Eigeninitiative. An Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen wird nicht erinnert, Befunde werden nicht automatisch mitgeteilt. Ändert sich das jetzt?

Ja. Genau für solche Erinnerungen ist es sinnvoll, wenn sich auch Patienten einen eigenen Zugang zur elektronischen Patientenakte einrichten. Dann können Impf-Erinnerungen basierend auf der eigenen Impfhistorie erfolgen. Darüber hinaus werden wir einen Medical Messenger einführen. Der Arzt soll die Möglichkeit bekommen, über einen sicheren Weg mit dem Patienten per Textnachricht zu kommunizieren. Der Patient kann auch antworten und Fragen stellen. Das ist eine ganz neue, schnelle Art der Arzt-Patienten-Kommunikation.

In Deutschland darf ich bislang so viele Ärzte aufsuchen, wie ich will. Soll die elektronische Akte diesen Praxistourismus unterbinden?

Man wird in Deutschland immer die freie Arztwahl haben. Das Hopping von einem Arzt zum anderen hat ohnehin nicht mehr die Bedeutung wie früher. Schon weil es so schwer ist, Termine zu bekommen. Und dass unnötige Untersuchungen vermieden werden, ist doch auch für den Patienten von Vorteil!

Brauche ich als Patient die App meiner Krankenkasse, wenn ich die elektronische Akte nutzen will?

Sie brauchen die App nur, wenn Sie selbst Einblick nehmen möchten. Für die Akte selbst ist das nicht nötig, sie wird ohnehin angelegt. Die ältere Dame hat dieselben Vorteile wie der Digital Native. Sie geht zum Arzt, der Arzt stellt dann wichtige medizinische Befunde ein und aktualisiert die Liste der Medikamente, wenn er ein elektronisches Rezept ausstellt.

Ich habe versucht, die App meiner Krankenkasse zu installieren. Auf die Schnelle ist mir das nicht gelungen.

Das muss einfacher werden, ganz klar. Bislang muss sich jeder, der die elektronische Akte haben will, selbst freischalten. In Zukunft muss jeder, der auch selbst den Zugang haben will, nur einmal einen Identifikationsprozess durchlaufen – und diesen Zugang dann für die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen nutzen. Das macht das System schon mal viel übersichtlicher.

Auch das elektronische Rezept wird bislang kaum genutzt. Das wird dann ebenfalls verpflichtend?

So ist es. Wenn der Arzt ein Medikament verschreibt, erhält der Patient keinen rosa Zettel mehr. Sondern der Patient muss dann nur seine elektronische Patientenakte, seine E-Rezept-App oder seine Gesundheitskarte vorzeigen, und der Apotheker sieht sofort das elektronische Rezept. Auch hier gilt: Es muss so einfach wie möglich sein.

Mit einer breiten Bewegung gegen die Neuerungen rechnen Sie nicht?

Das glaube ich nicht. Denn das Entscheidende ist: Wir machen hier nicht nur Lösungen für Digital Natives, sondern wir konzipieren die Anwendungen so, dass sie der medizinischen Versorgung jedes Patienten dienen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist zudem der Digitalisierung gegenüber positiv eingestellt. Die allermeisten Leute wollen, dass wir uns nicht bloß gegenseitig bedauern, was alles nicht geht. Sondern dass mal wieder etwas funktioniert.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse

Sterbefälle nach Todesursachen in Berlin und Brandenburg – 2021

Die Zahl der Gestorbenen hat 2021 in Berlin und Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Prozent auf 75 102 zugenommen. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, waren Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems mit einem Anteil von 32,1 Prozent erneut die häufigste Todesursache.

An Covid-19 als Grundleiden verstarben in der Hauptstadtregion insgesamt 5 981 Personen. Das waren 2 757 Personen bzw. 85,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit war Covid-19 bei 8,0 Prozent aller Gestorbenen die ausschlaggebende Todesursache.

Insgesamt starben 11 448 Berlinerinnen und Berliner an einer Krankheit des Kreislaufsystems, in Brandenburg waren es 12 690 Menschen. Das durchschnittliche Sterbealter bei diesem Krankheitsbild betrug in Berlin 81,7 Jahre und in Brandenburg 82,3 Jahre. Somit lag es über dem durchschnittlichen Sterbealter in der Hauptstadtregion. In beiden Bundesländern waren mehr Frauen als Männer betroffen.

Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen mit 8 981 Verstorbenen in Berlin und 8 312 Verstorbenen in Brandenburg. Mit einem Anteil von 4,7 Prozent waren vor allem die Bronchien und Lunge betroffen. In beiden Ländern erlagen insgesamt 1 297 Frauen einer bösartigen Neubildung der Brustdrüse.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter:

https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/a-iv-10-j

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg