Der gläserne Patient beim gläsernen ZahnArzt

 

“Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin”. Im Interview mit der FAZ gibt Bundesgesundheitminister Prof. Karl Lauterbach einen Ausblick auf Digitalisierungsvorhaben für das Gesundheitswesen.

03. März 2023

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS): Herr Lauterbach, auf der Kabinettsklausur in Meseberg wollen Sie an diesem Wochenende die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. Haben Sie denn schon selbst eine elektronische Patientenakte?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Nein. Erstens bin ich als Beamter privat versichert, die elektronische Patientenakte steht bei meiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Und bisher kann man mit der Akte auch in der Praxis noch wenig anfangen, auch deshalb nutzen das derzeit weniger als ein Prozent der Patienten. Das wollen wir ändern. Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.

Was versprechen Sie sich davon?

Zunächst geht es um den Patienten. Mit der elektronischen Patientenakte wird er endlich Herr seiner Daten – er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente. Und dann hilft die Akte auch bei seiner Behandlung. Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat. Nehmen wir ein Beispiel. Ich werde oft von Patienten nach einer zweiten Meinung gefragt und leite das an einen Spezialisten weiter. Zuletzt ging es um eine junge Frau mit beginnender Multipler Sklerose nicht im Gehirn, sondern im Rückenmark. Ein seltener Fall. Aber auch hier war es wieder so: In der Papierakte fehlten wichtige Befunde – von Untersuchungen, die bereits durchgeführt waren.

Die Idee zur Digitalisierung der Befunde hatten Sie vor mehr als zwanzig Jahren, mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Warum soll es auf einmal klappen?

Weil jetzt einfach etwas passieren muss. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin. Als Minister muss ich dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Dafür gehe ich die Frage von der pragmatischen Seite an. Das deutsche Problem mit der Digitalisierung ist: Wir machen viele Dinge zu kompliziert. Das will ich vermeiden. Deshalb soll die „elektronische Patientenakte für Alle“ Wirklichkeit werden.

Was heißt das?

Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das Opt-Out-Prinzip. Auch bei den Patienten, die sich selbst nicht mit der Einrichtung der elektronischen Akte beschäftigen möchten, steht sie zur Verfügung, sie kann und soll von den Ärzten zum Austausch von Informationen  genutzt werden. Und wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt. Für den Anfang wird es möglich sein, ganz einfach pdf- oder Word-Dateien einzuspeisen. Bereits das ist schon ein riesiger Fortschritt. Und bei den Arzneimitteln wird es von Anfang an systematisierte Einträge geben, damit Ärzte und Apotheker einen schnellen Überblick haben – und auf das elektronische Rezept zugreifen können.

Schaffen Sie es, die nötige Infrastruktur so schnell zu installieren?

Die Infrastruktur für die elektronische Patientenakte gibt es ja bereits. Auch die Patientendaten liegen schon in elektronischer Form vor – in der IT beim Arzt. Neu ist der erleichterte Zugang. Das muss für Ärzte, Krankenhäuser oder Patienten total unbürokratisch sein. Das heißt: Künftig wird jeder meiner behandelnden Ärzte Zugang zu meiner Akte bekommen, solange ich nicht widerspreche. Er erhält dort den Überblick über meine Patientenhistorie erhalten und stellt selbst relevante Daten und Dokumente ein. Als Patient wiederum habe ich auch die Möglichkeit, mir einen Zugang zu meiner Akte per Smartphone einzurichten, muss es aber nicht zwingend tun.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat schon Bedenken geäußert.

Wir sind in regelmäßigem Austausch. Herr Kelber weiß, dass wir Patientendaten schützen, aber gleichzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen wollen. Aber das geht nicht über Systeme, in denen der Zugang zur elektronischen Patientenakte so kompliziert ist, dass er nie begangen wird. Was wäre denn dann die Konsequenz? Dann verschicken Ärzte und Patienten weiter Befunde per E-Mail, Fax oder Post. Das ist viel unsicherer. Ich möchte, dass jeder eine Patientenakte bekommt und jeder die Chance bekommt, sie auch zu nutzen, ohne vorher zum IT-Experten zu werden.

Sie wollen medizinische Informationen auch für die Forschung leichter zugänglich machen. Ist das nicht auch ein Datenschutzproblem?

Das geschieht nur in pseudonymisierter Form. Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können: in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister, in Genom-Datenbanken, künftig aus der digitalen Patientenakte. Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können. Das können wir bisher nicht machen, dadurch fallen wir im Vergleich zu anderen Ländern zurück. Das ist der Grund, warum Biontech für die Studien Deutschland verlassen hat. Wenn wir da nicht wirklich etwas bewegen, spielen wir in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr.

Bisher waren die Ärzte an Transparenz nicht sonderlich interessiert: In einer Stichprobe der Stiftung Warentest wollten nur 2 von 12 Ärzten ihren Patienten freiwillig Einblick in die analoge Patientenakte gewährt.

Das geht nicht. Die Gesetzeslage ist schon jetzt eindeutig: Die Befunde gehören dem Patienten. In Zukunft können sie in ihrer Patientenakte – über eine App oder am Computer – jederzeit mitlesen. Der Arzt kann nicht sagen: Es gibt zwar die elektronische Patientenakte, aber meine Befunde stelle ich da nicht rein.

Wie wollen Sie das kontrollieren?

Dokumentationspflichten gibt es heute schon. Aber die Patienten akzeptieren es nicht länger, dass sie keinen Zugang zu ihren Daten haben. Wenn sie jetzt mit der elektronischen Patientenakte ein sehr einfach zugängliches Instrument bekommen, werden sie sich nicht mehr damit abfinden, dass Ärzte dort nichts einstellen. Außerdem werden wir es auch den Ärzten sehr leicht machen, die Akte zu befüllen, indem wir das weitestgehend automatisieren. Aber es sind nur ganz wenige Ärzte, die damit ein Problem haben. Ein paar lautstarke Kritiker wird es immer geben. Wir arbeiten mit den vielen, die hoch qualifiziert sind, gutwillig sind, den Patienten helfen wollen – und die auch Teil eines Verbunds sein wollen.

Wenn ich wegen einer harmlosen Erkältung zum Arzt gehe: Muss ich ihm dann wirklich meine ganze Krankengeschichte offenlegen?

Das müssen Sie nicht. Sie können dem Arzt auch die Möglichkeit geben, dass er in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist – auch wenn der behandelnde Kollege vielleicht ein Misstrauen spürt. Für die Akzeptanz ist das enorm wichtig.

Das deutsche Gesundheitssystem verlangt ungewöhnlich viel Eigeninitiative. An Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen wird nicht erinnert, Befunde werden nicht automatisch mitgeteilt. Ändert sich das jetzt?

Ja. Genau für solche Erinnerungen ist es sinnvoll, wenn sich auch Patienten einen eigenen Zugang zur elektronischen Patientenakte einrichten. Dann können Impf-Erinnerungen basierend auf der eigenen Impfhistorie erfolgen. Darüber hinaus werden wir einen Medical Messenger einführen. Der Arzt soll die Möglichkeit bekommen, über einen sicheren Weg mit dem Patienten per Textnachricht zu kommunizieren. Der Patient kann auch antworten und Fragen stellen. Das ist eine ganz neue, schnelle Art der Arzt-Patienten-Kommunikation.

In Deutschland darf ich bislang so viele Ärzte aufsuchen, wie ich will. Soll die elektronische Akte diesen Praxistourismus unterbinden?

Man wird in Deutschland immer die freie Arztwahl haben. Das Hopping von einem Arzt zum anderen hat ohnehin nicht mehr die Bedeutung wie früher. Schon weil es so schwer ist, Termine zu bekommen. Und dass unnötige Untersuchungen vermieden werden, ist doch auch für den Patienten von Vorteil!

Brauche ich als Patient die App meiner Krankenkasse, wenn ich die elektronische Akte nutzen will?

Sie brauchen die App nur, wenn Sie selbst Einblick nehmen möchten. Für die Akte selbst ist das nicht nötig, sie wird ohnehin angelegt. Die ältere Dame hat dieselben Vorteile wie der Digital Native. Sie geht zum Arzt, der Arzt stellt dann wichtige medizinische Befunde ein und aktualisiert die Liste der Medikamente, wenn er ein elektronisches Rezept ausstellt.

Ich habe versucht, die App meiner Krankenkasse zu installieren. Auf die Schnelle ist mir das nicht gelungen.

Das muss einfacher werden, ganz klar. Bislang muss sich jeder, der die elektronische Akte haben will, selbst freischalten. In Zukunft muss jeder, der auch selbst den Zugang haben will, nur einmal einen Identifikationsprozess durchlaufen – und diesen Zugang dann für die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen nutzen. Das macht das System schon mal viel übersichtlicher.

Auch das elektronische Rezept wird bislang kaum genutzt. Das wird dann ebenfalls verpflichtend?

So ist es. Wenn der Arzt ein Medikament verschreibt, erhält der Patient keinen rosa Zettel mehr. Sondern der Patient muss dann nur seine elektronische Patientenakte, seine E-Rezept-App oder seine Gesundheitskarte vorzeigen, und der Apotheker sieht sofort das elektronische Rezept. Auch hier gilt: Es muss so einfach wie möglich sein.

Mit einer breiten Bewegung gegen die Neuerungen rechnen Sie nicht?

Das glaube ich nicht. Denn das Entscheidende ist: Wir machen hier nicht nur Lösungen für Digital Natives, sondern wir konzipieren die Anwendungen so, dass sie der medizinischen Versorgung jedes Patienten dienen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist zudem der Digitalisierung gegenüber positiv eingestellt. Die allermeisten Leute wollen, dass wir uns nicht bloß gegenseitig bedauern, was alles nicht geht. Sondern dass mal wieder etwas funktioniert.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse

Sterbefälle nach Todesursachen in Berlin und Brandenburg – 2021

Die Zahl der Gestorbenen hat 2021 in Berlin und Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Prozent auf 75 102 zugenommen. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, waren Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems mit einem Anteil von 32,1 Prozent erneut die häufigste Todesursache.

An Covid-19 als Grundleiden verstarben in der Hauptstadtregion insgesamt 5 981 Personen. Das waren 2 757 Personen bzw. 85,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit war Covid-19 bei 8,0 Prozent aller Gestorbenen die ausschlaggebende Todesursache.

Insgesamt starben 11 448 Berlinerinnen und Berliner an einer Krankheit des Kreislaufsystems, in Brandenburg waren es 12 690 Menschen. Das durchschnittliche Sterbealter bei diesem Krankheitsbild betrug in Berlin 81,7 Jahre und in Brandenburg 82,3 Jahre. Somit lag es über dem durchschnittlichen Sterbealter in der Hauptstadtregion. In beiden Bundesländern waren mehr Frauen als Männer betroffen.

Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen mit 8 981 Verstorbenen in Berlin und 8 312 Verstorbenen in Brandenburg. Mit einem Anteil von 4,7 Prozent waren vor allem die Bronchien und Lunge betroffen. In beiden Ländern erlagen insgesamt 1 297 Frauen einer bösartigen Neubildung der Brustdrüse.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter:

https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/a-iv-10-j

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Treffen für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

unsere zahnärztliche Therapie fußt auf wissenschaftlichen Ergebnissen. Jedoch werden die Rahmenbedingungen für unsere tägliche Arbeit für alle angestellten und selbständigen Personen von der Politik vorgegeben.

Ihr hört sicherlich häufiger von: Budgetierung, Ordnungen, Schutzschirm, KZV, Versorgungswerk, Kammer usw.
Die meisten Informationen werden von den Kolleginnen und Kollegen ausgeblendet und man macht wie immer weiter. Jedoch haben die Entscheidungen, welche in der Politik getroffen werden, direkten Einfluss auf unser Tun.

Beispielhaft: Ein hin- und her während der Coronapandemie und die initiale Abstempelung der Zahnärzteschaft als nicht systemrelevant und keine Hilfe durch den Schutzschirm.
Oder: Die Kosten für eine Praxis steigen stetig nach oben: Personal, neue Hygienerichtlinien, Energiekosten oder auch die Digitalisierung. Während die Gebührenordnung für Juristen sich ständig nach oben anpasst, oder die die PolitikerInnen ihre Diäten auch nach oben korrigieren, gehen die ZahnärztInnen seit 1988 leer aus. Seit 34 Jahren liegt der Punktwert in der GOZ bei 11 Pfennig. Die Gebührenordnung für Tierärzte berechnet für eine Zahn-Ex: 24 Euro. Die GOZ sieht hier nur: 14 Euro vor (beide Faktor 2,3 als Standartfaktor). Das sind 71% (!) weniger.

Diese und viele weitere Missstände können durch eine starke Lobby und durch aktive StandespolitikerInnen angegangen werden. Ich bin mittlerweile selbst in eine politische Position in der Zahnärztekammer-Berlin gekommen, wo ich merke, dass ich direkt Politik machen und Veränderungen herbeiführen kann. Junge Kolleginnen und Kollegen sind jedoch in der zahnärztlichen Politik noch kaum vertreten und die Gesamtlobby ist schwach. Bei guten Ideen und Engagement ist man jedoch schnell an den wichtigen Stellen und kann direkt politisch mitwirken. Ich hoffe, dass ich bei Dir Interesse wecken konnte, die zahnärztliche Zukunft mitzugestalten.

Ich freue mich sehr, Euch alle zu der ersten Versammlung 2023 der “Interessengemeinschaft Junge Zahnmedizin (IJZ)” im Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin einladen zu dürfen. Bei diesem Treffen können wir uns näher kennenlernen und einen kurzen Vortrag über aktuelle standespolitische Ereignisse und den Aufbau der Standespolitik anhören. Ebenfalls sind für die Zukunft zahnmedizinische Themen angedacht. Die Treffen sollen dem Austausch (aller Themen) dienen und in sehr gelassener Atmosphäre stattfinden. Aus diesem Grund findet unser erstes Treffen in einer gemütlichen Ratsstube im Rathaus Schöneberg statt.

Wann: Mittwoch, 29.03.2023 um 18:00 Uhr
Wo: Ratsstuben, Rathaus Schöneberg, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 10825 Berlin.
Wichtig: Direkt im Kalender speichern!

Bitte leitet diese E-Mail an alle Kolleginnen und Kollegen weiter.
Bitte sendet eine kurze Zusage (ein JA reicht schon) auf diese Mail, damit ich weiß, dass ich nicht allein dasitzen werde.

Es geht um nichts weniger als unsere Zukunft!

Ich freue mich sehr auf Euch.

Bis dahin,
Ufuk Adali
u.adali@me.com

Karsten Geist zum neuen Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin gewählt

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin hat in ihrer konstituierenden Sitzung den Zahnarzt Karsten Geist mit großer Mehrheit zum neuen Vorsitzenden des dreiköpfigen Vorstandes gewählt.

Karsten Geist ist bereits seit 2011 Vorstandsmitglied der KZV Berlin und war zuletzt stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes. Neben ihm gehören die Zahnärztin Dr. Jana Lo Scalzo und der Zahnarzt Dr. Andreas Hessberger als gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende zum Vorstand der Körperschaft.

Zu seiner Wahl sagte Karsten Geist: „Ich freue mich sehr über das große Vertrauen, das mir die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte erneut entgegenbringen. Gerade in einer Zeit, die zunehmend geprägt ist von Eingriffen des Gesetzgebers in die Selbstverwaltung, ist ein verlässliches Miteinander umso wichtiger. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die großen Aufgaben, die vor uns liegen, zu bewältigen. Ziel unseres Handelns muss es vor allem sein, die KZV Berlin als starken Partner der Berliner Zahnärzteschaft nicht nur zu erhalten, sondern auch weiterzuentwickeln, um so die zahnärztliche Versorgung in der Hauptstadt langfristig zu sichern. Hierfür gilt es insbesondere, den immensen Bürokratieaufwand endlich abzubauen und dem gravierenden Personalmangel in den Praxen proaktiv entgegenzutreten. Zusammen mit meiner Vorstandskollegin und meinem Vorstandskollegen werde ich mich an den entscheidenden Stellen für diese zentralen Themen einsetzen.“

Vor der Wahl des Vorstandes traf die Vertreterversammlung weitere wichtige Personalentscheidungen. Thekla Wandelt ist zur neuen Vorsitzenden der Vertreterversammlung, als ihr Stellvertreter ist Dr. Igor Bender gewählt worden. „Mein Ziel ist es, die Vertreterversammlung als ein Arbeitsgremium zu etablieren und Vertrauen untereinander aufzubauen, sodass am Ende dieser Amtszeit ein Team steht, das sich über seine festgeschriebenen Aufgaben hinaus für die Berliner Zahnärzteschaft engagiert hat“, erklärte Thekla Wandelt nach ihrer Wahl.

Der Tagesordnungspunkt zur Wahl des Vertreters, der neben dem Vorstand die KZV Berlin in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung repräsentieren wird, wurde vertagt.

Quelle: KZV-Berlin

Herbert-Lewin-Preis: 9. Ausschreibung hat begonnen

Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der NS-Zeit

Berlin, 10. Januar 2023 – Die Ausschreibung für den Herbert-Lewin-Preis 2023 hat begonnen. Mit dem Forschungspreis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die sich mit der Aufarbeitung der Geschichte von Ärztinnen und Ärzten in der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Die nunmehr neunte Preisvergabe wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) getragen.

Teilnahmebedingungen
An der Ausschreibung teilnehmen können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Einzelpersonen. Aber auch Kooperationen oder Gemeinschaften von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, Studierende der Zahn- oder Humanmedizin sowie Wissenschaftler an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten können sich bewerben. Jede teilnehmende Person und jede Arbeitsgruppe kann jeweils eine Arbeit einreichen.

Unterlagen für eine Teilnahme
Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein und können in Papierform (7-fache Ausfertigung) oder in elektronischer Form eingereicht werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Arbeiten, die seit dem 1. Januar 2018 erstellt oder veröffentlicht wurden. Arbeiten, die bereits bei vorherigen Ausschreibungen eingereicht wurden, können nicht erneut berücksichtigt werden. Eingereichte Unterlagen und Arbeiten verbleiben bei der BÄK.

Einsendeschluss: 16. Juni 2023

Bewerbungsanschrift
Bundesärztekammer
Bereich Menschenrechte
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

E-Mail: HerbertLewinPreis2023@baek.de

Jury und Preisvergabe
Die Bewertung der eingereichten Arbeiten und die Ermittlung der Preisträger nimmt eine unabhängige Jury vor. Die Jurymitglieder wurden von den Trägerorganisationen benannt. Zudem gehören ein Vertreter des Zentralrates der Juden in Deutschland sowie ein Vertreter jüdischer Ärztinnen und Ärzte zur Jury. Namentlich sind dies: Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß, Prof. Dr. med. Volker Hess, Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Dr. med. Petra Reis-Berkowicz, Prof. Dr. med. Leo Latasch, Prof. Dr. med. Rotem Lanzman. Die Jury tagt nicht öffentlich. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich und kann nicht angefochten werden.

Der Herbert-Lewin-Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere verschiedene Arbeiten aufgeteilt werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach der Entscheidung der Jury eine schriftliche Nachricht.

Weitere Informationen zu dem ausgelobten Forschungspreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten sind unter Herbert-Lewin-Preis verfügbar.

Hintergrund: Herbert Lewin
Herbert Lewin wurde am 1. April 1899 in Schwarzenau geboren. Nach einem Medizinstudium arbeitete er in der jüdischen Poliklinik in Berlin, ab dem Jahr 1937 bis zu seiner Deportation durch die Nationalsozialisten als Chefarzt im jüdischen Krankenhaus in Köln. Nach seiner Befreiung nahm Herbert Lewin seine Arzttätigkeit wieder auf. In den Jahren 1963 bis 1969 bekleidete er das Amt des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland. Lewin starb am 21. November 1982 in Wiesbaden (Quelle: Zentralrat der Juden in Deutschland).

Nachruf

Trauer um Urgestein der Neuköllner Zahnärzteschaft.

Unser lieber Verbandskollege Dr. med. dent Peter Slotosch geb.: 02.08.1941 ist mit 81 Jahren am 13.12.2022 friedlich eingeschlafen. Mit ihm verlieren wir einen hochgeschätzten und engagierten Kollegen.

Dr. Slotosch hat sich im Jahre 1971 in Neukölln niedergelassen.

Er hinterlässt seine Ehefrau, 5 Kinder, 13 Enkel und einen Urenkel.

Wir werden ihn immer in ehrendem Andenken bewahren und drücken seiner Familie unser Mitgefühl aus.

Der Vorstand

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte

Finanzielle Unterstützung für Kauf neuer Softwaremodule

Ab 01.01.2023 ist das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ) als einzig möglches Antragsverfahren verpflichtend für alle Zahnarztpraxen.

Die 38. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z ist auf Bundesebene beschlossen worden und wird in Kürze unterzeichnet. Folgende Pauschalen für die EBZ-Module konnten vereinbart werden:

BEMA-Teil Pauschale in €
ZE 360,00
KFO 300,00
PAR 160,00
KG/KB  80,00

Die Pauschale(n) erhält jede Zahnarztpraxis (je Abrechnungsnummer), die ihrer KZV bis zum 31.12.2022 die benötigten PVS-Module meldet und zu diesem Stichtag an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden. In 2023 erhalten nur noch erstmalig neu in die Versorgung eintretende vertragszahnärztliche Praxen und Einrichtungen die entsprechenden Pauschalen.

Um uns mitzuteilen, welche Antragsmodule Sie benötigen, melden Sie sich als Vertragszahnarzt/-ärztin mit Ihrem persönlichen Zugang am Serviceportal an und wählen den Menüpunkt „Stammdaten“. Unter „Praxis-Merkmale/Benötigte Antragsmodule für das EBZ“ wählen Sie die benötigten Module aus. Melden Sie uns über das Serviceportal bitte auch, sofern Sie keine EBZ-Module einsetzen.

Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt Anfang 2023 automatisch auf das bei der KZV Berlin hinterlegte Praxiskonto.

 

 

 

Dr. Jörg Meyer

Was haben Sie gegen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte Herr Lauterbach?

Dazu die aktuelle Pressemitteilung der KZBV:

„Das Maß ist voll, Herr Minister!“
Letzte VV der endenden Amtsperiode des Vorstands der KZBV

München, 23. November 2022 – Auf der letzten Vertreterversammlung der auslaufenden sechsjährigen Amtsperiode des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zog dessen Vorsitzender Dr. Wolfgang Eßer eine kritische Bilanz der Gesundheitspolitik der Bundesregierung und stimmte die Zahnärzteschaft vor dem Hintergrund des strukturellen Finanzdefizits in der GKV und der daraus resultierenden Gesetzgebung auf schwere Zeiten ein.

Harsch verurteilte er das kürzlich durch die Ampel verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) und bezeichnete es im Hinblick auf die zahnärztliche Versorgung als „einen absolut unverdaulichen, toxischen Politcocktail“. Eßer prognostizierte, dass „die fatalen Folgen dieses Spargesetzes unseren Patientinnen und Patienten und der zahnärztlichen Versorgung über Jahre schaden werden: Im Zielkonflikt zwischen Versorgung und Finanzstabilisierung der GKV hat die Politik sich im Wissen um diese Folgen auf die Seite der Kostendämpfung geschlagen und damit gegen die Versicherten und deren Versorgungsansprüche gestellt“.
Vor dem Hintergrund galoppierender Inflation und exorbitant steigenden Preisen für Energie- und Materialkosten würden die zusätzlichen Beschränkungen des Honorarzuwachses in Kombination mit der wieder eingeführten strikten Budgetierung die flächendeckende Sicherstellung der Versorgung gefährden. Dies gelte vor allem für die gerade erst neu eingeführte Parodontitistherapie, die noch im Rollout befindlich vom Gesundheitsminister blockiert werde. „Es fehlen nachweislich in den beiden nächsten Jahren einige hundert Millionen Euro in diesem präventionsorientierten Versorgungsbereich, die den Versicherten erst vor nicht mehr als einem Jahr versprochen wurden.“
Dem Minister warf Eßer zudem Untätigkeit vor, weil er sich nicht entschlossen gegen die zunehmende Vergewerblichung der zahnmedizinischen Versorgung stellen, sondern mit seiner Politik Investoren und Private Equity Gesellschaften quasi den roten Teppich ausrollen würde.
Von diesen politischen Fehlern besonders hart getroffen werden ländliche und strukturarme Regionen in Deutschland, „weil sie wie ein Katalysator, wie ein Brandbeschleuniger bei der Vernichtung von Versorgungsressourcen wirken und den Fachkräftemangel zusätzlich befördern.“
Eßer rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, unmissverständlich ihren Protest gegen eine fehlgeleitete Politik deutlich zu machen. „Wir werden trotz alledem alles dafür tun, um die Parodontitis-Versorgung über die Zeit zu retten und Patientinnen und Patienten, die auf diese Behandlung dringend angewiesen sind, nicht im Stich zu lassen. Aber dort, wo das Geld fehlt, können wir nicht gewährleisten, dass die Versorgung vollumfänglich sichergestellt wird.“
„Für begrenztes Geld kann es auch nur begrenzte Leistungen geben. Dafür tragen Sie, Herr Minister, dafür trägt die gesamte Ampel die volle Verantwortung!“, sagte Eßer.

Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 – 280 179 27
E-Mail: presse@kzbv.de

Das GKV Finanzierungsstabilisierungsgesetz

oder wie Lauterbach schamlos lügt!

Man glaubt, dass Lauterbach in Zusammenhang mit der geplanten Cannabis-Freigabe bereits zu viel davon konsumiert hat!

Unter der Überschrift Lauterbach: Konsolidierung gelungen, Leistungskürzungen verhindert findet Ihr auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (Link) folgende Bestätigung der o.g. These:
Zahnarzthonorare: Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Gleichzeitig: Ausnahmen für Leistungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung oder von Kooperationsverträgen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten sowie bei Parodontitisbehandlung bei Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf.

Was heißt das: PAR-Behandlung rein ins Budget, aber PAR-Behandlung bei den vulnerablen Gruppen, was für eine Augenwischerei!

Informiert Euch auf den Seiten der Körperschaften (KZV Berlin und KZBV) und der BZÄK, wie das alles zusammenhängt. Es geht um das Geld der Kolleginnen und Kollegen!

Vor diesem Hintergrund haben sich die Berliner Verbände am 07.11, getroffen, um über eigene Maßnahmen zu beraten. In Kenntnis einer Sitzung der KZV’en unter Leitung der KZBV am 14.11. mit geplanten Maßnahmen, haben wir uns entschlossen dies zu begleiten und zu unterstützen. Die BZÄK könnte dann als Verein eine Aktion durchführen, weil die Körperschaften zu allem Überfluss gerade von den Aufsichten in Deutschland an der kurzen Leine gehalten werden!

Wenn sich aber die Abneigung der Zahnärzteschaft gegenüber der Standespolitik fortsetzt, dann hat die Politik schon gewonnen! Also informiert Euch auf allen Kanälen über den Fortgang dieser „Gesetzgebung“!

Und noch etwas zum Thema Wertschätzung:

Aus der Berliner Morgenpost vom 26.10.2022:
Höhere Gebühren beim Tierarzt; Wer mit seinem Haustier zum Tierarzt geht, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Ab dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Ein Beispiel: Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Bislang mussten Halter 13,47 Euro für die Untersuchung ihres Hundes zahlen und 8,98 Euro für ihre Katze

Zum Vergleich:  GOZ 0010 12,94 bei 2,3 Steigerung oder19,58 bei 3,5 Steigerung

Oder BEMA 01 mit AOK Punktwert Berlin 21,29

Honi soit qui mal y pense!

In der letzten zm-online gab es sogar ein Geburtstagsgruß zum 35. für die GOZ. Müssen wir uns das weiterhin antun?

Am Wochenende 04./05.11.2022 fand die Bundesversammlung der BZÄK statt. Seit gefühlt 30 Jahren wird immer der Antrag mit der Forderung nach einer Erhöhung des GOZ-Punktwertes gestellt!

Sollten wir uns nicht besser vor dem Ministerium des Herrn Lauterbach festkleben?

Das Hin und Her beim E-Rezept muss aufhören! Die KZBV zum Ausstieg der Ärzte aus dem laufenden Pilot-Projekt

Berlin, 4. November 2022 – Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das
E-Rezept spricht sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus, bis
entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden. Zuletzt wurde
lediglich die Marke von einer halben Million E-Rezepten überschritten, die
vielfach nicht digital, sondern nur per Token-Ausdruck in Apotheken eingelöst
werden konnten – ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum
vermittelbar ist. Nun hat die Anwendung den nächsten Rückschlag erlitten. „Wir
brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungs-Konzept –
gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagte Dr. Karl-Georg-Pochhammer,
stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Praxen, die das E-Rezept bereits
nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch
grundsätzlich neu justiert werden.“
Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
unterstützen derzeit in beiden Pilotregionen die jeweiligen KVen den Rollout des
E-Rezepts nicht mehr aktiv. Gestern hatte auch die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Westfalen-Lippe mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr
zu unterstützen. Die von gematik und Gesellschaftern gesetzten Erfolgskriterien
– besonders die Mindestquote von 25 % an E-Rezepten pro Region und
Versorgungssektor – sind faktisch nicht mehr erreichbar. Die Ärzte hatten ihren
Ausstieg damit begründet, dass in den Testregionen kein flächendeckender
digitaler Einlöseweg für das E-Rezept verfügbar ist und Patientinnen und
Patienten weiter einen Papierausdruck erhalten müssen.
Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die
meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der
neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese
zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und
zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch
möglichen, komfortablen VideoIdent-Verfahren gibt es momentan nur die
Möglichkeit einer Vor-Ort-Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse
oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit wird diese Lösung nicht für die
Masse der Patientinnen und Patienten nutzbar sein.
Als mögliche Alternative war vorgesehen, das E-Rezept durch Vorlage der eGK
in der Apotheke einzulösen: (Zahn)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte stellen dabei das
E-Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie
vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen
Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der
größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesländern. Die Aufgaben der KZBV und der
KZVen resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB
V). Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem
wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den
Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet
die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit.
In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70
Millionen Menschen. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren
regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.
ausgehändigt wird, die die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen.
Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die
Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E-Rezepte vom Fachdienst
abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese
von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische
Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte
einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der
Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser „Lösung“ deshalb ihre
Zustimmung verweigert.
„Die KZBV hatte bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik
hingewiesen und eine datenschutz- und sicherheitskonforme Umsetzung
gefordert“, erklärte Pochhammer. „Bedauerlicherweise wurde dem nicht
entsprochen. Erst nachdem die erwartbaren Stellungnahmen von BfDI und BSI
vorlagen, wurden in der gematik Alternativen zu dem bemängelten Szenario in
Erwägung gezogen. Dadurch ging unnötig Zeit verloren, sodass die gematik
nun erst mit einer Umsetzung Mitte 2023 rechnet.“
„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören.
Die gematik muss jetzt erstmal ihre „Hausaufgaben“ machen, die geforderten
digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der
bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“. Das BMG solle dies als Chance
begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E-Rezept
vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen
ist. „Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten
Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren
müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die
Praxen nicht auch noch leisten.“ Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen
unterstützen, die sich freiwillig mit dem E-Rezept beschäftigen und dies bereits
umsetzen wollen, betonte Pochhammer.
Informationen und ein Erklärfilm zum E-Rezept können hier abgerufen werden.

Quelle: KZBV