Die KZV Wahl aus unserer Sicht

Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unserer Liste bei der Wahl zur Vertretersammlung der KZV Berlin. Leider ist es uns nicht gelungen unseren Stimmanteil in der zukünftigen Vertreterversammlung zu verteidigen. Die Wahllisten Dentista und Berliner Zahnchirurgie konnten hiervon profitieren. Beide Listen sind die Gewinner der Wahl. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg. Im Ergebnis nehmen wir das Gesamtergebnis der Wahl positiv auf, bis auf die viel zu geringe Wahlbeteiligung! Schade, dass leider nur rund 30% der Berliner Kollegen die Notwendigkeit sahen und ihr Recht auf die aktive Selbstbestimmung wahrgenommen haben. Trotzdem blicken wir sehr optimistisch auf die nächste Legislaturperiode ab 2023 und sind gewillt unsere erfolgreiche Koalition mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte fortzusetzen. Dies wird aber nur unter Mitwirkung mit weiteren an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessierten Berliner Verbänden möglich sein. Als erfahrener standespolitischer Verband sehen wir vor allem den Auftrag der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler ein stabiles und verbandsübergreifendes Team zusammenzustellen, dass auch in der Zukunft eine professionelle Arbeit in der KZV Berlin zum Wohle der gesamten Berliner Kollegenschaft garantieren kann.

IHR VERBAND

Zahnärzteschaft begrüßt erneute und sehr klare Positionierung der Gesundheitsministerkonferenz gegen Investoren-MVZ

Auf ihrer Konferenz in Magdeburg haben gestern die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder (GMK) einstimmig einen Beschluss zur Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) gefasst. So wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, „Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher MVZ auszuschließen“.

Darüber hinaus wird das BMG gebeten zu prüfen, ob „folgende gesetzliche Erforderlichkeiten in §95 Abs. 1b SGB V eingeführt werden sollen: Ein räumlicher Bezug durch Begrenzung auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem das Krankenhaus seinen Standort hat und einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk (ggf. mit Ausnahmen für Planungsbereiche mit festgestellter bestehender oder drohender Unterversorgung)“.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßen diesen Beschluss uneingeschränkt.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, sagte:
„Die Probleme für die Patientenversorgung durch iMVZ sind seit Jahren bekannt. Unsere detaillierten Analysen belegen die sehr dynamische und besorgniserregende Entwicklung. Immer mehr versorgungsfremde Großinvestoren und Hedgefonds dringen in die zahnärztliche Versorgung. Die Gefahren für die Patientenversorgung sind durch Gutachten klar belegt. Mit dem Beschluss legt die GMK erneut den Finger in die Wunde und fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, die Probleme anzupacken. Wir stehen hinter den konkreten Regelungsvorschlägen der GMK.
Herr Minister Lauterbach, die Fakten und Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch. Handeln Sie, bevor es zu spät ist.“

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Christoph Benz, sagte dazu in Berlin:
„Wir sind erleichtert, dass die Gesundheitsministerinnen und -minister mit so großem Nachdruck darauf hinweisen, dass die Kommerzialisierung und Vergewerblichung der Zahnheilkunde schnell gestoppt werden muss. Zahnmedizin darf nicht zur Industrieware mit Umsatzdruck auf angestellte junge Kolleginnen und Kollegen werden. Die Regelungsvorschläge der GMK sind dazu geeignet diesem gefährlichen Trend Einhalt zu gebieten. Nach diesem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder liegt der Ball nun im Bundesgesundheitsministerium, das schnell aktiv werden sollte, um eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter nachhaltig zu beschädigen.“

 

 

Pressekontakt
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
KZBV: Kai Fortelka, Tel.: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

Die Wahl des Verbandes ist alternativlos!

Die Wahl der Liste (Liste 3) des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist nach der Postwurfsendung der IUZB alternativlos. Nachdem die IUZB nun auch die Fraktion Gesundheit sich unterjocht hat, bleibt die Vielfalt der Opposition vollkommen auf der Strecke. Wo sind BUZ und DAZ geblieben, wird sich der Wähler fragen. Längst von IUZB abgesaugt!

Und, ob die Frauenliste nach ihren chaotischen Auftritt innerhalb der Kammer eine echte Alternative darstellt, ist fraglich. Eine Alternative zur IUZB allemal!

Nun aber zum Hochglanzdruck der IUZB, der dieser Tage in unsere Briefkästen flatterte. Sie informieren kostenlos. Das macht der Verband schon wesentlich länger! Nur sind diese Informationen der IUZB meistens von Neid und Missgunst, geschweige denn von neutraler Berichterstattung geprägt.

Die letzten Rechnungsprüfungsberichte haben nicht den Weg in die Berichterstattung gefunden. Obwohl 2 herausragende Mitglieder der IUZB im Rechnungsprüfungsausschuss sitzen, waren diese meistens vom Frust geprägt, „nichts gefunden“ zu haben. Einzelne Posten, die finanziell kaum ins Gewicht fallen, haben auch unsere Prüfer moniert. Diese Gedanken hat der Vorstand meistens auch dankend angenommen!

Die Ehrenamtlichkeit hält man nicht dadurch hoch, dass man einen hauptamtlichen Funktionär streicht! Die Forderung, die unser Verband stellt, ist die, zur Ehrenamtlichkeit von vor 2005 zurückzukehren! (Siehe Wahlprogramm des Verbandes!) Vor allem reduziert das nicht die Kosten! Alle KZV’en mit nur 2 Vorstandsmitgliedern sind entweder klein (Saarland) oder haben einen Nichtzahnarzt im Vorstand (MV und Sachsen)! Und ob wir das wollen als 7größte KZV von 17, sei dahingestellt. Die Arbeit muss gemacht werden! Wir können alternativ auch weiteres teureres Personal für die Ebene unter den Vorstand einstellen. Kostenreduzierung ade.

Vermissen tut man die Erläuterungen, die auf der Vorderseite mit „bessere Lösungen“ angepriesen wurden! Sie haben sie nicht!

Damit bleibt die Wahl der Liste (Liste 3) des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte alternativlos!

AMR

Veranstaltungsreihe „Im Dialog mit dem KZV-Vorstand“ nicht mehr kostenfrei für die Kollegenschaft!

Nach den harten und anstrengenden Jahren der Pandemie hält der KZV- Vorstand endlich wieder Veranstaltungen in den Bezirken ab.

Dringend notwendig sind diese, um die Kolleginnen und Kollegen wohnort- und praxisnah über wichtige Entwicklungen zu informieren.

Darüber sollte man sich freuen, so denkt sich der unbedarfte Betrachter.

Dies gilt aber nicht für die Vertreter der IUZB. Diese haben im Vorfeld der Veranstaltungsreihe Beschwerde bei der Aufsicht eingelegt.

Dies hat nun in der Konsequenz zu der Empfehlung der Aufsicht geführt, diese Veranstaltungen nicht mehr im Zusammenhang mit einer Bewirtung seitens der KZV zuzulassen.

Das bedeutet für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf einen Snack und Getränke eingeladen werden dürfen.

Dies ist an sich schon ärgerlich genug, wird aber den Vorstand in Zukunft vor das Problem stellen, kostengünstig oder sogar kostenneutral Veranstaltungsorte anmieten zu können, da ein Umsatz natürlich so nicht gewährleistet werden kann und vermutlich hohe Raummieten anfallen werden.

Auch wird das Aufgeben von individuellen Bestellungen zu Unruhe führen, was einen reibungslosen Ablauf erschweren wird.

Deshalb unser Appell an die sog. „Opposition“: bitte nicht in Ermangelung relevanter Themen aus Wahlkampftaktik weiteren Schaden verursachen!

Bereits durch die Intervention bezüglich der Hepatitis-Impfstoffe ist es zu einem erheblichen Schaden für die Berliner Zahnärzteschaft gekommen, da nun nicht mehr die Möglichkeit zum kostengünstigen Bezug über die Zahnärztekammer besteht!

Wir, der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin, engagieren uns FÜR die Kolleginnen und Kollegen und nicht gegen sie.

Bitte unterstützen Sie den Verband bei der kommenden KZV-Wahl durch die Wahl der Liste 3!

Der Vorstand

Ein wirklich alternatives Angebot zur Politik unserer derzeitigen KZV-Führung ist das nicht!

Hat schon das Fazit der IUZB Fortbildung zur PA einen eklatanten Willen zur Nichtweiterentwicklung der Zahnmedizin offenbart, ist der Brandbrief an den Wahlausschuss der Beweis zu keiner Politik in der KZV und damit für die Berliner Praxen, fähig zu sein. Dieser Vorgang ist absolut unterirdisch. Sich beim Wahlausschuss und damit bei der Aufsicht über die Fortbildungen der KZV im Rahmen der Reihe „Im Dialog mit dem KZV-Vorstand“ zu beschweren, entspricht dem Geist der Opposition, alles zu zerstören, was seit Jahren mühsam aufgebaut worden ist.
Wir haben eine Fortbildungspflicht und diese wird mit Füße getreten. Wer aber gerade im Bereich PAR die Chancen nicht erkennt, der ist auch nicht bereit sich zumindest damit auseinanderzusetzen.
Und damit kommen wir wieder zum Brief an den Wahlausschuss und im Weiteren an die Aufsichtsbehörde. Die KZV hat die Pflicht, die Kollegenschaft in Bezirksversammlung vor Ort direkt zu informieren. Das geht nicht hybrid und schon gar nicht online! Die Pandemie hat nun zu den Terminen im Mai geführt. Der Druck der KZV war groß, alles „an die Frau und den Mann“ zu bringen. Gerade das Thema PA und daneben die TI sind so wichtig, dass man nicht noch Monate warten konnte. Jetzt gab es ein von der Pandemie zugelassenes Zeitfenster, um das Ganze noch vor den Sommerferien durchzuziehen. Was im Herbst sein wird, weiß nur das Virus!
Wenn die Aufsicht so etwas in die Finger bekommt, dann kommt ihr Tunnelblick zwischen Verordnungen und Satzungen zum Tragen, ohne das wirkliche Leben zu sehen. Resultat soll sein, dass die KZV solche Veranstaltungen billiger anbietet. Entweder nur in den eigenen Räumen oder wenn schon auswärts, dann sollen die Hungrigen und Durstigen es gefälligst selbst bezahlen!
Eine Selbstversorgungpflicht der Anwesenden auf die Fortbildungspunkte zurückzuführen ist schon abenteuerlich! Da dann der Umsatz zurückgeht, würden auch mehr Raummieten anfallen. Der individuelle Bestellvorgang würde die Versammlung auch erheblich stören!
Das Ganze mit der Wahl in Verbindung zu bringen, ist nicht von der Hand zu weisen. Aber wenn die Opposition es draufhätte, müssten sie diese Versammlungen besuchen und mit klugen (Widerspruch in sich) Fragen auf ihre Seite lenken und Alternativen aufzeigen!
Wenn die Opposition keine anderen Themen hat (ist aber auf ihrer Seite nicht mehr zu finden), dann hat die KZV alles richtig gemacht. Die Ideenlosigkeit muss nochmal herausgestellt werden! In der KZV kann das verheerende Folgen für die Praxen haben!
Daher kann es nur heißen: Wir wählen alle die Liste 3 bei der KZV-Wahl, die Liste des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte, deren Mitglieder schon immer (kein Widerspruch) außerordentliche Arbeit in der KZV für alle Kolleginnen und Kollegen leisten! Eine Nichtteilnahme an der Wahl stärkt nur destruktive Elemente und schadet im Prinzip nur uns selbst!
Andreas Müller-Reichenwallner

Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – ein digitales Leuchtturmprojekt mit vielen Vorteilen für den Berufsstand

Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) ist eine zentrale Anwendung zum weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell für die zahnärztliche Versorgung. Bei dem digitalen Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR) und Zahnersatz (ZE), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Besonderer Wert wurde daraufgelegt, möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Damit beschreiten wir den Weg, eine für die Zahnärzteschaft ausgesprochen sinnvolle Anwendung in die Versorgung zu bringen.

 

Das Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird mit dem EBZ erheblich beschleunigt und maximal vereinfacht – mit zahlreichen Vorteilen, sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte, deren Teams, als auch für unsere Patienten. Zu den Benefits zählen unter anderem Zeitersparnis, die in Kombination mit dem elektronischen Zahnbonusheft automatische Einberechnung des Bonus, die automatisierte Abwicklung sowie optimierte Sicherheit für Terminplanungen.

 

Anwendungen wie etwa der elektronische Heil- und Kostenplan (HKP) werden über das EBZ künftig ohne Medienbruch rein digital abgebildet. Das neue Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch, Änderungen werden direkt übernommen – die gesamte digitale Prozesskette ist somit geschlossen.

 

Patientinnen und Patienten wird durch das EBZ künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe HKP ausgehändigt, sondern vielmehr eine Patienteninformation mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.

 

Starttermin des EBZ-Echtbetriebs ist der 1. Juli 2022. Alle Zahnarztpraxen sollten daher entsprechende Softwaremodule in Rücksprache mit ihren PVS-Herstellern unbedingt rechtzeitig bestellen.

Fazit: Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bislang vielleicht noch skeptisch waren, werden mit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren schnell erkennen: Digitalisierung in dieser Form ist sinnvoll! Sie bietet erheblichen Mehrwert, nicht zuletzt für administrative Abläufe in unseren Praxen.

Von Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)

Der DAZ – eigentlich klinisch tot aber mit Zuckungen

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ), bei der letzten KZV-Wahl (2016) mit einem Sitz in der Vertreterversammlung belohnt, holt nun im Wahlkampf, als Bestandteil der IUZB-Liste, zum großen Schlag gegen die neue Parodontitis-Richtlinie in der GKV aus.

Unter der Überschrift: „So wenig Freude über Honorarverbesserungen!?“ soll kräftig Wasser in den Wein gegossen werden mit dem Ziel, die Stimmen der „Unzufriedenen“ zu bekommen.

Nachdem die PAR-Richtlinie nun fast schon 11 Monate in Kraft ist wird über erste Erfahrungen sinniert. Diese – lieber DAZ – haben die meisten Kolleg*Innen schon längst hinter sich gelassen und die Chancen erkannt. Die KZV Abrechnungen in diesem Bereich belegen dies.

Um es kurz zu machen; nach Meinung des DAZ waren alle Teilnehmer ihrer gemeinsamen Jahrestagung mit der IUZB, bei der es um die neue Richtlinie ging, nur frustriert, verärgert und demotiviert.

Bei einem Honorarplus von bundesweit ca. einer Milliarde Euro für neue PAR-Leistungen müssen die Teilnehmer wahrscheinlich unter selektiver Wahrnehmung leiden – oder vielleicht doch nur der DAZ? – welcher sich im KZV-Wahlkampf durch Polemisierung eine Reanimation erhofft.

Letzteres wird nicht eintreten, denn in einer erdfernen Umlaufbahn ist Sauerstoff bekanntlich Mangelware.

Natürlich erscheint Neues oft erst einmal kompliziert. Schließlich wurde die neue PAR-RL unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie an den Stand der Wissenschaft angepasst. Das bedeutete auch die Implementierung einer neuen Nomenklatur.

Dies für sich betrachtet ist schon ein Paradigmenwechsel, der in den Praxisalltag erst einmal implementiert werden will. Und dann kommen da noch viele neue BEMA-Leistungen hinzu, die mit entsprechenden Inhalten befüllt sind aber auch entsprechend gut bewertet werden.

 

Wir, die KZBV zusammen mit allen KZVen, haben lange für diese neue PA-RL im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gekämpft. Für Sie liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns am Ende gegen die Krankenkassen durchsetzen können. Der Antrag im G-BA kam übrigens von der Patientenvertretung. Alle neuen Leistungen werden ordentlich honoriert und erstmalig sind die finanziellen Rahmenbedingungen für die Behandlung dieser Volkskrankheit so, dass eine wirtschaftliche Leistungserbringung für die Praxis möglich wird.

Das hat die große Mehrheit der Kollegenschaft zum Glück erkannt und wird gerade deshalb viel Freude haben bei der adäquaten Behandlung Ihrer Patienten und den daraus folgenden Honorarverbesserungen. Denn mehr Honorar kann es am Ende auch nur für mehr Leistung geben – es sei denn wir reden über die jährlichen Punktwertsteigerungen, die in den letzten Jahren dank erfolgreicher Vertragsverhandlungen Ihrer KZV auch beachtlich waren.

 

Also liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen sie sich von den ewig Gestrigen nicht die Laune verderben. Bleiben Sie optimistisch und nutzen Sie die Chancen der neuen PAR-Richtlinie zum Wohle Ihrer Patienten.

 

Ihr Jörg Meyer

Unsere Liste zur KZV-Wahl

Die Kandidaten des Verbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin:

  1. Dr. Jörg Meyer – Köpenick
  2. Julie Fotiadis-Wentker – Neukölln
  3. Dr. Dietmar Kuhn – Tempelhof
  4. Dr. Helmut Kesler – Reinickendorf
  5. Sigrid Seifert – Mitte
  6. Dr. Karsten Heegewaldt – Neukölln
  7. Dr. Karl-Georg Pochhammer – Spandau
  8. Judith Grieger-Happel – Steglitz
  9. Dr. Jörg-Peter Husemann – Charlottenburg
  10. Asoudeh Parish – Schöneberg
  11. Dr. Jgor Bender – Spandau
  12. Birgit Frieauff – Zehlendorf
  13. Dr. Ingo Rellermeier – Neukölln
  14. Dr. Alexander Moegelin – Charlottenburg
  15. Dr. Wolfgang Kopp – Charlottenburg
  16. Dr. Markus Roggensack – Reinickendorf
  17. Peter Völkel – Neukölln
  18. Nadine Hösl – Kreuzberg
  19. Dr. Michael Olaf Neumann – Spandau
  20. Hans-Ulrich Schrinner – Wedding
  21. Dr. Franz-Josef Cwiertnia – Steglitz
  22. Dr. Andreas Fotiadis – Neukölln
  23. Dr. Detlef Förster – Mitte
  24. PD Dr. Saskia Preißner – Lichtenberg
  25. Dr. Oliver Seligmann – Zehlendorf
  26. Dr. Andreas Slotosch – Neukölln
  27. Dr. Peter E. Gutsche – Schöneberg
  28. Dr. Caroline Czerwinski – Neukölln
  29. Axel Grobe – Zehlendorf
  30. Dr. Bert Eger – Steglitz
  31. Christianne Verdenhalven – Reinickendorf
  32. Dr. Alexander Joselowitsch – Tempelhof
  33. Dr. Thomas Gellert – Tempelhof
  34. Dr. Thomas Hoener – Friedrichshain
  35. Dr. Ulli Voß – Zehlendorf
  36. Dr. Regine Bernhardt-Waage – Neukölln
  37. Thomas A. Bartsch – Neukölln
  38. Nico Fotiadis – Steglitz
  39. Andreas Müller-Reichenwallner – Reinickendorf

Wahlprogramm zur KZV-Wahl 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegin,

unter dem Menüpunkt Aktuelles => Wahlprogramm können Sie auf dieser Seite unser ausführliches Wahlprogramm studieren. Es ist sicher sehr ausführlich, aber jede Zeile ist es wert zu lesen.

In der nächsten Zeit werden Sie sicherlich mit reichlich Papier eingedeckt, aber Sie sollten sich die Möglichkeit nicht entgehen lassen zu vergleichen.

Ihr Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin.

Gesundheitsversorgung gehört nicht in die Hände von Spekulanten!

iMVZ: KZBV und BZÄK mahnen erneut dringenden politischen Handlungsbedarf an

 

Berlin, 12. April 2022Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nehmen die aktuellen Berichterstattungen in den öffentlichen Medien, insbesondere die Recherchen von “Panorama” (NDR) zum Anlass, um erneut eindringlich an die Politik zu appellieren, endlich den ungebremsten Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland in die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung wirksam zu unterbinden.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:

„Seit Jahren belegen wir der Politik mit Analysen und Gutachten die fatalen Folgen der Einflussnahme versorgungsfremder Investoren auf die Patientenversorgung, ohne dass bisher wirklich wirksame gesetzliche Maßnahmen ergriffen wurden. Das aktuelle Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) belegt eindrucksvoll die Richtigkeit der seinerzeitigen im Auftrag der KZBV erstellten Gutachten. Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) teilt die Sorgen der Ärzte- und Zahnärzteschaft und hat in einem Beschluss den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf festgehalten. Wir schließen uns den Forderungen an, die bestehenden gesetzlichen Regelungen passgenau fortzuentwickeln. Darüber hinaus sollte für mehr Transparenz und Patientenschutz auf Bundes- und Landesebene ein verpflichtendes Register für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geschaffen werden. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf Praxisschild und Website von MVZ müssen verpflichtend werden. Weiteres Abwarten der Politik führt zu unabwendbaren negativen Folgen für die Patientenversorgung in Deutschland.“

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK:

„Die aktuellen Recherchen des NDR bestätigen, dass es bereits 5 nach 12 ist. Wenn dort gezeigt wird, wie auf Zahnärztinnen und Zahnärzte in einigen iMVZ massiver Umsatzdruck ausgeübt wird, hat das mit indikationsgerechter Zahnmedizin nichts mehr zu tun, zumal die Zahnärztekammern als Berufsaufsichtsbehörden gegen das Konstrukt iMVZ keine Durchgriffsrechte haben. Zahnmedizin ist kein Gewerbe, so steht es schon in §1 des Zahnheilkundegesetzes. Sollte die ungebremste Zunahme von iMVZ weiterhin nicht eingedämmt werden, ist zu befürchten, dass in absehbarer Zeit die zahnmedizinische Versorgung zu einem großen Teil aus renditeorientierten Gesundheitsfabriken besteht. Dies sollte die Politik jetzt aufrütteln. Auch die Erkenntnisse der neuen IGES-Studie, nach der die iMVZ deutlich höhere Abrechnungszahlen produzieren, sollte zu einem raschen Umdenken führen. Die Zahnmedizin in unserem Lande ist international auf Spitzenniveau – und das auch ohne Fremdkapital, welches nur zu Umsatzdruck, Über- und Fehlversorgung und somit Qualitätsverlust führen wird. Zahnmedizin ist persönliche Dienstleistung am und für den Menschen und keine Fließbandarbeit.“

Weitere Informationen zum Thema iMVZ darunter auch zwei Gutachten sind auf der Website der KZBV abrufbar. Die “Panorama”-Sendung ist in der ARD-Mediathek eingestellt, das Gutachten der KVB auf der Website der KVB veröffentlicht.

 

 

Pressekontakt:

BZÄK: Jette Krämer-Götte, Tel.: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de

KZBV: Kai Fortelka, Tel.: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de