Das Zahnärzte-Praxis-Panel 2023 – Zähne zeigen mit ZäPP!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im nunmehr sechsten Jahr wird das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – bundesweit durchgeführt. Für die Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur werden alle vertragszahnärztlichen Praxen in Deutschland angeschrieben, die in den erhebungsrelevanten Jahren durchgehend die gleiche Abrechnungsnummer hatten. Viele von Ihnen haben bereits mitgemacht – dafür auch an dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an Sie! Wichtig ist nunmehr, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen Erhebungen auch an der aktuellen Befragung im Jahr 2023 mitwirken. Selbstverständlich bitten wir dabei aber auch diejenigen Praxen, die in den Vorjahren noch nicht dabei waren, um ihre Teilnahme. Der langfristige Erfolg der Untersuchung hängt maßgeblich von einer möglichst breiten und möglichst kontinuierlichen Beteiligung ab. Es kommt also auch wieder auf Sie ganz persönlich an!

Zusätzlich wird in dieser Erhebungswelle das wachsende Problem des Fachkräftemangels in Zahnarztpraxen mit einem Sonderfragebogen adressiert. Die Problematik des Fachkräftemangels zeigt sich deutlich in der Engpassanalyse der Agentur für Arbeit, in welcher die Fachkräftesituation in verschiedensten Berufen anhand von Indikatoren quantifizierbar und vergleichbar gemacht wird. Unter allen Fachberufen ist der Beruf der ZFA auf Platz 22 von 233 analysierten Berufen mit der höchsten Knappheit als so genannter „Engpassberuf“ zu finden. Enger werdende Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, verschärfen die Situation. Die Einsparungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind nicht nur eine betriebswirtschaftliche Belastung für die Praxen, sondern bedrohen mittelfristig die zahnärztliche Versorgung und somit auch die Gesundheit der Patientinnen und Patienten.

Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen aufgebaut. Dieses gesetzlich vorgesehene Instrument ist für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar, trägt das ZäPP doch maßgeblich dazu bei, adäquate Rahmenbedingungen für Sie zu erreichen. Die Anwendungsbeispiele aus den letzten Jahren sind zahlreich: So konnte das ZäPP von der KZBV u. a. bei der erfolgreichen Neuausrichtung der PAR-Behandlung, der Einführung der Unterkieferprotrusionsschiene in den BEMA, dem für alle Vertragszahnarztpraxen ausgehandelten Pandemiezuschlag von 275 Mio. Euro sowie in zahlreichen Punktwertverhandlungen auf lokaler sowie bundesweiter Ebene eingesetzt werden. Auch für Berechnungen unterschiedlicher Pandemieauswirkungen oder der Betrachtung anderer zahnärztlicher Bereiche (Praxisstrukturen, Versorgungsstrukturforschung, Auswirkungen regulatorischer Neuerungen) ist das ZäPP unerlässlich. Darüber hinaus gibt es mittlerweile für das ZäPP eine Vielzahl praktischer Anwendungen, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten direkt zugutekommen – z.B. die individuelle Praxisbewertungen durch Gutachter oder Steuerberater.

Zahlreichen Kolleginnen und Kollegen ist eine aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs wichtig. Daher war das ZäPP bereits in den Vorjahren ein großer Erfolg: rund 3.000 Erhebungsbögen sind jährlich eingegangen, die bundesweite Rücklaufquote erreichte fast 10 Prozent. Das ist im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr gute Resonanz und erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Auf Ihre Mitwirkung kommt es wieder an…
Grundgedanke und Erfolgsrezept des ZäPPs ist eine hohe sowie kontinuierliche Beteiligung der Vertragszahnärzteschaft. Dabei sollen möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft über die wirtschaftlichen Kennzahlen ihrer Praxis geben. Je höher der Rücklauf bei ZäPP über mehrere Jahre ist, desto höher ist später auch die Validität und Akzeptanz unserer Daten am Verhandlungstisch. Diese stabile Datengrundlage ist aktuell besonders vonnöten angesichts der durch Sparpolitik und Fachkräftemangel gleich von zwei Seiten in Beschuss genommenen Praxen. Nur mit einer wissenschaftlich fundierten und aussagekräftigen Datenbasis können Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Krankenkassen optimal vertreten werden. Das ZäPP leistet also auch einen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgung.

Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung ist das Zi Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und -verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de). Darüber hinaus führt das Zi Befragungen für die Zahnärzte, Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich!

Im ZäPP wird ab der kommenden Erhebung vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2021 und 2022 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Trotzdem können Sie natürlich auch problemlos den Papierfragebogen bei der Treuhandstelle anfordern. Von zentraler Bedeutung bleibt dabei eine kontinuierliche Teilnahme. Erhoben werden Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Jahren 2021 und 2022, die in drei Bereiche gegliedert sind: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kostenstruktur ist die Einbindung des Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe unbedingt erforderlich. Das Zi stellt dafür kostenlose Software-Tools bereit, um zum Beispiel Ihrem Steuerberatungsbüro eine weitgehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen.

Ein Dankeschön für Ihre Mitwirkung…
Der Vorstand der KZV Berlin ist sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für Sie verbunden ist. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500,- Euro je Einzelpraxis und 700,- Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert (gesetzl. Umsatzsteuer inklusive). Übrigens: Wer bereits im Jahr 2022 beim ZäPP dabei war, muss natürlich nur die Daten für ein Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung.

Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem einen Online-Zugang zu einem Berichtsportal, in dem die eigenen Daten aufbereitet sind. Das dynamisch nutzbare Tool gibt Ihnen einen vielseitigen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation Ihrer Praxis und dient zugleich als Kontrollund Planungsinstrument. Das Zi arbeitet daran, neben der Bereitstellung interessanter repräsentativer Kennzahlen im Berichtsportal auch die Erstellung von möglichst detaillierten Vergleichsgruppen zu ermöglichen. Kriterien zur Erstellung der Vergleichsgruppen sind z. B. die Organisationsform, der KZVBereich, das Fachgebiet, das Vorhandensein von angestellten Zahnärzten oder der Regionstyp. Ab diesem Jahr enthält das Berichtsportal ein spannendes neues Feature: einen Inflationsrechner. Die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind aktuell durch die deutlich gestiegene Preisinflation und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedroht. Der Inflationsrechner legt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen dar. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Vermissen Sie etwas beim Online-Berichtsportal? Dann können Sie sich im Online-Berichtsportal direkt mit Ihren Anmerkungen an das Zi wenden. Wir wollen den größtmöglichen Nutzen für Sie!

Datenschutz wird großgeschrieben!
Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir Ihnen einmal mehr ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen! Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen.

Weitere aktualisierte Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV Berlin, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie im Rahmen einer kontinuierlichen Berichterstattung in den Zahnärztlichen Mitteilungen (www.zm-online.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen
8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@zi-ths.de. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar.

Bitte unterstützen Sie uns auch in diesem Jahr wieder bei unserem Engagement für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Berlin!

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