Gesundheitsversorgung gehört nicht in die Hände von Spekulanten!

iMVZ: KZBV und BZÄK mahnen erneut dringenden politischen Handlungsbedarf an

 

Berlin, 12. April 2022Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nehmen die aktuellen Berichterstattungen in den öffentlichen Medien, insbesondere die Recherchen von “Panorama” (NDR) zum Anlass, um erneut eindringlich an die Politik zu appellieren, endlich den ungebremsten Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland in die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung wirksam zu unterbinden.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:

„Seit Jahren belegen wir der Politik mit Analysen und Gutachten die fatalen Folgen der Einflussnahme versorgungsfremder Investoren auf die Patientenversorgung, ohne dass bisher wirklich wirksame gesetzliche Maßnahmen ergriffen wurden. Das aktuelle Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) belegt eindrucksvoll die Richtigkeit der seinerzeitigen im Auftrag der KZBV erstellten Gutachten. Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) teilt die Sorgen der Ärzte- und Zahnärzteschaft und hat in einem Beschluss den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf festgehalten. Wir schließen uns den Forderungen an, die bestehenden gesetzlichen Regelungen passgenau fortzuentwickeln. Darüber hinaus sollte für mehr Transparenz und Patientenschutz auf Bundes- und Landesebene ein verpflichtendes Register für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geschaffen werden. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf Praxisschild und Website von MVZ müssen verpflichtend werden. Weiteres Abwarten der Politik führt zu unabwendbaren negativen Folgen für die Patientenversorgung in Deutschland.“

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK:

„Die aktuellen Recherchen des NDR bestätigen, dass es bereits 5 nach 12 ist. Wenn dort gezeigt wird, wie auf Zahnärztinnen und Zahnärzte in einigen iMVZ massiver Umsatzdruck ausgeübt wird, hat das mit indikationsgerechter Zahnmedizin nichts mehr zu tun, zumal die Zahnärztekammern als Berufsaufsichtsbehörden gegen das Konstrukt iMVZ keine Durchgriffsrechte haben. Zahnmedizin ist kein Gewerbe, so steht es schon in §1 des Zahnheilkundegesetzes. Sollte die ungebremste Zunahme von iMVZ weiterhin nicht eingedämmt werden, ist zu befürchten, dass in absehbarer Zeit die zahnmedizinische Versorgung zu einem großen Teil aus renditeorientierten Gesundheitsfabriken besteht. Dies sollte die Politik jetzt aufrütteln. Auch die Erkenntnisse der neuen IGES-Studie, nach der die iMVZ deutlich höhere Abrechnungszahlen produzieren, sollte zu einem raschen Umdenken führen. Die Zahnmedizin in unserem Lande ist international auf Spitzenniveau – und das auch ohne Fremdkapital, welches nur zu Umsatzdruck, Über- und Fehlversorgung und somit Qualitätsverlust führen wird. Zahnmedizin ist persönliche Dienstleistung am und für den Menschen und keine Fließbandarbeit.“

Weitere Informationen zum Thema iMVZ darunter auch zwei Gutachten sind auf der Website der KZBV abrufbar. Die “Panorama”-Sendung ist in der ARD-Mediathek eingestellt, das Gutachten der KVB auf der Website der KVB veröffentlicht.

 

 

Pressekontakt:

BZÄK: Jette Krämer-Götte, Tel.: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de

KZBV: Kai Fortelka, Tel.: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

Zahnmedizinische Behandlung von Ukraine-Flüchtlingen

Zahnmedizinische Behandlung von UkraineFlüchtlingen
Die (zahn)medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG). Sobald die Betroffenen gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz registriert sind, stellt das
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen
(Zahn)Arzt aufsuchen können. Der Anspruch nach § 4 AsylbLG umfasst die zahnärztliche Behandlung bei
akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen (Positivliste). Die Positivliste finden Sie auf unserer Website
über den Webcode
W00297.
Abrechnung von noch nicht registrierten Patienten

In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Bitte notieren Sie in diesem Fall

die persönlichen Daten (im besten Fall eine Kopie des Ausweises),

Kopie der Meldebescheinigung (falls vorhanden),

Datum der Behandlung

und die Behandlung selbst.

Sofern Sie seit März 2022 Patienten ohne Behandlungsschein zahnmedizinisch versorgt haben, können Sie
diese Leistungen ab 01.04.2022 mit dem Berliner AOKPunktwert unter der Kassennummer 0010518 (BKV
Nr. 930001051800) LAF mit Ihren Monats/Quartalsabrechnungen abrechnen. Die Abrechnung erfolgt über
das Ersatzverfahren; in dem Feld Versichertennummer übernehmen Sie bitte die Nummer aus dem
Pass/Ausweis.

Sollten Sie ein Rezept (Muster 16) ausstellen, wird dieses auch auf die Kasse LAF ausgestellt und im Versi-
chertenfeld die Pass/Ausweisnummer übernommen. Die Kopien der persönlichen Daten verbleiben in der
Karteikarte.

Gut zu wissen

Unsere Zahnarztsuche bietet in der Umkreissuche die Möglichkeit, nach Fremdsprachen zu filtern. Klicken
Sie hierfür bitte auf „Erweiterte Suchmöglichkeiten anzeigen. Die Zahnarztsuche finden Sie auf unserer
Website über den Webcode
W00021.

Quelle: KZ-Berlin Rundschreiben 4/22

Bonusheft: Aktualisierte Patienteninformation der KZBV

Seit Januar grundsätzlich auch als digitale Anwendung der ePA möglich

Berlin, 14. März 2022 – Regelmäßige Termine in der Zahnarztpraxis dienen der Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen. Seit mehr als 30 Jahren können gesetzlich krankenversicherte Patienten das Bonusheft bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen vorlegen und den Termin per Stempel und Unterschrift bestätigen lassen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt ihre bewährte Patienteninformation zum zahnärztlichen Bonusheft in einer aktualisierten Fassung vorgelegt, die auch in den Hauptmigrantensprachen verfügbar ist.

Der Flyer informiert Patientinnen und Patienten leicht verständlich über Vorteile und Vorgaben des Bonusheftes im Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz. Erläutert wird unter anderem, was zu tun ist, wenn das Bonusheft nicht mehr auffindbar ist oder ein Eintrag fehlt, obwohl eine Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat. Die erweiterte Information zum Bonusheft ist zum Selbstausdruck geeignet und kann im pdf-Format unter www.kzbv.de  kostenfrei abgerufen werden.
Patienten, die aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten eine Vorsorge in der Praxis eventuell abgesagt oder verschoben haben, sollten diese im Laufe des Jahres unbedingt nachholen. Darauf weist die KZBV noch einmal ausdrücklich hin. Größere Folgeschäden an Zähnen und Zahnfleisch durch ein Auslassen notwendiger Behandlungen können durch solche Kontrollen vermieden werden. Mit besonders hohen Hygienestandards gewährleisten Zahnarztpraxen maximalen Schutz vor Ansteckungen mit Corona.
Regelmäßige und dokumentierte Vorsorge = Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss
Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Patienten, die ein regelmäßig geführtes Bonusheft vorweisen können, von ihrer Krankenkasse einen Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss. Sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Praxis über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos dokumentiert, dann erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Untersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Kasse sogar auf 75 Prozent erhöht.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen wenigstens einmal im Jahr einen entsprechenden Kontrolltermin bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt in Anspruch nehmen, um von der Bonusregelung zu profitieren. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen, um ihren Rechtsanspruch auf erhöhten Festzuschuss zu wahren.
Das elektronische Zahnbonusheft kommt …
Seit Januar 2022 besteht für gesetzlich Versicherte grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, das Bonusheft als digitale Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu nutzen – soweit die technischen Voraussetzungen dafür bei Patient und Praxis schon gegeben sind. Das elektronische Bonusheft (eZahnbonusheft) bietet dann die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie im papiergebundenen Heft strukturiert und gültig für den Bonusanspruch abzubilden.

Wie bei der ePA handelt es sich für Versicherte um eine freiwillige Anwendung, die derzeit im Aufbau begriffen ist. Vorteile des eBonusheftes sind unter anderem eine automatisierte Erinnerungsfunktion, um den Verfall des Bonus zu verhindern oder die Vermeidung von Nachtragungen bei erfolgten Vorsorgeuntersuchungen. Das papiergebundene Bonusheft behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden. Patienten, die die Vorteile des eZahnbonusheftes nutzen wollen, sollten sich zunächst in ihrer Praxis erkundigen, ob diese bereits „eZahnbonusheft-ready“ ist und eine Beratung zu der neuen Anwendung erfolgen kann.

Weitere Informationen zur Bonusregelung und zum Thema Zahnersatz stellt die KZBV unter www.informationen-zum-zahnersatz.de sowie auf ihrer Website zur Verfügung.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 – 280 179 27
E-Mail: presse@kzbv.de

Quelle: KZBV

Hilfe für die Menschen in und aus der Ukraine: Piktogramme; Sprachhilfen; Abrechnung; Sprechen Sie Russisch oder Ukrainisch?

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ein Piktogramm-Heft herausgegeben; Piktogramme sind Symbole, die Informationen durch bildliche Darstellung vermitteln helfen. Dieses Piktogramm-Heft unterstützt Sie bei der Behandlung von Menschen, mit denen Sie sich nicht oder kaum in einer gemeinsamen Sprache verständigen können.

https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Zahn%C3%A4rzte_Download/Diverse_Patientengruppen/Piktogrammheft.pdf

 

In Gedenken an unsere Kollegin Annemarie Pennemann

Am Samstag, den 19.02.2022, ist unsere liebe und geachtete Kollegin Annemarie Pennemann friedlich von uns gegangen.

Ihr Tod kam trotz Ihres Alters von 86 Jahren überraschend und plötzlich, denn sie arbeitete mit ihrem Mann Klaus bis zuletzt als angestellte Zahnärztin.

Neben diesem hinterlässt sie Ihren Sohn Chris, der ebenfalls Zahnarzt ist.

Befreundete Kolleginnen und Kollegen sagten liebevoll „Anne“ zu ihr. Vor allem im ehemaligen Ost-Berlin war sie sehr bekannt.

Geboren in Thale im Harz wuchs Anne Pennemann hier auf und studierte nach dem Abitur an der Charité, Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Zahnheilkunde. 1959 erlangte sie dort die Approbation als Zahnärztin. 1969 folgte die Promotion und Facharztprüfung zur Fachärztin für Kinder- und Jugendzahnheilkunde. Im Jahre 1979 erhielt Annemarie Pennemann in Würdigung ihrer Tätigkeit als Bezirkszahnärztin und ihrer fachlichen Qualifikationen den Titel Medizinalrat.

1990 erfolgte die Niederlassung in eigener Praxis und 1991 die Zulassung als Vertragszahnärztin für den Bezirk Mitte. Dort war sie bis zum Verkauf der Praxis im Jahre 2016 mit ihrem Mann Klaus und Ihrem Sohn gemeinschaftlich tätig.

Seit 1991 war Annemarie Pennemann aktives Mitglied in unserem Verband und wurde im selben Jahr bereits Mitglied des Vorstandes.

Von 1995 bis 2001 bekleidete sie das Amt der 2. Vorsitzenden des Verbandes.

Danach wurde sie zur 1. Vorsitzenden des Verbandes gewählt und führte diesen bis 2006.

Als Mitglied der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer (1995-2007) und der Vertreterversammlung der KZV (1993-2004) engagierte Sie sich viele Jahre für die Belange der Berliner Kollegenschaft.

Sie arbeitete in zahlreichen Ausschüssen der KZV ehrenamtlich, so vor allem im Rechnungsprüfungsausschuss, im Landesausschuss, im Disziplinarausschuss, im Berufungsausschuss und im Verfahrensausschuss. Sie hat in diesen Gremien für die Berliner Kollegenschaft viel geleistet.

Auch über die Grenzen Berlins hinaus war ihr Name ein Begriff. Im Frauenausschuss der Bundeszahnärztekammer setzte sie sich viele Jahre für die Interessen der Kolleginnen ein. Hier etablierte sie Maßstäbe und wurde deshalb auch auf Bundesebene von vielen Kolleginnen und Kollegen geachtet und geschätzt.

Dies sicherlich auch wegen ihres kollegialen, ruhigen und besonnenen Auftretens. Sie hatte die Gabe, Menschen zu überzeugen und zu begeistern.

Die Vereinbarkeit von Beruf, Standespolitik und Familie beherrschte sie par excellence.

 

Mit Anne haben wir eine sehr engagierte Kollegin verloren, die uns in Erinnerung bleiben wird. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Jörg Meyer

Ukraine Hilfe

Täglich kommen Flüchtlinge aus der Ukraine nach Berlin. Neben allen Problemen, die die Flüchtlinge sowieso schon zu bewältigen haben, werden einige auch Zahn-, Mund-, und Kieferprobleme haben. Aus diesem Grund wollen wir eine Liste von Kolleginnen und Kollegen erstellen, die eine kostenlose zahnärztliche Notfallbehandlungen anbieten können. Falls Sie also helfen wollen und können, wenden Sie sich bitte an uns: ukraine-hilfe@derverband.berlin

Zahnärztliche Hilfe für Flüchtlingskinder

Heute kommen im Laufe des Tages 120 Waisenkinder und deren Betreuer aus der umkämpften ukrainischen Stadt Odessa in Berlin an.
Die Kinder werden von uns mit Kleidung und Essen versorgt. Zur Grundversorgung wird auch die psychologische und kinder(zahn)ärztliche Betreuung gehören.
Eine Berliner Einrichtung suchte schon Kontakt zu mir, um bereits in Berlin befindliche ukrainische Flüchtlinge Notzahnärztlich primär zu versorgen.
Ich bin beeindruckt, wie schnell die Kammer den Kontakt zum Senat suchte!! Hoffentlich reagiert der Senat ebenfalls so zügig.
Europa muss jetzt zusammen stehen!!!

Ein Beitrag von Igor Bender

Solidarität mit der Ukraine


Der grundlose Überfall Russlands auf die Ukraine ist ein beispielloser Akt der Brutalität und des Bruchs des Völkerrechts.
Schon jetzt mussten tausende unschuldige Menschen diesen mit ihrem Leben bezahlen.Und Hunderttausende Menschen sind entwurzelt und auf der Flucht.
Die Hybris, die Selbstherrlichkeit von Autokraten führt in völliger Fehleinschätzung der eigenen Position zu unendlichem Leid, richtet sich – und das lehrt die Geschichte – aber immer am Ende gegen den Usurpator selbst.
Heute sind unsere Gedanken und Gebete bei allen Geknechteten und Leidenden. Wir wollen, dass alles dies beendet wird und die
Drohungen nicht Wirklichkeit werden.
Der Vorstand des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin

Die aktuelle Ausgabe des Hamburger Zahnärzteblattes

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Ausgabe des Hamburger Zahnärzteblattes wartet auf Sie!

Mit Hilfe des nachfolgenden Links laden Sie das aktuelle Hamburger Zahnärzteblatt einfach herunter.
zahnaerzte-hh: Hamburger Zahnärzteblatt / HZB

Freundliche Grüße

Ihre Zahnärztekammer Hamburg

Bei Fragen oder Änderungen zum Bezug wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Zahnärztekammer Hamburg und KZV Hamburg, Leiter Kommunikation,
Herrn Arne Schlichting, arne.schlichting@zaek-hh.de, Tel. +49 40 733 40 5-17
__________________________
Zahnärztekammer Hamburg KdöR
Weidestraße 122b
22083 Hamburg
Tel.: 040 733 405-0
www.zahnaerzte-hh.de

Stellungnahmen zur GOZ auf der BZÄK-Website

Der Ausschuss Gebührenrecht BZÄK hat ab sofort alle Stellungnahmen auf der Website der BZÄK veröffentlicht.

Alle Stellungnahmen dese Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer zur GOZ sind jetzt im HTML-Format auf einer separaten Unterseite eingestellt.

https://www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz.html

Eine Volltextsuche hilft beim Auffinden der Inhalte, das Lesen auf mobilen Endgeräten ist erleichtert, ein Ausdruck ist möglich.

Quelle: Bundeszahnärztekammer