„Faire“ Kassenwahl Gesetz

Und schon wieder bereitet Minister Spahn ein neues Gesetz vor. Seine Gesetze sind sogenannte „Busgesetze“, wo er viele verschiedene Dinge mit einem mal erledigen läßt! So war es zuletzt beim TSGVO, wo die Termine beim Arzt im Mittelpunkt standen und durch die Presse gingen. Aber es wurde auch die Degression abgeschafft und der Festzuschuss für Zahnersatz neu geregelt!

Jetzt also das „Faire“ Kassenwahl Gesetz! Spahn plant darin die bundesweite Öffnung regional begrenzter Krankenkassen – hier vor allem der AOKen –  und schießt damit weit über das Ziel hinaus. Zwar verspricht er, mit dem geplanten Gesetz die Versorgung zu verbessern, liefert aber nicht mehr als reinen Preiswettbewerb. Der Versicherte kann sich schon heute für eine bundesweit aufgestellte Kasse entscheiden, wenn er dies will.

Dem Bundesminister scheint es am wichtigsten zu sein, unter Beschneidung der Länderkompetenzen eine einheitliche Kassenaufsicht durch das Bundesversicherungsamt zu installieren. Der gesundheitspolitische Föderalismus wird damit aber außer Kraft gesetzt.

Diesen Aktivitäten des Bundesministeriums für Gesundheit, die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bei der regionalen Versorgung einzuschränken, müssen wir vehement widersprechen. Sie können schnell in die Einheitskasse führen. Für eine faire Gesundheitsversorgung sind starke, regional verwurzelte Krankenkassen unverzichtbar. Nur so sind passgenaue Verträge möglich.

Wohin der geplante Schritt in die Zentralisierung führen kann, hat der Verband der Ersatzkassen (Vdek) als starker Befürworter der Initiative von Bundesminister Spahn schon oft und gerade in letzter Zeit, siehe unsere Schiedsamtsverfahren, immer wieder demonstriert. Regionale Entscheidungen, die nicht genehm sind, wurden in den bundesweiten Zentralen ohne Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten und ohne Kenntnis derselben konterkariert bzw. zurückgewiesen.

Des Weiteren will Minister Spahn, nach der „feindlichen“ Übernahme der Gematik, die elektronische Patientenakte schnellstens an den Markt bringen. Da jetzt schon abzusehen ist, dass eine individuelle Einsichtnahme durch die verschiedenen Fachgruppen nicht so schnell realisiert werden kann, soll dies erstmal beiseite geschoben werden! Wozu brauchen wir dann noch die seit einem Jahr gültige DSGVO?

Hier bringt sich ein Politiker in Stellung, der unter dem Zeitdruck der Legislaturperiode liefern will, um sich als Macher darzustellen und sich für höhere Aufgaben empfehlen will. So etwas kann gefährlich werden!

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