Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – ein digitales Leuchtturmprojekt mit vielen Vorteilen für den Berufsstand

Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) ist eine zentrale Anwendung zum weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell für die zahnärztliche Versorgung. Bei dem digitalen Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR) und Zahnersatz (ZE), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Besonderer Wert wurde daraufgelegt, möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Damit beschreiten wir den Weg, eine für die Zahnärzteschaft ausgesprochen sinnvolle Anwendung in die Versorgung zu bringen.

 

Das Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird mit dem EBZ erheblich beschleunigt und maximal vereinfacht – mit zahlreichen Vorteilen, sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte, deren Teams, als auch für unsere Patienten. Zu den Benefits zählen unter anderem Zeitersparnis, die in Kombination mit dem elektronischen Zahnbonusheft automatische Einberechnung des Bonus, die automatisierte Abwicklung sowie optimierte Sicherheit für Terminplanungen.

 

Anwendungen wie etwa der elektronische Heil- und Kostenplan (HKP) werden über das EBZ künftig ohne Medienbruch rein digital abgebildet. Das neue Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch, Änderungen werden direkt übernommen – die gesamte digitale Prozesskette ist somit geschlossen.

 

Patientinnen und Patienten wird durch das EBZ künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe HKP ausgehändigt, sondern vielmehr eine Patienteninformation mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.

 

Starttermin des EBZ-Echtbetriebs ist der 1. Juli 2022. Alle Zahnarztpraxen sollten daher entsprechende Softwaremodule in Rücksprache mit ihren PVS-Herstellern unbedingt rechtzeitig bestellen.

Fazit: Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bislang vielleicht noch skeptisch waren, werden mit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren schnell erkennen: Digitalisierung in dieser Form ist sinnvoll! Sie bietet erheblichen Mehrwert, nicht zuletzt für administrative Abläufe in unseren Praxen.

Von Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)

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