Der DAZ – eigentlich klinisch tot aber mit Zuckungen

Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ), bei der letzten KZV-Wahl (2016) mit einem Sitz in der Vertreterversammlung belohnt, holt nun im Wahlkampf, als Bestandteil der IUZB-Liste, zum großen Schlag gegen die neue Parodontitis-Richtlinie in der GKV aus.

Unter der Überschrift: „So wenig Freude über Honorarverbesserungen!?“ soll kräftig Wasser in den Wein gegossen werden mit dem Ziel, die Stimmen der „Unzufriedenen“ zu bekommen.

Nachdem die PAR-Richtlinie nun fast schon 11 Monate in Kraft ist wird über erste Erfahrungen sinniert. Diese – lieber DAZ – haben die meisten Kolleg*Innen schon längst hinter sich gelassen und die Chancen erkannt. Die KZV Abrechnungen in diesem Bereich belegen dies.

Um es kurz zu machen; nach Meinung des DAZ waren alle Teilnehmer ihrer gemeinsamen Jahrestagung mit der IUZB, bei der es um die neue Richtlinie ging, nur frustriert, verärgert und demotiviert.

Bei einem Honorarplus von bundesweit ca. einer Milliarde Euro für neue PAR-Leistungen müssen die Teilnehmer wahrscheinlich unter selektiver Wahrnehmung leiden – oder vielleicht doch nur der DAZ? – welcher sich im KZV-Wahlkampf durch Polemisierung eine Reanimation erhofft.

Letzteres wird nicht eintreten, denn in einer erdfernen Umlaufbahn ist Sauerstoff bekanntlich Mangelware.

Natürlich erscheint Neues oft erst einmal kompliziert. Schließlich wurde die neue PAR-RL unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie an den Stand der Wissenschaft angepasst. Das bedeutete auch die Implementierung einer neuen Nomenklatur.

Dies für sich betrachtet ist schon ein Paradigmenwechsel, der in den Praxisalltag erst einmal implementiert werden will. Und dann kommen da noch viele neue BEMA-Leistungen hinzu, die mit entsprechenden Inhalten befüllt sind aber auch entsprechend gut bewertet werden.

 

Wir, die KZBV zusammen mit allen KZVen, haben lange für diese neue PA-RL im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gekämpft. Für Sie liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns am Ende gegen die Krankenkassen durchsetzen können. Der Antrag im G-BA kam übrigens von der Patientenvertretung. Alle neuen Leistungen werden ordentlich honoriert und erstmalig sind die finanziellen Rahmenbedingungen für die Behandlung dieser Volkskrankheit so, dass eine wirtschaftliche Leistungserbringung für die Praxis möglich wird.

Das hat die große Mehrheit der Kollegenschaft zum Glück erkannt und wird gerade deshalb viel Freude haben bei der adäquaten Behandlung Ihrer Patienten und den daraus folgenden Honorarverbesserungen. Denn mehr Honorar kann es am Ende auch nur für mehr Leistung geben – es sei denn wir reden über die jährlichen Punktwertsteigerungen, die in den letzten Jahren dank erfolgreicher Vertragsverhandlungen Ihrer KZV auch beachtlich waren.

 

Also liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen sie sich von den ewig Gestrigen nicht die Laune verderben. Bleiben Sie optimistisch und nutzen Sie die Chancen der neuen PAR-Richtlinie zum Wohle Ihrer Patienten.

 

Ihr Jörg Meyer

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