PAR-Richtlinie: Wie können Praxen die neuen Leistungen abrechnen?

Aus einer Pressemitteilung der KZBV vom 21.06:

2.Teil des KZBV-Videoprojekts gestartet

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute den 2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie gestartet. Nachdem vor einigen Tagen bereits mit einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke und ihre Entstehung sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden, geht der zweite Film für Zahnarztpraxen nun detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten ein. Das Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, und Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands, erläutern Schritt für Schritt die entsprechenden BEMA-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem 1. Juli – dem Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinie – begonnen wurden.
Das neue Erklärvideo dient vor allem der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen.
Mit der Bewertung der neuen Leistungen wird die Parodontaltherapie nachhaltig in der Versorgung verankert und angemessen honoriert. Insgesamt erfährt die gesamte Behandlungsstrecke, zu der jetzt auch Elemente wie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die Evaluation und Gesprächsleistungen zählen, in der Praxis eine deutliche Aufwertung. Ziel des Berufsstandes ist es, die hohe Parodontitislast in Deutschland dauerhaft zu senken.
Die KZBV hatte unmittelbar nach Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss aufgenommen, um Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen im BEMA zu konsentieren und betriebswirtschaftlich stimmige Bewertungen durchzusetzen.
Teil 3 des PAR-Videoprojekts folgt in den nächsten Wochen. Dabei stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach  § 22a SGB V im Fokus. Bei diesen Leistungen aus Teil 4 des BEMA wird in einer modifizierten PAR-Behandlungsstrecke zurückgegriffen. Die Bewertung und Abrechnung sind ebenso Themen des 3. Films, wie auch der niederschwellige und bürokratiearme Zugang zu diesen Leistungen.
Hintergrund: Die neue PAR-Richtlinie
Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab dem 1. Juli vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu diesem Datum treten die neue Parodontitis-Richtlinie, Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie wie der Parodontale Screening-Index und auch die Richtlinie für die PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V in Kraft. Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können dann umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden. Um diesen Meilenstein in der Versorgung zu erreichen, hatte die KZBV intensive, fachliche Beratungen und Verhandlungen geführt – zunächst über mehrere Jahre im G-BA zu den Inhalten der Richtlinie und anschließend im Bewertungsausschuss zu den Details einzelner Leistungen und deren Vergütung für die Vertragszahnärzteschaft.

Wahlen zum Vorstand der Bundeszahnärztekammer – Ergebnisse

Der bisheriger Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz aus München zum neuen Präsidenten der BZÄK im 2.Wahlgang mit 102 von 162 Stimmen gewählt.

Zum ersten Vizepräsidenten wurde der Präsident der Kammer Hamburg Konstantin von Laffert mit 127 Stimmen gewählt.

Zur zweiten Vizepräsidentin wurde Frau Dr. Romy Ermler aus Potsdam mit 110 Stimmen gewählt.

Wie kam es zur Neubesetzung des Vorstandes der Zahnärztekammer?

Nachdem zunächst ein Koalitionsvertrag mit den Partnern FVDZ (7 Sitze in der DV der ZÄK), der Fraktion Gesundheit (6 Sitze) und uns (13 Sitze) ausgehandelt war, erlangte der amtierende Präsident Karsten Heegewaldt in den ersten zwei Wahlgängen leider nur 22 Ja-Stimmen bei 23 Gegenstimmen. Erst im 3. Wahlgang wurde er schließlich mit 23 Ja-Stimmen gewählt.

Bei der nachfolgenden Wahl zum Vizepräsidenten unterlag Michael Dreyer (FVDZ) der Herausforderin Barbara Plaster (Dentista – 5 Sitze) mit 21 zu 24 Stimmen. Daraufhin entschloss sich die Fraktion des Freien Verbandes die Sitzung zu verlassen.

Nach kurzer Beratung und angesichts der Tatsache, dass der kurz zuvor unterschriebene Koalitionsvertrag nicht eingehalten wurde, entschloss sich der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin ebenfalls die Sitzung zu verlassen. Wir hatten ein hervorragendes Team für die Besetzung des Kammervorstandes zusammengestellt, für dessen Wahl nun keine Mehrheit mehr vorhanden war.

Wir bedauern dies im Nachhinein ausdrücklich. Sicherlich hätten wir nach reiflicher Überlegung anders entschieden.

Wir möchten auf diesem Wege unseren scheidenden Vorstandsmitgliedern, den Kollegen Detlef Förster, Helmut Kesler und Dietmar Kuhn für ihre hervorragende Arbeit in den letzten Jahren danken. Sie haben mit großem Engagement und Enthusiasmus ihre Referate geführt und hinterlassen exzellent strukturierte Ressorts.

Gleichwohl wünscht der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin dem wiedergewählten Kammerpräsidenten Karsten Heegewaldt weiterhin eine erfolgreiche Arbeit mit dem neu gewählten Vorstand. Auch diesem möchten wir gratulieren und auf diesem Wege viel Erfolg bei der Bewältigung der nun anstehenden Aufgaben wünschen.

Wir sind weiterhin für die Sorgen und Nöte der Kolleginnen und Kollegen da und wünschen uns einen angeregten Austausch. Wir werden auch in Zukunft konstruktiv die Kammerarbeit unterstützen.

Ihr Vorstand

Kammerwahl 2020 – Einordnung des Ergebnisses

Abstimmungsberechtigte Mitglieder 5922
Abgegebene Stimmen: 1984  Wahlbeteiligung 33,5%   (2016 35,2%)
Gültige Stimmen: 1829

Listennr.   Name      Stimmen       Sitze
Liste 1: Kieferorthopädie     118     3
Liste 2: Fraktion Gesundheit 239     6
Liste 3: Verband der ZahnÄrztinnen – Dentista    195     5
Liste 4: Allianz Chirurgie        69    1
Liste 5: Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte        531     13
Liste 6: Öffentlicher Gesundheitsdienst       44    1
Liste 7: Freier Verband       268     7
Liste 8: IUZB  365     9

Erkenntnisse können wir nun daraus ziehen? Besonders frustrierend ist die Wahlbeteiligung. Berlin hat damit einen weiteren Tiefpunkt in die Akzeptanz der Selbstverwaltung gesetzt! Wo in anderen Ländern teilweise Werte um 50% erreicht werden, sinkt sie in Berlin auf 1/3! Das ist nicht akzeptabel. In keinem anderen Kammergebiet wir so kontrovers in der Standespolitik diskutiert, wie in unserer Stadt. Obwohl wir auf unseren Bezirksversammlungen immer nur Zustimmung erfahren, äußert sich die überwiegende Mehrheit gar nicht. Da wo die Kammer eine konstruktive Rückkopplung mit den Kollegen erwartet ist Schweigen. Daraus zieht die Opposition dann Nektar für ihr destruktives Handeln in der Delegiertenversammlung und auf ihrer Website. Wie lange der Senat mit seiner Aufsichtsfunktion uns überhaupt noch für voll nimmt bleibt dahingestellt.Wir vom Verband ärgern uns, dass wir trotz einer höheren Zahl an abgegebenen Stimmen absolut 28 Stimmen verloren haben! Das ist schade. Der Verlust von 4 Sitzen in der DV schmerzt viel mehr!Man kann das Ergebnis auch anders einordnen. Die Zahl der Listen hat sich um 1 erhöht! Dabei hat sich Zahl auf der Opposition Seite von 4 auf 2 halbiert, auf der Regierungsseite von 2 von 3 erhöht! Die Kieferorthopäden verharren bei 3 Sitzen, weil deren Zahl auch konstant ist und die Chirurgen und der ÖGD traten neu  an. Und jetzt zu den Zahlen: Fraktion Gesundheit und IUZB erhielten zusammen 604 Stimmen. 2016 waren das incl. DAZ und Junge Zahnmedizin 589. Verband und Freier Verband hatten 2016 846 Stimmen. 2020 sind es mit den ZahnÄrztinnen von Dentista 994! Das heißt, das Dentista, eine Kollegin dieser Liste war im letzten Kammervorstand, die Verluste des Verbandes und des FVDZ (19 Stimmen) abgefangen haben und noch Kolleginnen und Kollegen mobilisiert hat! Ein klarer Auftrag zur „Regierungsbildung“ unter Einbeziehung von Dentista ist uns hiermit erteilt.Die Forderung seitens der IUZB ist eine Wiederholung eines Versuchs ihre wenig konstruktive Haltung von 3 DV’en im Jahr in die wöchentliche Vorstandsarbeit der Kammer zu tragen. Das kann nicht im Sinne der Kolleginnen und Kollegen in der Stadt sein. Auch wenn sie das gewollt hätten, hätte die Wahlbeteiligung deutlich höher sein müssen!

Listennr.   Name Stimmen Sitze
Liste 1: Kieferorthopädie 118 3

Brief an eine/n imaginäre/n Kollegin/en

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Sie stellen die Frage nach dem Sinn, in diesem Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin Mitglied zu werden. Ich möchte versuchen, Ihnen diese Frage zu beantworten. Sie ist natürlich nur aus meiner persönlichen Sichtweise zu beantworten und mag eventuell nicht auf Ihre Zustimmung treffen.

Für mich ist die Antwort nämlich sehr einfach: Als Mitglied in unserem Verband haben Sie die Möglichkeit, aktiv Ihre eigene berufliche Zukunft mit zu gestalten! Denn eine große Zahl von Repräsentanten beider Körperschaften – KZV und Kammer – sind in unserem Verband zu Hause. Sie stehen Ihnen auf Bezirksversammlungen und Verband-DV‘en immer für Fragen zur Verfügung. Sie haben dort die ideale Möglichkeit, aktuelle Probleme anzusprechen, selber Anregungen zu geben, und, und, und. Oft genug flossen diese Anregungen direkt in die Arbeit von Kammer und KZV ein.

Dieser Verband hat ein liberales Leitbild, das auch ständig gelebt wird! Unterschiedliche Auffassungen werden offen ausgetragen, was manchmal nicht zu jedermanns Freude gereicht.

Dieser Verband macht z.Zt. eine Umbruchphase durch, in der manch alte Zöpfe abgeschnitten werden. Auch das ist eher ein Grund ihm beizutreten als ihn zu verlassen. Denn heute kann prägend mitgestaltet werden! Hier erleben Sie den Erfahrungsaustausch mit dem Kollegen von nebenan, der nicht zuletzt in persönliche Freundschaften münden kann – oder das Gegenteil, wie im richtigen Leben.

Sie müssen allerdings dafür auch aktiv werden, so wie man nicht nur fordern kann, sondern auch geben muss. Dies ist das Problem unserer Zeit, in der wir uns oft mehr leisten als wir leisten und das Besitzen wollen vor dem dafür notwendigen Handeln kommt. Wenn Sie dazu nicht bereit sind, wird Ihnen auch ein anderer Verband keine Alternative bieten können, erst recht nicht die oppositionellen Verbände.

Falls Sie nach der täglichen Arbeit in der Praxis in Ihrer Freizeit keinen Zahnarzt mehr sehen wollen, haben Sie auch dafür mein Verständnis. Dann sollten Sie sich aber einen Verein suchen, der mit Zahnheilkunde und Zahnärzten nichts zu tun hat – einen Golfclub zum Beispiel. Obwohl, auch da treiben sich viele Zahnärzte rum.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Peter Husemann

 

 

Kammerwahl 2020 – Nachlese

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Wahl zur Delegiertenversammlung der Kammer ist vorbei. Wir wollen uns bei unseren Wählerinnen und Wählern bedanken. Wir haben mit Abstand die meisten Stimmen bekommen und wissen das Vertrauen unserer Wählerinnen und Wähler sehr zu schätzen.

Darüber hinaus muss man aber doch das Ergebnis analysieren. Wir haben Stimmen verloren, konnten aber trotz der widrigen Bedingungen in denen der Wahlkampf stattfand, erneut stärkste Fraktion werden. Leider hat die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen wieder nicht abgestimmt! Warum? Haben die Nichtwähler die bisherige Arbeit der Kammer nicht wahrgenommen? Sind sie in Abwehrhaltung, aber nicht nur gegenüber dem Vorstand, sondern der Kammer insgesamt? Wir wissen es leider nicht.

Die Führer der Liste „IUZB“, die mehr Unwahrheiten als Wahrheiten verbreitet, die beispielsweise Kostensenkungen in den Raum stellt ohne die Finanzen der Kammer konstruktiv zu hinterfragen, die unser Pfaff-Institut, den Kammerpräsidenten und den Geschäftsführer durch den Dreck zieht, macht das wissentlich! Vielleicht haben sie aber auch in der DV geschlafen oder hat die Fakten schlicht nicht verstanden?! Aus dem Einsammeln von Stimmen von Listen, die keine Daseinsberechtigung (mehr) haben, einen Machtanspruch auf einen Sitz im Vorstand zu konstruieren ist pervers! Eine realistische Einschätzung des Ergebnisses dürfte man schon erwarten!

Die IUZB im Vorstand der Zahnärztekammer würde nur Unfrieden und Zwietracht bedeuten! Man stelle sich vor: Man könnte dann nicht weiter Lügen und Verleumdungen verbreiten, sondern müsste ernsthaft im Sinne der Kollegenschaft arbeiten. Das trauen wir den Beteiligten schlichtweg nicht zu. Es ist bereits schmerzlich, wenn man derart unkollegiales und ungehobeltes Verhalten 3mal pro Jahr in der DV über sich ergehen lassen muss!

Aufgrund der Corona-Pandemie war dieser Wahlkampf nicht einfach. Wir haben versucht, einen sachlichen und informativen Wahlkampf zu führen! Auch haben wir die einzige paritätisch besetzte Liste aufgestellt.

Das wurde leider nicht ausreichend honoriert! Dazu kamen einige Ereignisse, die sich suboptimal auf die Außendarstellung ausgewirkt haben.

Der Verband wird diese Wahl aufarbeiten und dann in die Zukunft schauen. Die geleistete Arbeit kann sich sehen lassen. Wir müssen streitbarer werden und für die Umsetzung unserer Ziele sorgen. Ein „Weiter so“ wird es nicht geben! Mit erfahrenen und auch frischen Kräften werden die nächsten 5(!) Jahre angepackt!

Der Vorstand

Wie gehen wir die RDG-Einführung an?

Vieles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Das LaGeSo hat acht Jahre nach der Veröffentlichung der Krinko- und RKI-Empfehlungen jetzt den Schluss der Übergangsfrist für die manuelle Aufbereitung der „kritisch B“ kategorisierten Medzinprodukte festgelegt.

Bedeutet dies, dass wirkliche jede Praxis sich sofort einen Thermodesinfektor mit all den teuren Folgekosten zulegen muss oder gibt es noch andere Möglichkeiten sich aus der Affäre zu ziehen?
Darauf gibt es die typisch juristische Antwort: Das kommt darauf an!

Zuerst einmal sollte jeder Praxisbetreiber Ruhe bewahren und sich einen Überblick verschaffen, wie stark die Praxis überhaupt von der Verpflichtung zur maschinellen Aufbereitung betroffen ist.
Mit der A-B-C-Klassifizierung von Instrumenten hat das RKI dem Zahnarzt ein Stück Risiko genommen und klare Vorgaben für die Aufbereitung definiert. Danach müssen nur die Medizinprodukte der Kategorie „kritisch B“ zwingend maschinell aufbereitet werden.

Die meisten Instrumente in der Zahnarztpraxis sind der Kategorie „unkritisch“ oder „semikritisch“ zuzuordnen.

In der Kategorie „kritisch A“ sind Instrumente und Hilfsmittel für chirurgische, parodontologische und endodontologische (invasive) Maßnahmen aufgeführt. Sie durchdringen die Haut und kommen mit Blut und Gewebe in Berührung und müssen daher steril, also keimfrei, zur Anwendung kommen. „Kritisch A“-Medizinprodukte sollten bevorzugt maschinell, können aber weiterhin auch manuell aufbereitet werden. Nach der gründlichen Reinigung und Desinfektion erfolgt dann immer eine Sterilisation, diese muss grundsätzlich mit feuchter Hitze im B-Sterilisator erfolgen und insgesamt einem validierten Verfahren unterliegen. Anders ist es aber zukünftig mit wiederaufbereitbaren „kritisch B“ Medizinprodukten, die dann nach den Herstellerangaben mit besonderer Anforderung maschinell aufzubereiten sind. Am schwierigsten ist dabei sicherlich die Aufbereitung von Übertragungselementen, also Medizinprodukte mit Hohlräumen zum Beispiel Hand- und Winkelstücke, die in der Chirurgie oder Parodontologie eingesetzt werden.

Folgende „kritisch B“ klassifizierte Medizinprodukte unterliegen ebenfalls diesen besonderen Anforderungen der Aufbereitung:

• Handstücke und Winkelstücke Parodontologie / Chirurgie
• innengekühlte Fräsen (chirurg.) Chirurgische Behandlung + Implantation
• innengekühlter Bohrer (chirurg.) Chirurgische Behandlung + Implantation
• Saugeransatz (chirurg.) Chirurgische Behandlung Implantation kritisch B
• Wiederaufbereitbare Wurzelkanalinstrumente

Daraus folgt:
1. Zahnarztpraxen, die hauptsächlich chirurgisch und parodontologisch arbeiten, sind gut beraten, wenn sie sich einen Thermodesinfektors zulegen.
2. Zahnarztpraxen, die nur gelegentlich chirurgisch oder parodontologisch tätig sind sollten sich eine „kleine“ Thermodesinfektorlösung zulegen oder die entsprechenden Medizinprodukte durch einen Vertragspartner aufbereiten lassen.
3. Zahnarztpraxen, die so gut wie keine chirugischen und praodontologischen Eingriffe ausführen, sollten dafür entweder auf den Einsatz von Einmalmedizinprodukten zurückgreifen oder ebenfalls mit einem Vertragspartner für die Aufbereitung zusammenarbeiten.
4. Für innengekühlte chirurgische Fräsen und Bohrer und Wurzelkanalinstrumente gilt – entweder Sie investieren in eine Lösung zur maschinellen Aufbereitung oder Sie arbeiten zukünftig ausschließlich mit Einmalinstrumenten.

Fazit: Was Sie im Einzelnen für Ihr persönliches Praxiskonzept aus der Aufzählung ableiten, wird in erster Linie eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sein, die jeder wie immer für sich allein durchführen muss. Und noch ein lieb gemeinter Hinweis: Bevor Sie sich in Hektik ihre Praxis umbauen und einen teuren Thermodesinfektor kaufen, lassen Sie sich bitten ausführlich beraten.

Für alle baulichen Fragen steht Ihnen weiterhin Herr Glatzer (bauberatung@zaek-berlin.de ) zur Verfügung.

In diesem Sinne immer an Ihrer Seite – Dr. Kesler (dr.kesler@zaek-berlin.de)

Kammerwahl 2020 – Unser Programm


Liebe Kollegin, lieber Kollege,

jetzt geht der Wahlkampf in die heisse Phase!

Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte wird mit dem Listenplatz 5 ins “Rennen” gehen.

Um sich besser auf eine Wahlentscheidung vorzubereiten stellen wir Ihnen hier unser ausführliches Wahlprogramm zur Verfügung. Wir blicken zurück, aber wir geben auch einen Ausblick auf die Projekte, die wir die nächsten 5 (!) Jahre angehen wollen.

Bitte bedenken Sie auch, dass aus der DV der Kammer heraus die VV des Versorgungswerkes gewählt wird! Es geht also auch um Ihre Rente nach der Praxistätigkeit!

Hier finden Sie unser Programm

Letzter Stand zur PKV-Hygiene-Pauschale

auch, wenn anfangs ganz vereinzelt PKVen Startschwierigkeiten mit der GOZ-Hygiene-Pauschale hatten, zeigt sich nun, dass diese flächendeckend genutzt wurde – und dies in einem immensen kumulierten Volumen:

Knapp 60 Millionen € wurden laut Hochrechnung aus der BZÄK-GOZ-Analyse bis 31. Juli 2020 abgerechnet.

Neben dem Honorar spiegelt sich die Bedeutung der Hygienepauschale insbesondere in den Fallzahlen:

Bereits im Mai wurde die Vereinbarung von BZÄK und PKV-Verband weit über 1.000.000 mal genutzt, im Juni knapp 1.200.000 mal – Tendenz steigend.

Die BZÄK geht davon aus, dass derzeit rd. 20 Millionen € Umsatz pro Monat generiert werden.

Im gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte hatten sich BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern schnell und unbürokratisch darauf verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand pauschal zu erstatten.

Der Beschluss trat am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 30. September 2020.

Insgesamt wird diese unbürokratische Verständigung die Zahnarztpraxen damit voraussichtlich mit etwa 100 Millionen € stützen.

Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.

Die Zahlen sind Zeugnis einer lösungsorientierten Gesprächskultur und eines pragmatischen Ansatzes, um den Praxen schnellstmöglich Unterstützung bieten zu können.
(entnommen einen Info-Schreiben der BZÄK)

Man kann sich ja mit dieser Maßnahme gerne schmücken. Aber man darf auch hinterfragen, wer mit Vehemenz eine Punktwertanhebung in der GOZ seit Jahren mit besonders simplen Argumenten boykottiert!

 

 

Sind 50% genug?

Ich sage nein! Worum geht es? Mit Ausbruch der Corona-Pandemie werden sich auf den Etagen der Krankenkassen bereits die Hände gerieben! Die Zahnärzte werden im Jahr 2020 wahrscheinlich weniger Honorar abfordern als bereits vertraglich mit dem höchstzulässigen Gesamtvolumen („Budget“) vereinbart. Bei Krankenkassenverbänden die Ausschöpfungsverträge mit den KZVen haben sieht das natürlich anders aus.

Vor diesem Hintergrund war das Angebot von Spahn zwar nett gemeint, aber doch reine Augenwischerei. Erst wollte er im Rahmen einer Überstellung als Basis 2019 nehmen, was schon ca. 3% weniger ist als die Basis 2020(!). Sollte auf dieser Grundlage  weniger Leistungen im Jahr erbracht werden (also weniger als diese 90% Vorjahresgesamtvergütung), dann hätten die KK 30% dieser Unterschreitung selbst tragen müssen. Die SPD konnte das verhindern.

Selbst absolute Kleinigkeiten, wie die Abrechnung einer „Mu“ zum Spülen mit H₂O₂ zu Beginn einer Sitzung oder eine Hygienepauschale, analog zur Regelung mit der PKV (Pos. 3010a), kam durch das Veto des GKV-SV nicht zustande! Zum Glück gelang die Aufnahme der Zahnarztpraxen in den Anspruchskreis für das Kurzarbeitergeld! Dass dafür harte Überzeugungsarbeit von Nöten war, ist sicher vielen entgangen.

So und jetzt kommen die KZV’en ins Spiel. Sie müssen sich einen Überblick verschaffen, was gerade in den Praxen vor sich geht. Auch die KZV Berlin bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen 14täglich eine kons/chir.-Abrechnung einzureichen. Das ist nicht zu viel verlangt, um für die Praxen in den anstehenden Verhandlungen gut gerüstet zu sein. Da ist eine Beteiligung von 50% eher wenig! Ist schon die jährliche Abgabe der ZÄPP-Unterlagen von einer in meinen Augen schwachen Beteiligung von 10% gekennzeichnet, so ist hier mit sehr, sehr wenig Aufwand viel Unterstützung zu erreichen.

Warum ist das so? Einfach Faulheit oder ein nicht erklärbares Misstrauen gegenüber der jeweiligen KZV? Es soll sogar Verschwörungstheorien geben, dass die KZV, entgegen ihren Worten, diese Daten einer Abrechnungsprüfung unterzieht, so dass diese gemachte Korrekturen mit Einreichung der „normalen“ Abrechnung zum Ende des Quartals sofort erkannt werden! Also wer so einen Blödsinn glaubt, der hat den Begriff kollegiale Selbstverwaltung nicht verstanden!

Sollte dieser Verdacht doch aufkommen, dann haben alle Kolleginnen und Kollegen einen starken Mitstreiter an ihrer Seite. Darum gilt weiterhin:

Der Verband braucht Dich und Du brauchst den Verband!

Fazit: dass wir keine Wertschätzung seitens der Bundesregierung und schon gar nicht des Senates haben ist ja bekannt, aber eine geringe Wertschätzung zu unserer eigenen Selbstverwaltung ist nicht zu verstehen. Wir haben die Gelegenheit dieses Bild eindeutig und nachhaltig zu verändern: Wir nehmen alle an der Wahl zur Delegiertenversammlung im Herbst diesen Jahres Teil. Eine schlechte Wahlbeteiligung lässt die Kassen und andere Behörden nur frohlocken und ihre Argumente gegen unsere Interessen nur so sprudeln. Dass sie dabei die „gute deutsche Gesundheitsversorgung“ mit aufs Spiel setzen, entgeht ihnen dabei völlig.

Zeigen wir es Ihnen!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner