Probleme am Philipp-Pfaff-Institut

Zuerst muss man die IUZB mal loben. Die Anführer aller Listen in der DV der ZÄK wurden bereits Mitte Juli umfangreich über die Vorkommnisse im PPI informiert. Und erst jetzt nach der Delegiertenversammlung in der Zahnärztekammer macht der Vorsitzende der IUZB seinem Unmut über die Vorkommnisse Luft.

Leider sind die Schlüsse, die er daraus zieht, nicht zutreffend. Die Kammer hat in der DV auch auf Verlangen der Aufsicht einen ausführlichen Bericht zu den Vorgängen am PPI angeboten. Hier haben die Kollegen des FVDZ versucht, nachdem die Fragen ins Nebensächliche, mit der Absicht alle zu Schuldigen zu erklären, abgeglitten waren, das Verfahren wieder in das richtige Maß zu lenken. Auch die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaft waren bei Tatausübung nicht zugegen, so dass alle Dinge zum Tathergang nur auf Erfahrungen basieren und man daraus auf Handlungen schließen kann. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass der „Innercircle“ des PPI nur maximal 5 Personen umfasst und die arbeiteten bis Anfang 2018 sicher in großer Harmonie zusammen. Gerade auch deswegen war das PPI in den letzten Jahren geschäftlich („die schwarze Null“) so erfolgreich.

Auch wir sind natürlich sprachlos über das Geschehene. Aber wir begrüßen die Maßnahmen die Vorstand und Geschäftsführung der Kammer in enger Abstimmung mit der Kammer Brandenburg und der Leitung des PPI’s ergriffen hat. Die eigenen Recherchen haben ein klares Bild des Schadens und der Verantwortlichen ergeben. Jetzt ist mit der Strafanzeige die Staatsanwaltschaft am Zuge. Leider wird das dauern. Ein Schaden von € 300.000,- wird immer viele Fragen aufwerfen und zu Konsequenzen führen müssen.

Es gilt jetzt in die Zukunft zu blicken. Die Geschäftsführung im PPI muss wieder mit geeignetem Personal verstärkt werden und die Transparenz der Vorgänge ist mit modernen Hilfsmitteln in den Griff zu bekommen!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner


Hier die Reaktion von Ingo Rellermeier, der als Delegierter in der DV anwesend war:

Herr Gneist,
Mal wieder ließ Ihr populistisches und die Warheit verdrehendes Statement nicht lange auf sich warten. Richtig ist, dass eine Mitarbeiterin im Pfaff mit krimineller Energie Gelder veruntreut hat, richtig ist auch, dass alle anderen Mitarbeiter einen exzellenten Job machen und eine pauschale Mitverurteilung nicht verdient haben. Mit Ihren Phrasen zerstören Sie mutwillig das Ansehen unseres Fortbildungsinstituts und deren Mitarbeiter, das nach vielen Jahren der Unterdeckung endlich zu einer profitablen und renommierten Fortbildungstätte avanciert ist.

Der Kammerpräsident hat frühzeitig die Gesellschafter und alle Listenführer in Kenntnis gesetzt und externe Wirtschafts- und Steuerprüfungsgesellschaften mit der Prüfung beauftragt. Den Delegieirten standen die Herren auf der Kammerversammlung fast drei Stunden für Fragen zur Verfügung. Sie sind selber Schuld, wenn Sie die Zeit mit zum Teil unsinnigen Fragen verplempern, die schon längst im Vorfeld Ihnen beantwortet wurden. Dann müssen Sie damit leben, dass die Kollegen irgendwann keine Lust mehr haben Ihr ´Gegrille`mitzumachen.

Warum haben Sie nicht gleich das Mistrauen der Geschäftsführung ausgesprochen, was nur logisch gewesen wäre ? Aber nein das trauen Sie sich nicht und verlassen lieber wie schmollende Kindergartenkinder die Versammlung und gehen beleidigt nach Hause!

Sehr schwach!
Hochachtungsvoll


Zahnärztekammer Berlin Landeszahnärztekammer Brandenburg

Stellungnahme der Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts zur Meldung auf der Homepage der IUZB vom 21.10.2018 zum Betrugsvorfall im Philipp-Pfaff-Institut

Berlin, 22.10.2018 – Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts, die Landeszahnärztekammer Brandenburg und die Zahnärztekammer Berlin, nehmen zur Meldung, veröffentlicht auf der Homepage und im Infobrief der IUZB vom 21.10.2018, wie folgt Stellung:

Der Newsletter kommentiert Vorfälle in der Buchhaltung des Philipp-Pfaff-Instituts und den Umgang im Rahmen der Aufklärungsarbeit der Gesellschafter in der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 18.10. 2018. Die in der Meldung getätigten Äußerungen sind in weiten Teilen nicht faktenbasiert und in der Art ihrer Darstellung tendenziell. Sie basieren auf Mutmaßungen und schädigen damit in erheblicher Weise das Ansehen des gemeinsamen Fortbildungsinstituts der Landeszahnärztekammern Brandenburg und Berlin.

Richtig an den bisherigen Verlautbarungen ist, dass es in dem Zeitraum von 2007 bis 2018 insgesamt 131 Untreuehandlungen mit einer Veruntreuung von Geldern in einer Gesamthöhe von Euro 330.500,63 durch die ehemalige Buchhalterin gab. Auch richtig ist, dass durch die Geschäftsführung des Philipp-Pfaff-Instituts und die beiden Gesellschafter unverzüglich nach Bekanntwerden der Veruntreuungen unabhängige Wirtschaftsprüfer zur umfassenden Aufklärung des Verdachts eingesetzt wurden. Diese Ermittlungen haben den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts vollumfänglich vom Vorwurf einer eventuellen Involvierung entlastet und die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführungstätigkeit ausdrücklich bestätigt. Alle übrigen Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts und die Gesellschafter entbehren jeder Grundlage. Eine Veruntreuung öffentlicher Mittel oder deren zweckwidrige Verwendung ist entgegen der o.g. Verlautbarung zu keiner Zeit erfolgt.

Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts bedauern die durch ein Höchstmaß an krimineller Energie und Raffinesse entstandenen Schäden, auch wenn diese die wirtschaftliche Situation des Philipp-Pfaff-Instituts in keiner Weise gefährden. Die Gesellschafter distanzieren sich zudem ausdrücklich von der in der o. g. Meldung enthaltenen pauschalen Verurteilung und der in der Meldung enthaltenen Verleumdung des Geschäftsführers des Philipp-Pfaff-Instituts.
Die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung der Veruntreuung von Kurseinnahmen erfolgt zurzeit und wird und wurde seit Bekanntwerden der Veruntreuung durch die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts – anders als in der Verlautbarung unterstellt – vollumfänglich und transparent unterstützt.

Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern, wird von einer weitergehenden Stellungnahme abgesehen.

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