Das Hin und Her beim E-Rezept muss aufhören! Die KZBV zum Ausstieg der Ärzte aus dem laufenden Pilot-Projekt

Berlin, 4. November 2022 – Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das
E-Rezept spricht sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus, bis
entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden. Zuletzt wurde
lediglich die Marke von einer halben Million E-Rezepten überschritten, die
vielfach nicht digital, sondern nur per Token-Ausdruck in Apotheken eingelöst
werden konnten – ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum
vermittelbar ist. Nun hat die Anwendung den nächsten Rückschlag erlitten. „Wir
brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungs-Konzept –
gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagte Dr. Karl-Georg-Pochhammer,
stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Praxen, die das E-Rezept bereits
nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch
grundsätzlich neu justiert werden.“
Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
unterstützen derzeit in beiden Pilotregionen die jeweiligen KVen den Rollout des
E-Rezepts nicht mehr aktiv. Gestern hatte auch die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Westfalen-Lippe mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr
zu unterstützen. Die von gematik und Gesellschaftern gesetzten Erfolgskriterien
– besonders die Mindestquote von 25 % an E-Rezepten pro Region und
Versorgungssektor – sind faktisch nicht mehr erreichbar. Die Ärzte hatten ihren
Ausstieg damit begründet, dass in den Testregionen kein flächendeckender
digitaler Einlöseweg für das E-Rezept verfügbar ist und Patientinnen und
Patienten weiter einen Papierausdruck erhalten müssen.
Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die
meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der
neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese
zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und
zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch
möglichen, komfortablen VideoIdent-Verfahren gibt es momentan nur die
Möglichkeit einer Vor-Ort-Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse
oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit wird diese Lösung nicht für die
Masse der Patientinnen und Patienten nutzbar sein.
Als mögliche Alternative war vorgesehen, das E-Rezept durch Vorlage der eGK
in der Apotheke einzulösen: (Zahn)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte stellen dabei das
E-Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie
vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen
Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der
größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesländern. Die Aufgaben der KZBV und der
KZVen resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB
V). Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem
wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den
Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet
die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit.
In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70
Millionen Menschen. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren
regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.
ausgehändigt wird, die die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen.
Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die
Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E-Rezepte vom Fachdienst
abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese
von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische
Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte
einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der
Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser „Lösung“ deshalb ihre
Zustimmung verweigert.
„Die KZBV hatte bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik
hingewiesen und eine datenschutz- und sicherheitskonforme Umsetzung
gefordert“, erklärte Pochhammer. „Bedauerlicherweise wurde dem nicht
entsprochen. Erst nachdem die erwartbaren Stellungnahmen von BfDI und BSI
vorlagen, wurden in der gematik Alternativen zu dem bemängelten Szenario in
Erwägung gezogen. Dadurch ging unnötig Zeit verloren, sodass die gematik
nun erst mit einer Umsetzung Mitte 2023 rechnet.“
„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören.
Die gematik muss jetzt erstmal ihre „Hausaufgaben“ machen, die geforderten
digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der
bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“. Das BMG solle dies als Chance
begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E-Rezept
vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen
ist. „Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten
Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren
müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die
Praxen nicht auch noch leisten.“ Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen
unterstützen, die sich freiwillig mit dem E-Rezept beschäftigen und dies bereits
umsetzen wollen, betonte Pochhammer.
Informationen und ein Erklärfilm zum E-Rezept können hier abgerufen werden.

Quelle: KZBV

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