Probleme am Philipp-Pfaff-Institut

Zuerst muss man die IUZB mal loben. Die Anführer aller Listen in der DV der ZÄK wurden bereits Mitte Juli umfangreich über die Vorkommnisse im PPI informiert. Und erst jetzt nach der Delegiertenversammlung in der Zahnärztekammer macht der Vorsitzende der IUZB seinem Unmut über die Vorkommnisse Luft.

Leider sind die Schlüsse, die er daraus zieht, nicht zutreffend. Die Kammer hat in der DV auch auf Verlangen der Aufsicht einen ausführlichen Bericht zu den Vorgängen am PPI angeboten. Hier haben die Kollegen des FVDZ versucht, nachdem die Fragen ins Nebensächliche, mit der Absicht alle zu Schuldigen zu erklären, abgeglitten waren, das Verfahren wieder in das richtige Maß zu lenken. Auch die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaft waren bei Tatausübung nicht zugegen, so dass alle Dinge zum Tathergang nur auf Erfahrungen basieren und man daraus auf Handlungen schließen kann. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass der „Innercircle“ des PPI nur maximal 5 Personen umfasst und die arbeiteten bis Anfang 2018 sicher in großer Harmonie zusammen. Gerade auch deswegen war das PPI in den letzten Jahren geschäftlich („die schwarze Null“) so erfolgreich.

Auch wir sind natürlich sprachlos über das Geschehene. Aber wir begrüßen die Maßnahmen die Vorstand und Geschäftsführung der Kammer in enger Abstimmung mit der Kammer Brandenburg und der Leitung des PPI’s ergriffen hat. Die eigenen Recherchen haben ein klares Bild des Schadens und der Verantwortlichen ergeben. Jetzt ist mit der Strafanzeige die Staatsanwaltschaft am Zuge. Leider wird das dauern. Ein Schaden von € 300.000,- wird immer viele Fragen aufwerfen und zu Konsequenzen führen müssen.

Es gilt jetzt in die Zukunft zu blicken. Die Geschäftsführung im PPI muss wieder mit geeignetem Personal verstärkt werden und die Transparenz der Vorgänge ist mit modernen Hilfsmitteln in den Griff zu bekommen!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner


Hier die Reaktion von Ingo Rellermeier, der als Delegierter in der DV anwesend war:

Herr Gneist,
Mal wieder ließ Ihr populistisches und die Warheit verdrehendes Statement nicht lange auf sich warten. Richtig ist, dass eine Mitarbeiterin im Pfaff mit krimineller Energie Gelder veruntreut hat, richtig ist auch, dass alle anderen Mitarbeiter einen exzellenten Job machen und eine pauschale Mitverurteilung nicht verdient haben. Mit Ihren Phrasen zerstören Sie mutwillig das Ansehen unseres Fortbildungsinstituts und deren Mitarbeiter, das nach vielen Jahren der Unterdeckung endlich zu einer profitablen und renommierten Fortbildungstätte avanciert ist.

Der Kammerpräsident hat frühzeitig die Gesellschafter und alle Listenführer in Kenntnis gesetzt und externe Wirtschafts- und Steuerprüfungsgesellschaften mit der Prüfung beauftragt. Den Delegieirten standen die Herren auf der Kammerversammlung fast drei Stunden für Fragen zur Verfügung. Sie sind selber Schuld, wenn Sie die Zeit mit zum Teil unsinnigen Fragen verplempern, die schon längst im Vorfeld Ihnen beantwortet wurden. Dann müssen Sie damit leben, dass die Kollegen irgendwann keine Lust mehr haben Ihr ´Gegrille`mitzumachen.

Warum haben Sie nicht gleich das Mistrauen der Geschäftsführung ausgesprochen, was nur logisch gewesen wäre ? Aber nein das trauen Sie sich nicht und verlassen lieber wie schmollende Kindergartenkinder die Versammlung und gehen beleidigt nach Hause!

Sehr schwach!
Hochachtungsvoll


Zahnärztekammer Berlin Landeszahnärztekammer Brandenburg

Stellungnahme der Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts zur Meldung auf der Homepage der IUZB vom 21.10.2018 zum Betrugsvorfall im Philipp-Pfaff-Institut

Berlin, 22.10.2018 – Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts, die Landeszahnärztekammer Brandenburg und die Zahnärztekammer Berlin, nehmen zur Meldung, veröffentlicht auf der Homepage und im Infobrief der IUZB vom 21.10.2018, wie folgt Stellung:

Der Newsletter kommentiert Vorfälle in der Buchhaltung des Philipp-Pfaff-Instituts und den Umgang im Rahmen der Aufklärungsarbeit der Gesellschafter in der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 18.10. 2018. Die in der Meldung getätigten Äußerungen sind in weiten Teilen nicht faktenbasiert und in der Art ihrer Darstellung tendenziell. Sie basieren auf Mutmaßungen und schädigen damit in erheblicher Weise das Ansehen des gemeinsamen Fortbildungsinstituts der Landeszahnärztekammern Brandenburg und Berlin.

Richtig an den bisherigen Verlautbarungen ist, dass es in dem Zeitraum von 2007 bis 2018 insgesamt 131 Untreuehandlungen mit einer Veruntreuung von Geldern in einer Gesamthöhe von Euro 330.500,63 durch die ehemalige Buchhalterin gab. Auch richtig ist, dass durch die Geschäftsführung des Philipp-Pfaff-Instituts und die beiden Gesellschafter unverzüglich nach Bekanntwerden der Veruntreuungen unabhängige Wirtschaftsprüfer zur umfassenden Aufklärung des Verdachts eingesetzt wurden. Diese Ermittlungen haben den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts vollumfänglich vom Vorwurf einer eventuellen Involvierung entlastet und die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführungstätigkeit ausdrücklich bestätigt. Alle übrigen Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts und die Gesellschafter entbehren jeder Grundlage. Eine Veruntreuung öffentlicher Mittel oder deren zweckwidrige Verwendung ist entgegen der o.g. Verlautbarung zu keiner Zeit erfolgt.

Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts bedauern die durch ein Höchstmaß an krimineller Energie und Raffinesse entstandenen Schäden, auch wenn diese die wirtschaftliche Situation des Philipp-Pfaff-Instituts in keiner Weise gefährden. Die Gesellschafter distanzieren sich zudem ausdrücklich von der in der o. g. Meldung enthaltenen pauschalen Verurteilung und der in der Meldung enthaltenen Verleumdung des Geschäftsführers des Philipp-Pfaff-Instituts.
Die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung der Veruntreuung von Kurseinnahmen erfolgt zurzeit und wird und wurde seit Bekanntwerden der Veruntreuung durch die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts – anders als in der Verlautbarung unterstellt – vollumfänglich und transparent unterstützt.

Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern, wird von einer weitergehenden Stellungnahme abgesehen.

Jetzt sollten wir alle das Häkchen setzen!

Aus der ZM Nr. 20 vom 16.10.2018

Gemeinsames Rundschreiben von KZBV und VDDS
Statistik-Funktion bei Zahnersatz-Abrechnungen künftig für alle Praxen kostenfrei

Um die Digitalisierung in den Zahnarztpraxen aktiv zu gestalten und deren Chancen für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten erfolgreich zu nutzen, werden die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) in Zukunft noch intensiver zusammenarbeiten.

Zu den ersten konkreten Ergebnissen dieser Gespräche gehört die künftig grundsätzlich kostenfreie Nutzung der Statistik-Funktion bei Zahnersatz Abrechnungen, die Zahnärzten die Teilnahme an der von der KZBV erhobenen Stichprobe zur gleich und andersartigen Versorgung ermöglicht Dieses Modul wurde bereits bisher schon von einem Teil der Hersteller von Praxisverwaltungssoftware ohne Kosten zur. Verfügung gestellt- Die KZBV begrüßt das Entgegenkommen der im VDDS organisierten Unternehmen ausdrücklich. Da die Statistik-Funktion nun kostenfrei flächendeckend zur Verfügung steht, ist auch mit einer deutlich höheren Zahl an der Erhebung teilnehmenden Zahnarztpraxen, die durch VDDS-Mitgliedsunternehmen betreut werden, zu rechnen. Für die KZBV sind die auf dieser Erfassung basieren den Auswertungen von größter versorgungspolitischer Relevanz, da sie nur auf diesem Wege belastbare Informationen über das gesamte mit dem Festzuschusssystem verbundene Leistungsgeschehen gewinnt.

Der VDDS ist die Interessenvertretung der Anbieter von Abrechnungs- und Verwaltungs-Software für Zahnärzte. Seine Mitglieds-Unternehmen repräsentieren rund 90 Prozent des Marktes der dentalen Software.

KZBV und VDDS legen großen Wert auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen zukünftigen gemeinsamen Projekten. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der weiteren Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)   KZBV/VDDS

Um nun allen Zahnärzten die Teilnahme an der von der KZBV erhobenen Stichprobe zur gleich und andersartigen Versorgung zu erleichtern würde die KZBV ein kostenloses Zurverfügungstellen der ZE Statistikfunktion aller PVS Hersteller begrüßen. Der KZBV ist bekannt dass eine Reihe von PVS-Herstellern von Beginn an hierfür keine Kosten erhoben haben. Hierfür möchte sich die KZBV ausdrücklich bedanken.

Damit hat sich unsere Forderung erfüllt, dass es einen freien Zugang zum lange vorhandenen ZE-Statistik-Modul der KZBV gibt. Es ist unsere Pflicht unsere Verhandlungsführer mit Daten zu unterstützen. Wir können nicht nur fordern oder resignieren und unsere Standesvertreter im Regen stehen lassen.

Ich setze auf Euch!
Andreas Müller-Reichenwallner

Resolution der VV zur Degression

Folgende Resolution wurde in der VV der KZV Berlin  vom 17.09.2018 fast einstimmig abgestimmt:

Die VV der KZV Berlin begrüßt die im Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen Änderungen bezüglich der Abschaffung der Degressionsregelung.

Begründung:

Die Degressionsregelung ist versorgungspolitisch kontraproduktiv. Sie ist leistungsfeindlich. Insbesondere in schwächer versorgten ländlichen und strukturschwachen Regionen werden die dort tätigen Zahnrätinnen und Zahnärzte durch die Degression für ihr überdurchschnittliches Engagement infolge des erhöhten Patientenaufkommens bei der Sicherstellung der Versorgung der GKV-Versicherten bestraft.

Auch besonders förderungswürdige Leistungen, wie beispielweise Präventionsleistungen oder Leistungen der aufsuchenden Betreuung, werden von der Degressionsregelung erfasst, Damit werden gesetzgeberische Ziele konterkariert, weil Versorgungsanreize gleich wieder beseitigt werden.

Der RBB holt zu einem Rundumschlag aus!

Am Montag, den 27.08. hat der RBB zu einem Rundumschlag gegen die Zahnärzte in Berlin und Brandenburg ausgeholt. Erst mit einem kurzen Teaser in der Abendschau und nach der Tagesschau in der Sendung Super.Markt.

Schon die Überschrift zeigt wohin der Bericht gehen soll: „Zahnarzt-Abzocke – wer zahnt muss zahlen. Wie die Zahnärzte versuchen, bei den Patienten abzukassieren.“

Der Teaser handelt von einer Patientin, die zu einer PZR als Vorbehandlung zu einer notwendigen PA-Behandlung „gezwungen“ werden soll. Kostenpunkt € 80,- Zu Wort kommt nur eine „Expertin“ der Internetseite www.kostenfalle-zahn.de. Diese Seite wird vom Bundesministerium für Justiz und den Verbraucherberatungen der Länder unterstützt. Hier sollte man mal die tendenziöse Aufmachung durch den Namen der Seite hinterfragen. Reißerisch werben hier angeblich seriöse Organisationen für Verbraucherschutz. Auch unsere Kammer und KZV haben immer wieder beim Thema Patientenberatung mit diesen Verbraucherschützern zusammengearbeitet!

Kein Wort seitens der Kassen, die inzwischen vielfach eine PZR bezuschussen, wurde eingeholt. Wer keine vernünftige Vorbehandlung durchführt, wird spätestens nach Abschluss der PA-Behandlung von den Kassen vorgeführt. Die Expertin nannte das Vorgehen PZR vor PA als Krönung auch noch rechtswidrig! Es wurde natürlich auch kein Zahnarzt zu dem „Sinn oder Unsinn“ der PZR befragt!

Im zweiten Fall, der nur im Super.Markt gesendet wurde kam dann der große Rundumschlag. Es wurden Mehrkostenvereinbarungen (ohne das Wort zu verwenden) mit Wurzelbehandlungen abseits von Kassenleistungen, überzogenen „Kostenvoranschlägen“ und Kunststofffüllungen und Inlays statt Amalgam in einen Fall gepresst. Hierbei kommt selbst ein Fachmann sicher ins Schleudern, wenn alle diese Themen in 5 Minuten abgehandelt werden und dabei noch einem Fachanwalt, die Gelegenheit gegeben wird auszuführen, wie man an Schmerzensgeld kommt!

Sicher sind nicht alle Details gut zu heißen, aber dieses Vorgehen in einem öffentlich-rechtlichen Sender ist seiner nicht würdig. Es fragt sich wer ihn getrieben hat. Wollten sich die Verbraucherzentralen mal wieder ins Gespräch bringen, um eine Daseinsberechtigung nachzuweisen?

Wir dürfen uns so nicht behandeln lassen in der Öffentlichkeit, denn es führt nur zu misstrauischen Nachfragen seitens unserer Patienten und gerade dieses Verhältnis sollte nicht gestört werden.

Hier finden Sie den Beitrage des RBB: https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/

Es ärgert sich mit Ihnen
Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

Offener Brief an Minister Spahn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die KZV Berlin hat uns zum Thema Telematikinfrastruktur aufgefordert dem zuständigen Minister einen Brief zu schreiben, um unsere Bedenken und Anregungen zu dem Thema auf möglichst viele Äußerungen zu stellen. Ich habe diesen Brief auf Grund neuerer Entwicklungen ein wenig erweitert und verändert und gebe Ihnen den Inhalt nachfolgend bekannt.

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

 

Bundesminister für Gesundheit
Herrn Jens Spahn
11055 Berlin

Anbindung an die Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

grundsätzlich ist die Einführung der Telematikinfrastruktur in deutschen Gesundheitswesen zu begrüßen. Schon die Einführung der Krankenversichertenkarte (KVK) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) waren Meikensteine im deutschen Gesundheitswesen. Nun ist der nächste Schritt fällig!

Doch nach wie vor gibt es nur eine von der Gematik zugelassene Produktkette, die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erworben werden kann. Auf die antizipierte Marktvielfalt, die einen ehrlichen (Preis‐)Wettbewerb mit sich bringen würde, warte ich bisher vergebens. Leider glaube ich auch nicht mehr daran, denn erst waren es die immer wieder gemachten Sonderwünsche und jetzt ist es das alte Verfahren. Die Industrie ist bereits einen Schritt weiter, aber die Prüfinstanzen beharren noch auf alter Technik. VW würde ja jetzt auch auf Anfrage keine Käfer mehr produzieren, weil es bereits bessere Modelle gibt! Und ob eine Zahl von hochgerechnet 250.000 Konnektoren die Industrie dazu bringt zu produzieren sei mal dahingestellt. Die Dinger werden auf alle Fälle stark überteuert sein! Sie selbst haben zusammen mit einigen Krankenkassen bereits von App’s gesprochen!

Darüber hinaus besteht mit Beginn des dritten Quartals 2018 eine deutliche Diskrepanz zwischenden Kosten, die ich für die Erstausstattung zur TI-Anbindung aufbringen muss, und den Erstattungspauschalen. Somit sind selbst die Kosten für das günstigste Standard‐Erstausstattungspaket sowie für das Standard-Betriebspaket dann nicht mehr vollständig gedeckt.

Zum einen hat also die Industrie Lieferschwierigkeiten, zum anderen ist nicht klar, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Ausstattung meiner Praxis mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren.

Nicht allein, dass der Gesetzgeber mich verpflichtet hat, im Dienste der gesetzlichen Krankenkassen die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten überprüfen und ggf. aktualisieren zu müssen. Die beschriebenen Umstände erschweren es mir zunehmend, die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zur TI-Anbindung einzuhalten, um nicht in die Misere einer Honorarkürzung zu gelangen. Wohlgemerkt: ohne eigenes Verschulden.

Der Tatsache, dass Zahnärzte für die Fehler anderer bezahlen sollen, ist eine klare Absage zu erteilen. Daher fordere ich Sie auf,

  • die Frist für die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements durch Rechtsverordnung um mindestens weitere zwölf Monate bis zum 12.2019 zu verlängern und
  • zu jeder Zeit für eine vollständige Deckung der Kosten, die mir durch die TI-Anbindung entstehen, Sorge zu

Zum guten Schluss möchte ich noch zwei weitere Aspekte in die Diskussion werden. Ist es überall in Deutschland gewährleistet, dass alle Praxen angeschlossen werden können. Denn die VPN-Konnektor-Technik erfordert einen hohen Standard, der immer und zu jeder Zeit vorhanden sein muss. Und zweitens ist auch die Datensicherheit der TI vo0r dem Hintergrund der am 25.Mai 2018 neu in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung(DSGVO) gegeben.

Sollten Sie interessiert sein zu einem Gespräch mit Kollegen an der Basis würden wir uns auf eine Einladung Ihrerseits freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müller-Reichenwallner
1.Vorsitzender des Verbandes der Zahnärzte von Berlin
Heilbronner Str. 1
10711 Berlin
vorstand@zahnaerzteverband-berlin.de

Es droht eine Verschwendung von Versichertengeldern!

Im Rahmen der Einführung der Telematik-Infrastruktur wird es zu einer Verschwendung von Versichertengeldern in der Deutschen Krankenversicherung kommen! Unter dem sinnfreien Druck der Bundesregierung soll nun im Jahr 2018 die Einführung der TI durchgepeitscht werden. Erst wurde der KZBV ein Einfrieren des Haushalts angedroht, nun wird den „Leistungserbringern“ gedroht, die Honorare zu kürzen.

Wo liegen die Knackpunkte? Es gibt nicht genügend Hardware auf dem Markt. Die Industrie scheut sich, passende Hardware anzubieten, zumal diese an ein aufwendiges und teures Zertifizierungsverfahren geknüpft ist.

Die bisher vorhandene Hardware wird zu völlig überzogenen Preisen angeboten. Dies resultiert auch aus den Vereinbarungen der Gesetzlichen Krankenkassen mit den Ärzten, wo ohne Not bereits Erstattungsbeträge genannt wurden. Um den Druck zu erhöhen, werden diese Erstattungsbeträge in den Verträgen bereits seit dem 3.Quartal 2017(!) abgeschmolzen, so dass der unbedarfte Kollege sich unter Druck gesetzt fühlt.

Der einzige Anbieter mit zertifizierter Hardware bombardiert mit seinem Angebot die Praxen, was die Verunsicherung in der Kollegenschaft nur erhöht

Warum wird hier Geld verschwendet? Es wird in den Vereinbarungen mit der GKV von einem Preis für einen Konnektor von € 2.620,- ausgegangen. Dieser Preis soll bis auf € 720,- sinken. Wer so ein Gerät schon mal gesehen hat, der kann diesen Preis überhaupt nicht nachvollziehen. Auf einschlägigen Portalen wird von einem maximalen Preis von € 300,- ausgegangen.
Schon bei der Einführung der Krankenversicherungskarte und später der elektronischen Gesundheitskarte wurden die Kosten für Kartenterminals von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Auch diese Kartenterminals wurden überteuert abgegeben! In anderen Branchen sind diese Geräte um ein Vielfaches preiswerter! Hierbei handelte es sich um Einmalzahlungen. Jetzt sollen permanente Betriebskosten dazukommen!

Wenn man die maximalen Kosten für die Einrichtung der TI zusammenrechnet, kommt man auf ca. € 4.000,- Einmalzahlung und € 100,- monatliche Kosten pro Station bei einer Praxis, Apotheke, Krankenhaus etc. Diesen Wahnsinn gilt es zu stoppen, weil man auch nicht weiß, ob alles wie geplant funktionieren wird. Dazu gehört nämlich auf alle Fälle ein sogenannter VPN-Zugang zur Übertragung der Daten. Diese schnelle Datenübermittlung ist wohl noch nicht flächendeckend verfügbar. Sollen die betroffenen Leistungserbringer auf Grund der Tatsache, dass sie ohne eigenes Verschulden nicht „angeschlossen“ werden können, mit im Gesetz verordneten Honorareinbußen bestraft werden?

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten. Entweder man bläst das ganze Vorhaben ab oder man startet mit Freiwilligen und versucht die Vorteile herausarbeiten, um immer mehr Teilnehmer zu gewinnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt soll allein das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) durchgeführt werden, Dabei dienen die angeschlossenen Praxen nur der Abstimmung der Patientendaten von Karte und Krankenkassendatenbank! Bei eventuellen Differenzen soll es zu einer Korrektur auf der Karte kommen. Und dazu der ganze, vor allem finanzielle, Aufwand? Von den großspurigen Plänen bezüglich möglicher Hinterlegung von Rezepten oder Röntgenbildern auf der Karte ist man meilenweit entfernt! Daher wird die Akzeptanz eher gering sein.

Ein weiterer Aspekt ist auch noch nicht diskutiert: Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft! Das verunsichert auf Grund einiger Pressemitteilungen die Praxen sowieso schon genug. Bei Androhungen von bis zu
€ 20 Mio Strafe sind Angst und Verunsicherung nachvollziehbar. Die Frage ist nun, ob die TI mit der neuen DSGVO seitens der Datenschützer abgestimmt ist! In Deutschland ist es ja leider nicht unüblich, dass eigentlich sinnvolle Neuerungen seitens der Datenschützer torpediert werden.
Wir erwarten jetzt vom neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schnelle Entscheidungen! Er muss zeigen, ob er bereit ist, weiterhin viel Geld aus dem System zu ziehen oder ob er, wie in seinen ersten Tagen bereits angekündigt hat, mehr Mittel für die Pflege und medizinische Versorgung von Patienten bereitstellen will.

Eine breite Diskussion sollte nun endlich eröffnet sein. Wir sind gespannt!

Der Vorstand des Verbandes der Zahnärzte von Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie sich an der Diskussion beteiligen wollen, dann schreiben Sie uns bitte eine Mail an unsere bekannte Adresse. kontakt@zahnaerzteverband-berlin.de

Bericht von der Vertreterversammlung der KZV Berlin am 19.03.2018

Die erste VV im neuen Jahr fand am Montag, den 19.03., wie immer im Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Im Mittelpunkt sollte die Satzung stehen, die auf Grund einiger gesetzlicher Vorgaben überarbeitet werden musste. Das nutzte der Satzungsausschuss gleich, um weitere sinnvolle Veränderungen und Anpassungen vorzunehmen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde zum Schluss behandelt.

Auf der Agenda standen außerdem die üblichen Tagesordnungspunkte. Im Bericht des Vorstandes standen die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die Datenschutzverordnung (DSGVO) im Mittelpunkt. Die Verunsicherung bei der Kollegenschaft ist hier groß. Wichtig zu wissen ist es deshalb, dass sich das MBZ 04/18 ausführlich mit beiden Themen beschäftigen wird. Im Bereich der TI sind mittlerweile ca. 100 Berliner Praxen angeschlossen. Ob sich bis Ende des Jahres alle Praxen anschließen lassen können, ist nicht zu sagen. Ob tatsächlich eine vollständige Kostendeckung stattfindet, bleibt auch unklar. Hier wurde zu Recht auf die Formulierungen in den Vereinbarungen mit den Kassen verwiesen, wo von vollumfänglicher Kostenerstattung die Rede ist. Ab 1.April soll es neue Festzuschüsse geben, aber keinen neuen Punktwert, da dieser erst im April vor dem Bundesschiedsamt verhandelt wird. Beachten Sie hierfür das nächste Rundschreiben der KZV Berlin.

Dann stand ein wichtiger TOP für die Zukunft der KZV auf der Agenda: Durch die Wahl des Koll. Pochhammer in den Vorstand der Bundes-KZV kam der ursprünglich vorgesehene Plan für die Besetzung des Vorstandes ein wenig durcheinander. Nun aber wurde der Staffelstab des Vorsitzenden des Vorstandes vom Koll. Husemann an den Koll. Meyer übergeben. Musste Koll. Meyer im vorigen Jahr doch schneller als geplant in den Vorstand einsteigen, so ist die jetzige Übergabe nur folgerichtig. Koll. Husemann bleibt dem Vorstand als stellvertretender Vorsitzender erhalten. Koll. Meyer erhielt bei der Wahl zum Vorsitzenden der KZV 24 Stimmen. 10 Vertreter votierten in geheimer Wahl gegen ihn, außerdem gab es 2 Enthaltungen.

Schließlich konnte die neue Satzung aufgerufen werden. Bis auf den §8, der sich mit der Zusammensetzung und Wahl der Ausschüsse beschäftigt, lag ein konsentierter Vorschlag des Satzungsausschusses vor, in dem alle Listen der VV vertreten sind. Leider drohte Koll. Hessberger gleich zu Beginn der Diskussion mit der Blockade der Satzung, wenn sein Vorschlag für §8 keine Zustimmung fände. Da sein Vorschlag diese letztendlich tatsächlich nicht fand, und auch der Vorschlag des Verbandes und des FVDZ nicht die Aussicht auf Zustimmung mit einer 2/3-Mehrheit hatte, bleibt die alte Version des §8 in Kraft.

Mehrere redaktionelle und gesetzliche Änderungen fanden dann in anderen Paragraphen die notwendige 2/3-Mehrheit. Unter anderem der Paragraph 3, der sich mit der Teilnahme an der kassenzahnärztlichen Versorgung befasst, fand nicht die notwendige Mehrheit. Die Opposition machte ihre Blockade wahr und hat uns damit einen Bärendienst erwiesen. Hier sollen ALLE Teilnehmer der kassenzahnärztlichen Versorgung mit einbezogen werden. Es geht um notwendige Pflichten und Rechte gegenüber der KZV Berlin. Auf Grund vieler Gesetzes-Änderungen in den letzten Jahren zählen dazu eben nicht nur Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder andere personengeführte Praxen, sondern auch MVZs, GmbHs und ähnliche Konstrukte. Hier werden durch die Blockade Praxen geschützt, die in der Minderheit sind, aber im Abrechnungsverhalten sicher andere Maßstäbe an den Tag legen als eine „normale“ Praxis. Und das vor dem Hintergrund, dass jede Liste in Wahlkämpfen immer den Erhalt der Einzelpraxis fordert und auch fördern will!!. Und um sich nicht zu outen, wurde auch noch eine geheime Abstimmung dieses Paragraphen beantragt. Dieses Mittel braucht man, wenn man seine Haltung nicht ausreichend argumentativ unterlegen kann. Da hilft dann nur noch die Forderung nach geheimer Wahl.

Damit endete die VV eher unerfreulich. Die Satzung macht den Eindruck eines Flickenteppichs. Mal sehen, was die Aufsicht dazu sagt, wenn sie nun ihr Votum geben muss, bevor die Satzung in Kraft treten kann.

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

Bericht von der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin

Am Donnerstag, den 22.02., stand eine für die Zahnärztekammer Berlin wichtige Delegiertenversammlung im Terminkalender. Wie schon angekündigt, ging es hauptsächlich um die Erhöhung der Kammerbeiträge. Da die letzte Beitragserhöhung im Jahr 2000(!) stattfand, war diese längst überfällig. Auf Grund guten Haushaltens und günstiger Umstände konnte mit der Erhöhung von 2000 ein erhebliches Polster auf den Konten der Kammer angehäuft werden. Da die Anlagemöglichkeiten in den letzten Jahren jedoch gen null tendierten, die Ausgaben aber immer weiter gestiegen sind, war es der Wunsch der gesamten Delegiertenversammlung, vor einer Beitragserhöhung das Vermögen abzuschmelzen. Dies geschah seit dem Jahr 2011 kontinuierlich. Gründe für die gestiegenen Ausgaben liegen vor allem an der Personalstruktur (viele Teilzeitverträge) und den mittlerweile erheblich umfangreicheren Aufgaben. Die Vorgabe der Aufsichtsbehörde ist, eine Reserve in Höhe eines halben Jahresbeitrages (das sind ca. € 1,25 Mio.) vorzuhalten. Im Laufe dieses Jahres würde dieser Betrag unterschritten.

Nun könnte man meinen, dass eine Beitragserhöhung von 50% recht happig ausfällt, steigt doch der Beitrag für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen von € 664,- auf € 996,- pro Jahr. Bei den anderen Beitragsgruppen verhält es sich analog. Kolleginnen und Kollegen ohne Beschäftigung zahlen weiterhin keinen Beitrag!

Der Vorstand hat für die Entscheidungsfindung der Delegiertenversammlung einen sehr guten und informativen Power-Point-Vortrag präsentiert. Die wichtigsten Informationen daraus finden Sie in einem Sonderrundschreiben auf der Homepage der ZÄK Berlin unter

http://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Presse/Rundschreiben/ZAEK_Sonderrundschreiben_1-2018.pdf

Der Power-Point-Vortrag soll hier später ebenfalls veröffentlicht werden. Der Verband der Zahnärzte hat der Vorlage zugestimmt, weil die Diskussion in unseren Gremien zur Einsicht geführt hat, die erfolgreiche Arbeit in der ZÄK Berlin für die nächsten Jahre sichern und den Vorstand in der Fortführung seiner exzellenten Arbeit unterstützen zu wollen.

Ernstzunehmende Vorschläge für eine andere Art des Wirtschaftens in der Kammer kamen erwartungsgemäß nicht! Ob die Bemerkung, sich Hilfe von außen, sprich durch eine Wirtschaftsberatung à la McKinsey, zu holen ernst gemeint war, ist auch nicht klar geworden. Dass die Opposition der Beitragserhöhung auch nach ausführlicher Erläuterung der Sachzwänge nicht zustimmen konnte, war leider zu erwarten.

Der eingebrachte Antrag einiger Oppositions-Listen zu mehr „Demokratie in der ZÄK Berlin“ wurde auf Grund der fortgeschrittenen Stunde auf die nächste DV im Mai vertagt! Die Antragsteller sollten aber vielleicht noch einmal in sich gehen, ob dieser Antrag, der Teil einer neuen Satzung werden soll, nicht zum jetzigen Zeitpunkt nur Stückwerk und vor allem nicht zielführend ist. Die neue Satzung wartet nur auf das neue Berliner Heilberufsgesetz, das zwar den Senat, aber nicht das Abgeordnetenhaus passiert hat. Hierauf sollten wir warten!

Traurig war der verbale Ausfall eines DV-Mitglieds, der ein junges, engagiertes, weibliches Vorstandsmitglied als „Vorstands-Azubi“ verunglimpfte. Ob es diesen Ausfall auch einem männlichen Vorstandsmitglied gegenüber gegeben hätte? Nun ja, das werden wir nie erfahren, möchten aber unseren zutiefst empfundenen Unmut über diesen Vorfall kundtun. Sowohl in der DV der Kammer als auch in der VV der KZV Berlin versuchen unsere Delegierten und Vertreter immer im Sinne der gesamten Berliner Kollegenschaft zu arbeiten und abzustimmen, und zwar fair und kollegial!

Der Vorstand