Offener Brief an Minister Spahn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die KZV Berlin hat uns zum Thema Telematikinfrastruktur aufgefordert dem zuständigen Minister einen Brief zu schreiben, um unsere Bedenken und Anregungen zu dem Thema auf möglichst viele Äußerungen zu stellen. Ich habe diesen Brief auf Grund neuerer Entwicklungen ein wenig erweitert und verändert und gebe Ihnen den Inhalt nachfolgend bekannt.

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

 

Bundesminister für Gesundheit
Herrn Jens Spahn
11055 Berlin

Anbindung an die Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

grundsätzlich ist die Einführung der Telematikinfrastruktur in deutschen Gesundheitswesen zu begrüßen. Schon die Einführung der Krankenversichertenkarte (KVK) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) waren Meikensteine im deutschen Gesundheitswesen. Nun ist der nächste Schritt fällig!

Doch nach wie vor gibt es nur eine von der Gematik zugelassene Produktkette, die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erworben werden kann. Auf die antizipierte Marktvielfalt, die einen ehrlichen (Preis‐)Wettbewerb mit sich bringen würde, warte ich bisher vergebens. Leider glaube ich auch nicht mehr daran, denn erst waren es die immer wieder gemachten Sonderwünsche und jetzt ist es das alte Verfahren. Die Industrie ist bereits einen Schritt weiter, aber die Prüfinstanzen beharren noch auf alter Technik. VW würde ja jetzt auch auf Anfrage keine Käfer mehr produzieren, weil es bereits bessere Modelle gibt! Und ob eine Zahl von hochgerechnet 250.000 Konnektoren die Industrie dazu bringt zu produzieren sei mal dahingestellt. Die Dinger werden auf alle Fälle stark überteuert sein! Sie selbst haben zusammen mit einigen Krankenkassen bereits von App’s gesprochen!

Darüber hinaus besteht mit Beginn des dritten Quartals 2018 eine deutliche Diskrepanz zwischenden Kosten, die ich für die Erstausstattung zur TI-Anbindung aufbringen muss, und den Erstattungspauschalen. Somit sind selbst die Kosten für das günstigste Standard‐Erstausstattungspaket sowie für das Standard-Betriebspaket dann nicht mehr vollständig gedeckt.

Zum einen hat also die Industrie Lieferschwierigkeiten, zum anderen ist nicht klar, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Ausstattung meiner Praxis mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren.

Nicht allein, dass der Gesetzgeber mich verpflichtet hat, im Dienste der gesetzlichen Krankenkassen die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten überprüfen und ggf. aktualisieren zu müssen. Die beschriebenen Umstände erschweren es mir zunehmend, die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zur TI-Anbindung einzuhalten, um nicht in die Misere einer Honorarkürzung zu gelangen. Wohlgemerkt: ohne eigenes Verschulden.

Der Tatsache, dass Zahnärzte für die Fehler anderer bezahlen sollen, ist eine klare Absage zu erteilen. Daher fordere ich Sie auf,

  • die Frist für die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements durch Rechtsverordnung um mindestens weitere zwölf Monate bis zum 12.2019 zu verlängern und
  • zu jeder Zeit für eine vollständige Deckung der Kosten, die mir durch die TI-Anbindung entstehen, Sorge zu

Zum guten Schluss möchte ich noch zwei weitere Aspekte in die Diskussion werden. Ist es überall in Deutschland gewährleistet, dass alle Praxen angeschlossen werden können. Denn die VPN-Konnektor-Technik erfordert einen hohen Standard, der immer und zu jeder Zeit vorhanden sein muss. Und zweitens ist auch die Datensicherheit der TI vo0r dem Hintergrund der am 25.Mai 2018 neu in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung(DSGVO) gegeben.

Sollten Sie interessiert sein zu einem Gespräch mit Kollegen an der Basis würden wir uns auf eine Einladung Ihrerseits freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müller-Reichenwallner
1.Vorsitzender des Verbandes der Zahnärzte von Berlin
Heilbronner Str. 1
10711 Berlin
vorstand@zahnaerzteverband-berlin.de

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