Kreuzgang zum Verwaltungsgericht

I.
Meist dann, wenn es dunkel wird, trifft sich nach Absprache eine Art „Club von Besesseneren“. Einzelne Mitglieder dieses „Clubs“ sind, so munkelt man in der IUZB, in der Fraktion Gesundheit, oder im DAZ. Man munkelt weiter auch Dr. Weiss sei dabei, von der Medeco-Klinik in Dahlem als Mitglied des IUZB-Vorstandes.

II.
Es dreht sich nicht um Transparenz, nicht um die Weiterentwicklung einer gemeinsamen Berufspolitik gegenüber der GKV-Macht oder gegen die uns gerichtete Gesundheitspolitik, also nicht um das Ach und Weh der Berliner Zahnärzte. Es geht an diesem „runden Tisch“ meines Erachtens gegen die Körperschaften, gegen deren Vorstände sowie um die Absprache von Methodik, die Körperschaften zu lähmen, zu diskreditieren und vielleicht darum, sie „handlungsproblematisch“ zu machen. Als Retter in der Not kann man sich dann besser anpreisen, sprich: es geht m.E. um die Verkehrung einer verlorenen Wahl.

III.
Dazu scheint wohl jedes Mittel Recht. Eines der Mittel, so aus der Vergangenheit in Erinnerung, ist der Gang zu den Gerichten. Ein weiterer mag der „Whataboutism“ sein. Whataboutismus gehört heute allgemein zum methodischen „Hate-Speech“, einer tiefgründigen Form einer bewusst geführten Verachtungssprache.
Whataboutismus ist eine methodische Anwendung auf etwas nicht antworten zu wollen. Das Geschriebene, Gesagte wird über unterschiedliche oder gar divergente Sachverhalte, welche normalerweise nichts miteinander zu tun haben aggressiv beschwert. Im Sinne einer rhetorischen Inversion von Faktischem ist man über diese Methode an einer Desintegration einer Diskussion interessiert.

IV.
Im letzten Herbst hat die Opposition bei der Zahnärztekammerwahl deutlich an Stimmen verloren bei einer Wahlbeteiligung von 35% und 400 ungültigen Stimmen. Der von der Opposition selbst vorgeschlagene Wahlleiter, Herr Dr. Hoene, wird nun vor das Verwaltungsgericht gezerrt und beklagt, vier Stimmen nicht ordnungsgemäss zugeordnet und einiges falsch gemacht zu haben. Auch soll das Mitgliederverzeichnis der ZÄK Berlin nicht aktualisiert worden sein, da viel Postwerbung an die IUZB zurück gekommen sei. Der Sachverhaltsdunstkreis von 400 ungültigen Stimmen könnte dann auch durchleuchtet werden. Kurzum, die Wahl zur Zahnärztekammer Berlin im November 2016 wird nun doch beklagt.

V.
Nanu, fragt sich die unbedarfte Berliner Kollegenschaft? War es nicht gerade die IUZB, welche Dr. Hoene als den besten Wahlleiter einst vorgeschlagen hat? Waren es gerade nicht ihre Mitglieder, welche quer und hinterrücks während der Stimmenauszählung durch den Wahlausschuss spazierten und den Auszählenden über die Schulter schauten, ob denn alles so seinen gerechten Gang gehe? Waren es nicht sie, die bei der Stimmenauszählung des Öfteren gefragt wurden, ob noch alles in Ordnung sei? Waren es nicht ihre eigenen gewählten Wahlausschussmitglieder, welche unentschuldigt gar nicht zur Stimmenauszählung erschienen und somit die Arbeit des Wahlausschusses schwächten?

VI.
Ja, verehrte Klägergemeinde, da bleiben aber Kardinalfragen offen! Warum habt ihr denn den armen, bisher unbeleuchteten Dr. Bloch als Kläger vorgeschoben? Warum schiebt ihr bei Eurem Antrag gegen den KZV-Vorstand den bisher verschwiegenen, wortkargen Dr. Zemlin vor? Fehlt der ersten Reihe mittlerweile der Mumm? Die Euro 45.000,00 an Wahlkosten müssen doch nicht Sie, sondern sowieso die Berliner Zahnärzteschaft bezahlen.

VII.
Sie, verehrte Kollegin, verehrter Kollege, fragen jetzt verzweifelt was „Whataboutismus“ bezügl. des Klärungsversuches wäre, warum die Opposition vor das Verwaltungsgericht zog, um die vergangene Wahl zu beklagen?

Aha! Der Spargel wird gerade geerntet! Was? Zuviel Badewannenschaum in der Salatschüssel?
Unglaublich! Mehltau auf Mehlwürmern!“

Nicht zu fassen, Danke !
Dr. Wolfgang Kopp

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