9. Delegiertenversammlung der ZÄK-Berlin

Die Delegiertenversammlung und der Vorstand bilden nach §11 des Berliner Heilberufekammergesetzes die Organe der Zahnärztekammer Berlin.

Gemäß §12 Berliner Heilberufekammergesetz setzt sich die Delegiertenversammlung aus den gewählten und benannten Kammerangehörigen zusammen. Wählbar zur Delegiertenversammlung sind die wahlberechtigten Kammerangehörigen. Die 45 ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Delegiertenversammlung gehört als Mitglied außerdem ein Vertreter der Berliner Universitätsmedizin an.

Die Delegiertenversammlung als oberstes Organ der Zahnärztekammer wählt den Vorstand der Zahnärztekammer und beschließt unter anderem die Hauptsatzung sowie die Berufs-, Melde-, Weiterbildungs- und Beitragsordnung.

Die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind für Kammerangehörige öffentlich.

Wir machen darauf aufmerksam, dass aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie nur eine begrenzte Zahl an Besucherplätzen zur Verfügung steht.

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