Schwarzes im Kanal und Stroh im Kopf
Denk ich an den Oppositionsblock, bin ich an Zeiten von vor 35 Jahren erinnert. Damals nur kurzfristig befreundet mit einem weiblichen SEW-Mitglied (als Gelegenheitsursache) war ich sehr oft Zeuge eines „Kultrituals“.
„Der Schwarze Kanal“ , eine Politsendung des DDR-Fernsehfunks, Kanal I, eine Art von „Pflichtseminar“ für SEW-ler in Sachen Politologie und Klassenkampf.
Meine schwarzhaarige Beleibte war vor, zwischen und nach diesem Fernsehbeitrag aufgebracht und in Klassen-Kampf-Laune, ihre SEW-WG kochte nach der Sendung.
Karl-Eduard von Schnitzler war der Moderator, wohl genährt, rhetorisch verbesserungswürdig aber didaktisch ein aussichtsloser Fall. Die dicke DDR-Modebrille strahlte sicherlich in seiner Jugend dezenten „Schwiegermutter-Bonus“ aus, Dialektik Note 1.
Summa summarum kann tautologisch argumentiert werden: für „Sudel Ede“ war es opportun dass ein „weißer Schimmel eben schwarzer Rappe“ war, wenn es denn dem ideologischen Klassenkampf diente.
In der letzten Vertreterversammlung am 07.06. wurde bekannt, dass die von der IUZB angestrengten Strafermittlungsverfahren gegen das KZV-Vorstandsmitglied Pochhammer nach § 171 der SPO eingestellt wurden. Keine Strafanzeige, keine Beschuldigungen, dass Gelder von speziellen Honorarkonten veruntreut und Flugmeilen von Dienstreisen für eine private Südamerikareise verwendet wurden.
Die Strafanzeige löste eine Hausdurchsuchung der Berliner Staatsanwaltschaft bei der KZV Berlin aus, Akten wurden beschlagnahmt, die KZV war teilweise nicht handlungsfähig. „Vorsätzliches Ausschöpfen von Abrechnungsmodalitäten und Abrechnungsverhalten zur eigenen Vorteilsnahme mit persönlicher Bereiche-rung durch den stellvertretenden KZV-Vorsitzenden Pochhammer“ war der Tenor der Beschuldigung. Ferner das Entwerten von Flugmeilen zu privaten Zwecken.
Die Einleitung der Strafverfahren und deren populistische Begleitung wurde der Berliner Zahnärzteschaft hautnah über den bekannten „schwarzen E-Mail-Kanal“ vermittelt. Wie einst bei „Sudel-Ede“ wurde gebogen, verleugnet und uminter-pretiert, obwohl Moral und Recht die Messlatten sein sollten. In der öffentlichen Presse wurden Kollegen vorsätzlich beschädigt mit Auswirkungen auf Familie und Praxistätigkeit.
Jetzt nach vier Jahren Untersuchung und Recherche ist das Verfahren eingestellt, die Berliner Staatsanwaltschaft hat mittlerweile für beide, Husemann und Pochhammer den Unschuldsschein ausgestellt.
Die ehemals Anzeigenden, Apologeten der Opposition, Auguren von IUZB, BUZ, Fraktion Gesundheit und der Freien Liste sind entwertet worden von der tatsächlichen Wahrheit überholt. Ihr per Prinzip entgleisender Moral- und Rechtsan-spruch wurde nun offenbart und aufgedeckt.
Eine Entschuldigung wurde erbeten - von Nichtbeteiligten. Daraus wurde und konnte nichts werden, denn die Moral ist teilbar: Husemann und Pochhammer hätten durch ihr interpretierbares Verhalten diesen Reflex ausgelöst, so der weitgefasste Tenor der oppositionellen Begründung.
Die Kollegenschaft möge über diese dumpfbackigen Argumentationen urteilen. Sie sind der Diskussion nicht wert, wie einst bei Karl-Eduard von Schnitzler im schwarzen Kanal. Schimmel waren Rappen, rechts war links und oben war öfters unten, Hölle war Himmel, Unmoral war Moralanspruch.
Disseminierende geistige Desertifikation, Schwarzer Kanal, schwarze Köpfe mit welkem Stroh; feuergefährlich und die Anwendung von offenem Licht in ihrer Nähe verboten.
Dr.Wolfgang Kopp